Erbe bei gemeinsamen Konten / Verträgen

Hallo, mich interessiert folgende Frage:

Person A verstirbt und hinterlässt seine Frau und 2 Kinder. Das Erbe besteht auf den ersten Blick aus einem mittleren 5-stelligen Geldbetrag. Das Erbe soll zu je 50% an die Kinder gehen.
Es kommt jedoch heraus, dass Person A zusammen mit einem entfernten Verwandten (und gleichzeitig guten Freund) -Person B- ein Tagesgeldkonto hatte.
Kontoauszüge wurden beschafft.

Diese zeigen, dass hier erheblich höheres Guthaben vorhanden war, welches jedoch nachweislich ausschließlich von Person B eingezahlt worden ist, was kaum im Rahmen seiner Möglichkeiten gelegen haben kann. Inzwischen (kurz nach dem Tod von A) ist das Geld auch abgeräumt. Es liegt nahe, dass es sich hier um das Geld von A handelt und B den Auftrag hat, dies außerhalb der Erbfolge zu verteilen.

Hinzu kommt, dass A und B gemeinsam einen Vertrag über die Nutzung eines großen Wald- und Wiesenstücks abgeschlossen hatten, die Pacht ist nicht günstig und der Vertrag hat eine einjährige Kündigungsfrist.
Die Pacht wurde immer von A bezahlt. B hat bereits angekündigt, dass man hier nicht auf ihn zählen soll.

  1. Wie kommen die Kinder von A nun mit möglichst wenig Aufwand und möglichst hohen Erfolgsaussichten an einen möglichst großen Teil des Geldes, welches auf dem Tagesgeldkonto lag?
  2. Was passiert mit dem Pachtvertrag, wenn B weder einer Kündigung zustimmt, noch die Kosten übernehmen möchte? An einer Fortführung sind die Kinder von A nicht interessiert.

Alles natürlich rein therotisch. Für ein paar Denkanstösse wäre ich verbunden, vielen Dank!

Greetz
T.

war, welches jedoch nachweislich ausschließlich von Person B eingezahlt worden ist,

Für die Erben von A wird es jetzt schwierig.

was kaum im Rahmen seiner Möglichkeiten gelegen haben kann.

Wer sagt das ? Die, die gerne erben würden ? Zu Lebzeiten konnte A mit seinem Vermögen machen, was ihm beliebte, es z.B. verschenken.

Es liegt nahe, dass es sich hier um das Geld von A handelt

Wer sagt das ?

und B den Auftrag hat, dies außerhalb der Erbfolge zu verteilen.

z.B. an wen ? Könnte es sich nicht auch um eine Schenkung von A an B handeln ?

  1. Wie kommen die Kinder von A nun mit möglichst wenig Aufwand
    und möglichst hohen Erfolgsaussichten an einen möglichst
    großen Teil des Geldes, welches auf dem Tagesgeldkonto lag?

Wieso sind sie so sicher, dass sie Anspruch auf das Geld haben ? Auf jeden Fall muß hier ein sachkundiger Anwalt her. Aber selbst dann würde ich nicht darauf wetten, dass es im Sinne der Erben läuft.

Hallo,

Es kommt jedoch heraus, dass Person A zusammen mit einem entfernten Verwandten (und gleichzeitig guten Freund) -Person B- ein Tagesgeldkonto hatte. Kontoauszüge wurden beschafft.

Was genau bedeutet gemeinsames Konto? ich kann mich dunkel erinnern, das vor nicht allzu langer Zeit der überlebende Ehegatte rgelmäßig vor dem Problem stand nicht mal mehr auf das gemeinsam Girokonto zugreifen zu können.

Diese zeigen, dass hier erheblich höheres Guthaben vorhanden war, welches jedoch nachweislich ausschließlich von Person B eingezahlt worden ist, was kaum im Rahmen seiner Möglichkeiten gelegen haben kann.

Warum nicht?

Inzwischen (kurz nach dem Tod von A) ist das Geld auch abgeräumt. Es liegt nahe, dass es sich hier um das Geld von A handelt und B den Auftrag hat, dies außerhalb der Erbfolge zu verteilen.

Vielleicht nicht ganz so naheliegend aber keineswegs unwahrscheinlich handelt es sich vielleicht um Schwarzgeld. Oder B hat was geerbt/geschenkt bekommen? Die Kinder von A müssten hier beweisen können, dass es Geld von A ist und dass es im Zweifel eine Schenkung war, die auf das Erbe angerechnet werden könnte (wozu sie dann innerhalb von 10 Jahren vor dem Tod des A erfolgt sein müsste). Wenn es eine Gegenleistung war, vielleicht für sexuelle Gefälligkeiten, dann sieht es schon wieder schlecht aus.

Hinzu kommt, dass A und B gemeinsam einen Vertrag über die Nutzung eines großen Wald- und Wiesenstücks abgeschlossen hatten, die Pacht ist nicht günstig und der Vertrag hat eine einjährige Kündigungsfrist.
Die Pacht wurde immer von A bezahlt. B hat bereits angekündigt, dass man hier nicht auf ihn zählen soll.

  1. Wie kommen die Kinder von A nun mit möglichst wenig Aufwand und möglichst hohen Erfolgsaussichten an einen möglichst großen Teil des Geldes, welches auf dem Tagesgeldkonto lag?

Also die Kommunikation mit B hat ergeben, dass er es nichts rausrücken will? Und was genau ist der Informationsstand hinsichtlich der Herkunft des Geldes?

  1. Was passiert mit dem Pachtvertrag, wenn B weder einer Kündigung zustimmt, noch die Kosten übernehmen möchte?

Was glaubst du, was passiert, wenn keine Pacht mehr gezahlt wird. Dann kündigt der Verpächter vielleicht von selbst.

An einer Fortführung sind die Kinder von A nicht interessiert.

Was steht im Pachtvertrag, wer, wie, wann, warum kündigen kann?

Grüße

hi

Es kommt jedoch heraus, dass Person A zusammen mit einem entfernten Verwandten (und gleichzeitig guten Freund) -Person B- ein Tagesgeldkonto hatte. Kontoauszüge wurden beschafft.

Was genau bedeutet gemeinsames Konto? ich kann mich dunkel
erinnern, das vor nicht allzu langer Zeit der überlebende
Ehegatte rgelmäßig vor dem Problem stand nicht mal mehr auf
das gemeinsam Girokonto zugreifen zu können.

Ein Konto, das auf beider Personenen Namen läuft, wo aber eine Person alleine verfügungsberechtigt ist.

Diese zeigen, dass hier erheblich höheres Guthaben vorhanden war, welches jedoch nachweislich ausschließlich von Person B eingezahlt worden ist, was kaum im Rahmen seiner Möglichkeiten gelegen haben kann.

Warum nicht?

Weil jährlich mehr eingezahlt wurde, als Person B als Frührente erhält.

Inzwischen (kurz nach dem Tod von A) ist das Geld auch abgeräumt. Es liegt nahe, dass es sich hier um das Geld von A handelt und B den Auftrag hat, dies außerhalb der Erbfolge zu verteilen.

Vielleicht nicht ganz so naheliegend aber keineswegs
unwahrscheinlich handelt es sich vielleicht um Schwarzgeld.

A war in seinem Arbeitsleben sehr rührig und auch mal Besitzer zweier Wohnungen, welche vor 15 Jahren veräußert wurden. Die letzten 10 Jahre haben die beiden Helden aber mit Angeln, Trinken und dem Bau einer Hütte eben auf diesem gepachteten Flurstück verbracht.

Ändern wir doch gerne mal die „Aufgabenstellung“:
Das sind einfach A’s Ersparnisse und B möchte sie entsprechend A’s letztem Wunsch an Freunde verteilen. Was hat B zu befürchten, auf welche Weise A’s Kinder dies vielleicht verhindern könnten?!

Oder B hat was geerbt/geschenkt bekommen? Die Kinder von A
müssten hier beweisen können, dass es Geld von A ist und dass
es im Zweifel eine Schenkung war, die auf das Erbe angerechnet
werden könnte (wozu sie dann innerhalb von 10 Jahren vor dem
Tod des A erfolgt sein müsste). Wenn es eine Gegenleistung
war, vielleicht für sexuelle Gefälligkeiten, dann sieht es
schon wieder schlecht aus.

Eingezahlt wurde das Geld binnen der letzten 6 Jahre, jährlich zwischen 25 und 35tsnd, jeweils 2 bis 3 Überweisungen pro Jahr von B’s Konto mit „glatten Beträgen“.

Hinzu kommt, dass A und B gemeinsam einen Vertrag über die Nutzung eines großen Wald- und Wiesenstücks abgeschlossen hatten, die Pacht ist nicht günstig und der Vertrag hat eine einjährige Kündigungsfrist.
Die Pacht wurde immer von A bezahlt. B hat bereits angekündigt, dass man hier nicht auf ihn zählen soll.

  1. Wie kommen die Kinder von A nun mit möglichst wenig Aufwand und möglichst hohen Erfolgsaussichten an einen möglichst großen Teil des Geldes, welches auf dem Tagesgeldkonto lag?

Also die Kommunikation mit B hat ergeben, dass er es nichts
rausrücken will? Und was genau ist der Informationsstand
hinsichtlich der Herkunft des Geldes?

Er beruft sich darauf, nicht auskunftspflichtig zu sein und behauptet, das Geld sei -gemäß der Kontoauszüge- ausschließlich seins.

  1. Was passiert mit dem Pachtvertrag, wenn B weder einer Kündigung zustimmt, noch die Kosten übernehmen möchte?

Was glaubst du, was passiert, wenn keine Pacht mehr gezahlt
wird. Dann kündigt der Verpächter vielleicht von selbst.

Die Kinder möchten gerne, dass das schnell geht und sie nicht Gefahr laufen, hier zu irgendeiner Zahlung herangezogen zu werden.

An einer Fortführung sind die Kinder von A nicht interessiert.

Was steht im Pachtvertrag, wer, wie, wann, warum kündigen
kann?

Dass entweder der Besitzer oder nur A und B gemeinsam mit einjähriger Frist zum Monatsende kündigen können.

erstmal vielen dank!

Greetz
T.

Hi,

Ein Konto, das auf beider Personenen Namen läuft, wo aber eine
Person alleine verfügungsberechtigt ist.

also nur B?

Diese zeigen, dass hier erheblich höheres Guthaben vorhanden war, welches jedoch nachweislich ausschließlich von Person B eingezahlt worden ist, was kaum im Rahmen seiner Möglichkeiten gelegen haben kann.

Warum nicht?

Weil jährlich mehr eingezahlt wurde, als Person B als
Frührente erhält.

das alleine ist kein Beweis, er könnte das Geld ja anderweitig erhalten haben. Wenn ich mich richtig erinnere sind hier die Erben in der Beweislast. Ob es als Beweis ausreicht, daß das Konto auf A und B lautet, wird in letzter Konsequenz ein Gericht zu entscheiden haben, ebenso ob die Gelder dann als Schenkung zu werten sind.

Hier sehe ich wenig Chancen, das WWW helfen kann. Am besten, man läßt sich beim RA seines Vertrauens beraten.

Gruß
Tina