Mein Bruder ist leider verstorben.
Er hat ein Testament hinterlassen und darin auch einen Testamentsvollstrecker festgelegt.
Gilt dann trotzdem die Erbfolge nach Gesetz ?
Mein Bruder hat keine Kinder,von der Familie lebt noch der Vater und die Schwester.
Falls die Erbfolge vor dem Testament gilt, wer ist dann erbberechtigt, mit wieviel Anteil pro Person ? Und wer hat Anspruch auf einen Pflichtteil ?
Vielen Dank
Petra