Erbe bei heirat im Ausland?

Meine Mutter ist im letzten Jahr verstorben. Meine Eltern haben in Dänemark geheiratet, deswegen sagt das Gericht das Dänisches Erbrecht rechtskräftig ist. Wir haben einige Konten über die wir warscheinlich nur mit dem Erbschein verfügen können. Meine Frage: Was können wir tuen? oder haben wir einfach keinen Anspruch dadurch

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Laut der EU-Erbrechtsverordnung die am 17.8.2015 in Kraft getreten ist, ist das Recht des Landes anzuwenden in dem die Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes „ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatte“. Wo sie geheiratet hat ist dann m.E. (IANAL) egal. Ein Anwalt hilft hier verbindlich weiter. EU-Erbrechtsverordnung: Leichter erben in Europa

welches?