Hallo,
mein Mann und sein Bruder haben vor 4 Jahren einen notariellen Pflichtteilsverzichtvertrag mit ihrem Vater abgeschlossen.
Der Vater hat eine neue Ehefrau und wollte (er ist 15 Jahre älter als sie) auf Nummer sicher gehen, dass, für den Fall das er vor ihr stirbt, seine Söhne nicht den Pflichtteil von ihr fordern können.
Nun stellt sich aber die Frage, was ist dann wenn sie stirbt? Beide haben keine gemeinsamen Kinder und sie hat auch keine aus vorherigen Ehen, aber Geschwister.
Erben dann die Söhne des vorher verstorbenen Ehemannes nach ihrem Tod etwas? Also erben die Brüder dann von ihr, oder sind sie durch den Pflichtteilsverzichtvertrag komplett enterbt und somit auch deren Kinder?
Gegenfrage: Hätten die beiden hypothetischen Brüder sich dieses bei Unterzeichnung vergolden lassen? sprich: Hätten Sie eine Gegenleistung für den Pflichtteilsverzicht erhalten?
Und hätten Sie bei gleicher Gelegenheit auch den Erbverzicht erklärt?
Hallo
Ein Pflichtteilsverszicht macht nur dann Sinn, wenn ein Testament vorliegt, welches die Ehefrau als Alleinerben einsetzt. Die Frage der Nacherben nach Ableben der Ehefrau wird dann etwas komplex und hängt davon ab, wie das Testament gestaltet ist. Ohne weitere Verpflichtung fällt das Erbe dann an die Erben der zweiten Ehefrau (Das dürften dann ihre Brüder bzw. deren Nachkommen sein.
Die Frage ist natürlich auch, wie der Pflichtteilsverzicht genau aussieht, und welche Gegenleistung dafür erfolgt ist?
Es gab keine Gegenleistungen, ob ein Testament der Ehefrau bzw. des Vaters meines Mannes vorliegt, ist unklar.
Im Vertrag steht der Wortlaut: Der Pflichtteilsverzicht erfolgt ohne jede Bedingung und Gegenleistung. … Sie wurden insbesondere darauf hingewiesen, dass sich dieser Verzicht auch auf die Abkömmlinge der Verzichtenden erstreckt und das die Beteiligten zu 2. Und 3. (die Söhne) aber auch gesetzliche Erben werden, sofern nicht anderweitig letztwillig verfügt wird.
Und gerade den letzten Halbsatz verstehe ich nicht.
Nun stellt sich aber die Frage, was ist dann wenn sie stirbt? Beide
haben keine gemeinsamen Kinder und sie hat auch keine aus vorherigen
Ehen, aber Geschwister.
Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet versterbend, beerben sie ihre Eltern zu 1/4, ihr Ehegatte zu 3/4. (Bei Gütertrennung teilen sich ihre Eltern und der Ehemann ihren Reinnachlass. Sind die Eltern verstorben, ginge deren hälftiges Erbrecht an ihre Kinder, also die Geschwister und deren Nachkommen der Erblasserin über).
Wäre sie bereits verwitwet, ihr Ehemann also vorverstorben, erben ihre Eltern alles.
Sind ihre Eltern ebengleich vorverstorben, wären ihre Geschwister und dann deren Nachkommen zu ihren Erben berufen.
Erben dann die Söhne des vorher verstorbenen Ehemannes nach ihrem Tod etwas?
Nein, die Söhne wären am Nachlass ihrer Stiefmutter weder erb- noch pflichtteilsberechtigt.
Ein Pflichtteilsverszicht macht nur dann Sinn, wenn ein Testament vorliegt, welches die Ehefrau als Alleinerben einsetzt.
Inwiefern? Ohne Testament gilt die gesetzliche Erfolge, wonach die Witwe zu 3/4 (Zugewinngemeinschaft) oder 1/2 (Gütertrennung) neben den Eltern des Erblassers In Erbengemeinschaft Erbin würde.
Einer hiervon abweichenden testamentarischen Verfügung bedürfte es nur dann, wenn man den Ehegatten besser absichern wollte, indem man sein Eltern auf ihren dazu hälftigen Pflichtteil in Geld setzen würde und ihnen damit einen Miteigentumsanteil und damit Eigentümerrechte an einer (hälftig gemeinsamen) Immobilie oder Anspruch auf Nachlassgegenstände vorenthalten wollte.
Die Frage der Nacherben nach Ableben der Ehefrau wird dann etwas komplex
Tatsächlich? Nach der gesetzlichen Erbfolge beerben den verwitweten Ehemann dessen Eltern, dann dessen Geschwister und dann deren Nachkommen sowie Erben weiterer Erbordnungen, bei Nichtvorhandensein oder allseitiger Ausschlagung würde der Nachlass dem Landesfiskus anfallen.
na, das hört sich doch viel versprechend an, denn wenn es weder ein Testament noch einen Erbverzicht gäbe, dann könnten die Pflichtteilsberechtigten über die gesetzliche Erbfolge auch dann Erbe werden, wenn sie zu Lebzeiten des Erblassers einen notariellen Pflichtteilsverzicht unterzeichnet hätten. Ob in diesem Fall das erste Erbe 3/4 zu 1/8,1/8 aufgeteilt würde (wie @Imager unten sagt), oder 1/2 zu 1/4,1/4 hängt m.M.n. neben dem Güterstand der Ehe auch von der Konstellation der Erben 2. Ordnung ab.
Gruß
HH
PS
Das könnte allerdings darauf hindeuten, dass ein Testament geplant war … oder gemacht wurde…
Rechtsgrund? Selbstverständlich bewirkt ein notariell beurkundeter Vertrag über Erb- und damit Pflichttelsverzicht n. § 2346 I BGB oder eine Pflichtteilsverzichtsvereinbarung n. Abs. 2, dass „der Verzichternde von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen [ist], wie wenn er zur Zeit des Erbfalls nicht mehr lebte“.
Ob der Reinnachlass des Erblassers durch gesetzliche oder gewillkürte Erbfolge vererbt würde, hat auf diesen im Erbfall unwiderruflichen vertraglichen Verzicht des Erklärenden keinerlei Auswirkung.
Hängt halt von der Ausgestaltung des Pflichtteilsverzichts ab.
Ausserdem hat ja der TO noch erwähnt, dass "die Beteiligten zu 2. Und 3. (die Söhne) aber auch gesetzliche Erben werden, sofern nicht anderweitig letztwillig verfügt wird. "
Wie gesagt, ist hier ein Pflichtteilsverzicht ohne Testament sinnlos, wenn nur die Absicherung der zweiten Ehefrau das Ziel war, sprich, dass zu Lebzeiten der Ehefrau das Erbe aufgeteilt wird.
Um das Gesamterbe ausschlieslich der Ehefrau zukommen zu lassen, ist es natürlich geeignet, wenn nicht dieser komische Satz in der Vereinbarung stehen würde…
Deshalb mein Verweis, sich mit dieser offenbar eher komplizierteren Problematik an einen Fachanwalt zu wenden, denn wir werden das hier nicht aufdröseln können.