Ich bin seit August 2011 von meinem Mann getrennt, wir befinden uns also noch im Trennungsjahr und die Ehe ist noch nicht geschieden. Mein Vater verstarb vor 3 Jahren und dieses Jahr im März habe ich meinen Erbanteil erhalten. Hat mein Noch-Mann irgendweche Ansprüche darauf ?
Hallo,
zu 100% weiß ich es nicht. Aber ich gehe davon aus, dass dein Vater dich als Alleinerbin eingesetzt hat. Somit gehört die Erbschaft auch dir allein. Aber, um ganz sicher zu gehen, frage lieber nochmal bei einem Fachanwalt für Erbrecht nach.
Ich gehe davon aus, dass ihr keine Gütertrennung habt. Somit wird dann alles in der Ehe erworbene zu gleichen Teilen aufgeteilt. Allerdings, weiß ich nicht, ob das auch auf eine Erbschaft zutrifft.
Liebe Grüße, Speedy
hallo,
sorry, weiß ich nicht
lisa
Bitte beim Anwalt nachfragen.
Das Erbe hat nichts mit dem Zugewinn zu tun.
Ich fürchte rechtlich ja wenn ihr keine Gütertrennung vereinbart habt.
Der Zugewinn läuft bis zur Gütertrennung/Scheidung.
Frage vielleicht nochmals bei einem Anwalt (ev. Online ) nach.
Gruß
EJWW
PS: sorry, da bin ich nicht 100%ig sicher
Hallo,
so genau weiss ich das auch nicht. Ich denke aber, wenn das Erbe nach der Trennung ausschliesslich an Sie vererbt wurde hat der expartner keinen einfluss mehr darauf. Aber es zählt wohl auch der Zeitpunkt an dem der Vater verstorben ist. Es wäre nützlich hier einen Anwalt zu befragen.
Hallo,
ich bin zwar kein Anwalt, aber vielleicht hilft es.
Wenn kein Ehevertrag vorliegt, wird der Zugewinn im vorliegenden Fall geteilt.
Ich hoffe, es hilft.
LG
ThommyTLM
hallo, abschließend wird diese Frage nur ein Anwalt beantworten können. Haben Sie schon einen Scheidungsanwalt? Ich vermute aber, dass Ihrem Noch-Mann davon nichts zusteht und nur das Vermögen am Tag der Trennung zählt. Alles Gute!
Hallo LaurasMor
Ich bin der Meinung das dein noch Ehemann kein Anspruch hat, den nicht er steht auf dem Erbschein sonder du.
Aber wen du er genau wissen willst dann konsultiere doch deinen Anwalt,ich hoffe doch das du einen für deine Scheidung hast.
Gruß Seppel42
Hallo,
da ich die genauen Umstände nicht kenne, folgender Rat: Wende dich an das zuständige Amtsgericht und frage um Rat. Die geben meist eine unverbindliche Rechtsberatung mit dem Ziel, aufwändige Prozesse zu vermeiden.
Für Rückfragen stehe ich weiterhin gerne zur Verfügung.
Alles Gute und lieben Gruß
Bernd
Hallo,
soviel ich weiß hat erkeinen Anspruch, da ihr zwar noch Verheiratet seit, euch aber im Trennungsjahr befindet.
Grüße
Caddy