Müssen noch Anträge gestellt werden?
Sachverhalt.
Wenn Schwester seit ein paar Jahren verstorben (Ehe war kinderlos). Ehemann der Schwester jetzt verstorben.Ein Testament existiert nicht.
Das Haus wurde bereits von Amts wegen vor ein paar Jahren auf eine Erbengemeinschaft umgestellt.
Wie sieht es mit dem noch vorhandenen Barvermögen aus. Bestehen hier noch Ansprüche auf das Barvermögen? Wenn ja, muss diese eingefordert werden?
Müssen noch Anträge gestellt werden?
Müssen? Nein, in keinem Fall, nie und nimmer.
Können? Ja, in beliebiger Art, Weise & Anzahl. Sollte aber sachbezogen sein und ebenfalls termingerecht.
Die hervorragend detailliert geschilderte Sachlage lässt nur einen Schluss zu : Die Schwägerin zieht den waagerecht gehaltenen Zeigefinger einmal (nach belieben auch öfter) von links nach rechts langsam unter der Nase durch. Muss nicht, darf aber wiederholt werden.
Sie ist nämlich aus der Erblinie bereits herausgefallen.