Im Prinzip denke ich, dass ich die gesetzlichen Regelungen um Erbmasse, Pflichtanteile und Testmante verstanden habe. Mich interessiert aber, wie man sich dies praktisch vorstellen muss:
Nehmen wir an, bei einem Ehepaar (gesetzlicher Güterstand, kinderlos, kein Ehevertrag, beide berufstätig, Eltern leben noch) stirbt einer der Partner. Während der Ehe wurden etliche gemeinsame Anschaffungen gemacht, u.a. z.B. ein Haus gebaut oder eine Wohnung gekauft.
Wie wird nun die Erbmasse bestimmt? Muss man sich das vorstellen, wie bei einer Scheidung? Wird der Zugewinn ermittelt und durch 2 geteilt? Werden Konten rückverfolgt, um zu sehen, was jede® vor der Ehe besessen hat?
Ist es dann so, dass dem überlebenden Teil (falls kein Trestament vorliegt) alles gehört, was er in die Ehe mitgebracht hat plus die Hälfte des gemeinsam erwirtschafteten Teils und er aus dem Besitz des Partners (anderer teil des gemeinsamen Besitzes) seinen Teil des Erbes erhält? Oder wird hier eher der gemeinsame Besitz erstmal halbiert (so dass die Hälfte des verstorbenen Partners die Erbmasse ausmacht)?
Im Prinzip denke ich, dass ich die gesetzlichen Regelungen um
Erbmasse, Pflichtanteile und Testmante verstanden habe.
Ich denke eher, dass nicht
Der Erbteil des überlebenden Ehegatten setzt sich bei Zugewinngemeinschaft aus Erbteil und pauschaliertem Zugewinnausgleich zusammen. Neben Kindern 1/4 + 1/4 = 1/2. D.h. der konkrete Zugewinn spielt dann überhaupt keine Rolle. Allerdings kann der überlebende Ehegatte auch das Erbe ausschlagen und dann seinen Pflichtteil + konkreten Zugewinnausgleich verlangen. Dies kann bei kritischen Familienverhältnissen und geeigneter Vermögensentwicklung im Einzelfall die lukrativere Lösung sein.
Trotzdem bleibt mir bei Deiner Antwort die gleiche Frage offen, die ich auch bei allen Beschreibungen im Internet nie beantwortet finde:
Der Erbteil des überlebenden Ehegatten setzt sich bei
Zugewinngemeinschaft aus Erbteil und pauschaliertem Zugewinnausgleich zusammen.
Neben Kindern 1/4 + 1/4 = 1/2.
1/2 von was? 1/2 vom gemeinsamen Vermögen oder 1/2 von dem, was der Verstorbene besass? Welches ist die Grundmenge (Erbmasse), auf die sich die ganzen Anteile beziehen?
D.h. der konkrete Zugewinn
spielt dann überhaupt keine Rolle.
Ok. Man muss also keine alten Kontoauszüge aufbewahren, um zu entdröseln, wer wieviel in die Ehe mitgebracht hat?
1/2 von was? 1/2 vom gemeinsamen Vermögen oder 1/2 von dem,
was der Verstorbene besass?
Letzteres, wir sprechen hier doch von Erbrecht. Der Überlebende ist doch noch nicht in der Kiste und ist insoweit noch Eigentümer seiner eigenen Habe. Und die verliert man auch nicht mit Eheschließung. Der Gag der Zugewinngemeinschaft ist ja gerade der, dass vor- und nacheheliches Vermögen saldiert werden, um die Unterschiede während der Ehe durch Zugewinnausgleich glatt zu ziehen. Aber eben auch nicht mehr und nicht weniger.
(…) wir sprechen hier doch von Erbrecht. Der
Überlebende ist doch noch nicht in der Kiste und ist insoweit
noch Eigentümer seiner eigenen Habe. Und die verliert man auch
nicht mit Eheschließung. Der Gag der Zugewinngemeinschaft ist
ja gerade der, dass vor- und nacheheliches Vermögen saldiert
werden, um die Unterschiede während der Ehe durch
Zugewinnausgleich glatt zu ziehen. Aber eben auch nicht mehr
und nicht weniger.
Du hast recht, so ist es natürlich logisch. Hätte ich mir denken können. Aber besser, einmal mehr fragen als einmal weniger.