Erbe bei Tod eines Elternteils

Hallo zusammen,

mal folgende nette rein hypothetische Familie angenommen: Mama, Papa mit gemeinsamen Haus und Sparbuch und eine Tochter. Testament gibts nicht.

Schicksal schlägt zu, Mama stirbt. Wird beerdigt. Leben geht weiter wie gewohnt. Keiner will was von irgendeinem anderen.

Nach einem Jahr der Trauer kommt Tochter zu Papa und sagt: „Ach Papa, ich glaube mir gehört ein Viertel von deinem Haus. Und von eurem gemeinsamen Sparbuch, was jetzt deines ist, glaube ich auch.“

Ist das richtig (inhaltlich, nicht moralisch)? Erbt die Tochter automatisch ohne irgendwelche Handlungen?

Ein paar Stichworte, warum das so ist oder auch nicht, wären nett.

Danke im voraus.
Gruß
Voithian

Ja, man erbt in der Tat „automatisch“, also ohne die Vornahme einer besonderen Handlung oder Erklärung.

http://dejure.org/gesetze/BGB/1922.html

Ob die Tochter Erbin ist, richtet sich allein nach dem Testament der Erblasserin (oder, wenn vorhanden, nach einem Erbvertrag). Gibt es kein Testament (und keinen Erbvertrag), so gilt die gesetzliche Erbfolge.

http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliche_Erbfolge

Die Höhe des Erbteils richtet sich einerseits nach der Anzahl der Erben und andererseits nach dem Familienstand der Eheleute zu dem Zeitpunkt, als die Mutter gestorben ist. Grundsätzlich steht dem Vater 1/4 des Erbes zu.

http://dejure.org/gesetze/BGB/1931.html

Wenn die Eheleute (wie meistens) in einer Zugewinngemeinschaft gelebt haben, erhöht sich dieser Erbteil um ein 1/4.

http://dejure.org/gesetze/BGB/1371.html

Der Rest wird unter den direkten Abkömmlingen aufgeteilt. Da es hier offenbar nur eine Tochter gibt, muss sie die verbleibende Hälfte mit niemandem teilen und hat selbst einen Erbteil von 1/2.

Zuerst ein danke für die schnelle und ausführliche Antwort. Trotzdem habe ich noch eine kleine Frage zu Klarstellung:

Ja, man erbt in der Tat „automatisch“, also ohne die Vornahme
einer besonderen Handlung oder Erklärung.

Und wenn man das Erbe nicht hätte haben wollen, hätte man es ausdrücklich ausschlagen müssen? Richtig?
Ist es also so, dass ein Kind dem Vater ein Teil des des gemeinsamen Hauses der Eheleute abnimmt, obwohl es das unter Umständen garnicht will? Nur durch Nichtstun?

Danke für eine (abschließende) Antwort und einen schöbnen Abend noch.
Voithian

Hallo

Ist es also so, dass ein Kind dem Vater ein Teil des des gemeinsamen Hauses der Eheleute abnimmt, obwohl es das unter Umständen garnicht will? Nur durch Nichtstun?

Ich denke doch, wenn das Kind das Haus nicht will, dürfte es doch kein Problem geben. Es kann seinen Teil doch ohne weiteres an den Vater verschenken.

Sofern nicht Schulden auf dem Haus lasten o.ä., und der Vater das Haus dann auch nicht will. Dann muss das Erbe ausgeschlagen werden, innerhalb von 6 Wochen (ab wann diese 6 Wochen anfangen zu laufen, weiß ich nicht genau.)

Viele Grüße

Hallo,

dem Vater wird nichts abgenommen! Es ist einfach nur so, dass der Anteil der Mutter im Verhältnis der Erbteile auf die Erben übergeht. D.h. die Tochter erhält einfach ihren Anteil am Nachlass der Mutter. Der Vater ebenso. D.h. die Anteile beider am Haus wachsen um den Teil, der ihnen nach Erbquote vom Anteil der Mutter zusteht.

BTW: Man sollte daran denken, dass die Umschreibung im Grundbuch vorgenommen werden muss, und diese nur im ersten Jahr nach dem Tode kostenfrei ist! Allerdings braucht es hierzu einen nicht kostenfreien Erbschein, wenn es nicht zufällig ein notarielles Testament gibt.

Gruß vom Wiz

Hallo,

dem Vater wird nichts abgenommen! Es ist einfach nur so, dass
der Anteil der Mutter im Verhältnis der Erbteile auf die Erben
übergeht. D.h. die Tochter erhält einfach ihren Anteil am
Nachlass der Mutter. Der Vater ebenso. D.h. die Anteile beider
am Haus wachsen um den Teil, der ihnen nach Erbquote vom
Anteil der Mutter zusteht.

Das Haus, das früher dem Vater und der Mutter gemeinsam gehörte, gehört nun in diesem Beispiel zu einem Viertel der Tochter, oder?
Das ist das, was ich mit „abgenommen“ meinte.

Und einfach zurückgeben, als wäre nix gewesen, kann es die Tochter nach, sagen wir einem Jahr, doch wohl nicht, oder?

Könnte sie ihren Anteil dem Vater wieder schenken? Dazu bräuchte man aber doch einen Notar?

OK, absolut gesehen hat der Vater jetzt sogar mehr: jetzt hat er 3/4 und vorher hat er sich das Haus mit seiner Frau geteilt und nur die Hälfte des Hauses gehabt.

Gruß
Voithian

Hallo,

eine Schenkung wäre natürlich möglich. Stellt sich nur die Frage, warum man dies tun sollte, denn dafür braucht es einen nicht ganz billiges Verfahren mit notariellem Vertrag und Grundbuchänderung. Wenn es darum geht, aus Kosten und Verkehrssicherungspflichten, etc. für ein nicht selbst bewohntes Objekt raus zu sein, kann man dies auch anders lösen. Nach dem Vater wird ja vermutlich ohnehin die Tochter dann wieder Erbin des gesamten Objekts.

Gruß vom Wiz