Erbe, Betretungsrecht

Angenommen, eine Person ist geschieden, hat ein Kind (30+)  zu dem kein Kontakt besteht und lebt mit Partner(in) zusammen. Vermögen (Barvermögen, Immobilien, etc.) nicht vorhanden, nur üblicher Hausrat. Testament vorhanden. Muss der/die Partner(in) im  Todesfall der Person das Kind Zutritt zur ehemals gemeinsamen Wohnung gewähren, damit dieses sich davon überzeugen kann dass keine Vermögenswerte vorhanden sind???
Fallen Teile des Hausrates evtl. unter den sogenannten Pflichtteil??

Für etwaige Antworten bedanke ich mich schon jetzt!

Muss der/die Partner(in) im  Todesfall der Person das Kind Zutritt zur ehemals gemeinsamen Wohnung gewähren, damit dieses sich davon :überzeugen kann dass keine Vermögenswerte vorhanden sind???

Nein. Es besteht sicher ein Auskunftsrecht, aber in die Wohnung muß man den Anspruchsteller nicht lassen.

Hallo!

Pflichtteil ist Bargeldanteil, keine Sachwerte. Außer man einigt sich darauf.

Aber aller Hausrat und sonstiger Besitz hat ja einen Wert, der in die Berechnung des Pflichtteils einfließt.

Ein Recht auf Zugang zur Whg. gibt’s nicht, aber auf eine Aufstellung des Hab und Gut schon.

MfG
duck313