Ist das Betrug oder und was soll man nun machen ?Der Ehemann ist verstorben ohne Testament ,er hat aber noch einen Sohn aus erster Ehe ,Die Ehefrau hat dem Sohn das Pflichtteil ausgezahlt und sich ein Schreiben unterschreiben lassen ,wo sie verlangt ,das der Sohn keine Ansprüche mehr stellen soll.Nun hat der Sohn aber erfahren,das er eigentlich der Erbe 1 Ordnung ist und ihn noch mehr zu steht als nur vom Konto 1/4.Die Frau hat nun gleich Kontenbereinigung durchgeführt und ist der Meinung der Sohn hat keinen Anspruch mehr an sie zu stellen .Hat die Ehefrau nicht den Sohn bewusst betrogen.Sie hat ihn doch den Schein bewust abverlangt gibt es dafür nicht strafen im Gesetzbuch?
Wer hat soetwas schon mal erlebt ?Danke und hoffe auf gute Antworten
Hallo!
Ohne Testament tritt gesetzliche Erbfolge ein . Sollte der Sohn aber wissen !
Ehefrau 1/2
Sohn des verstorbenen Ehemannes 1/2
Pflichtteil gibts nur,wenn ein Testament den gesetzlichen Erben(Sohn) enterbt oder benachteiligt.
Und wieso steht ihm mehr als 1/4 zu ?
Üblich ist,der Ehefrau gehört bereits zu Lebzeiten die Hälfte des Vermögens des Mannes. Also wird auch nur die andere Hälfte vererbt und davon die Hälfte wäre 1/4.
Frau 3/4 ,Sohn 1/4.
Also das kann ganz normal sein.
MfG
duck313
Hallo,
Üblich ist,der Ehefrau gehört bereits zu Lebzeiten die Hälfte des Vermögens des Mannes.
Ich denke, da hast Du an etwas anderes gedacht, denn so stimmt es nicht. Ausnahme nur dann, wenn es um gemeinsame Vermögensgegenstände wie ein zu je 1/2 im Eigentum der Ehegatten stehendes Haus.
Ansonsten gilt: Ehegatte bekommt (bei Zugewinngemeinschaft, von der ohne anderweitigen Hinweis als gesetzlicher Güterstand ausgegangen werden darf), dass der Ehegatte 1/4 erbt und 1/4 pauschalen Zugewinnausgleich erhält, also unter dem Strich 1/2 erhält. Wenn jetzt ein Haus den Ehegatten zu je 1/2 gehört hat, fällt nur von diesem Haus nur 1/2 in die Erbmasse, und beträgt damit dann der vom Ehegatten ererbte Anteil zzgl. dem Anteil aus dem pauschalen Zugewinnausgleich 1/4. D.h. er erhöht seinen ursprünglichen Anteil in Höhe von 1/2 auf 3/4 (wobei das alles natürlich zunächst einmal nur theoretisch ist, denn ein Erbe muss ja erst einmal auseinander gesetzt werden).
Abgesehen von diesem Standardfall gibt es auch noch die Möglichkeit statt des pauschalen Zugewinns + gesetzlichen Erbteil einen konkreten Zugewinnausgleichsanspruch geltend zu machen.
Gruß vom Wiz
Ein wirksamer Pflichtteilsverzicht bedarf der notariellen Beurkundung! Wird der Verzicht nicht vor einem Notar schriftlich fixiert, ist er nicht mal das Stück Papier wert auf dem er verfasst ist, somit also unwirksam.