Erbe der Mutter

Hallo,

ich schlage mich im Moment mit einer unangenehmen Familiensache herum. In Kurzfassung: meine Mutter ist vor zwanzig Jahren gestorben (damals war ich gerade mit der Schule fertig und in der Ausbildung).
Weder mein Bruder noch ich haben daran gedacht, dass wir in diesem Moment auch Erben sind, das heißt, dass das „Familienvermögen“ zu dem Teil, der meiner Mutter gehörte, hätte aufgeteilt werden müssen.

Mein Vater ist schon seit fast zwanzig Jahren wieder verheiratet. Ich wohne Tür an Tür mit ihm, er und seine Frau wohnen nicht zusammen. Er ist inzwischen 74 und beginnt ernste Anzeichen von Demenz zu zeigen. Seine zweite Frau ist im Wesentlichen darauf bedacht, sein Geld noch flott unter die Leute zu bringen. Ich habe nun Sorge, dass ich als nicht gerade Großverdienerin irgendwann mit der Sorge um meinen Vater und ohne Geld dastehen werde, und frage mich nun, ob ich nach all den Jahren noch versuchen kann, das Erbteil meiner Mutter zu „retten“, ehe es sich auch noch in teure italienische Schuhe verwandelt (natürlich direkt in Mailand eingekauft - dafür fliegt man ja gerne mal runter …).

Wie sieht da die rechtliche Seite aus? Hatte ich damals ein Anrecht auf ein Erbe und wenn ja, gibt es so was wie Verjährungsfristen, um dieses Anrecht anzumelden?

Ich bin dankbar für jeden Hinweis!

Schöne Weihnachten

Susanne

Hallo,

das kommt ganz entscheidend darauf an, ob es von Deiner Mutter ein Testament gibt. Entweder ein eigenes oder -das ist nicht unüblich- ein sogenantes Berliner Testament von beiden Ehegatten zusammen.
In so einem Berliner Testament ist meist geregelt, dass der überlebende Ehegatte zunächst alles erhält und bei dessen Tod eine von vorn herein bestimmte Erbfolge (meist die Kinder) eintritt.
Wenn es kein Testament gibt, tritt die gesetzliche Erbfolge ein, die wiederum ist von einigen Faktoren abhängig. Die Kinder bekommen da aber auch etwas.
Anders gesagt : Wenn es kein Testament gab, wärst Du automatisch Erbe geworden. Wenn Du zu dem Zeitpunkt nicht noch ein Kind warst, hättest Du das bestimmt gehört oder bemerkt.

Ich vermute daher, dass es ein Berliner Testament gab, dann ist es in Ordnung, dass Dein Vater alles bekommen hat. (Das ist, wie gesagt, üblich, und auch gerecht, denn die haben das ja zusammen erarbeitet).
Du solltest aber zur Sicherheit mal eure Familienunterlagen danach durchschauen. Vielleicht gibt es ja auch einen Erbschein. Falls Du Deinen Vater nicht danach fragen willst, bekommst Du evtl. auch beim Nachlassgericht Auskunft.

Einerseits freut ihr euch sicherlich für euren Vater, dass er ein neues Glück gefunden hat, andererseits wurmt es euch natürlich, dass die Frau das Geld durchbringt, was ihr später mal bekommen würdet. Solange euer Vater Herr seiner Sinne ist, solltet ihr euch da nicht einmischen, sondern ihm nach einem entbehrungsreichen Leben einen schönen Lebensabend gönnen. Wenn er aber abgezockt wird und es nicht mehr mitbekommt, solltet ihr handeln. Vielleicht gibt es noch andere Familienangehörige, die ihr nach deren Meinung befragen könnt.

Gruss Hans-Jürgen
***

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Hallo,

Er ist inzwischen 74 und beginnt ernste
Anzeichen von Demenz zu zeigen. Seine zweite Frau ist im
Wesentlichen darauf bedacht, sein Geld noch flott unter die
Leute zu bringen.

Wurde schon mal an die Einrichtung einer Betreuung über das Amtsgericht gedacht ? Ist ja keine Entmündigung mehr, und die finanzielle Seite ich dann geregelt.

Ich würde mal telefonisch beim Amtsgericht nachfragen.
Gruss

Andreas

Hallo, Susanne,

ich gehe nicht als selbstverständlich davon aus, dass ein Testament existierte, ich gehe eher vom Gegnteil aus, denn sonst wärst Du als Pflichtteilberechtigte vom Amtsgericht von dem Testament informiert worden. Existiert ein Testament, ist nach 20 Jahren Dein Recht, den Pflichtteil zu fordern verjährt. Existiert kein Testament, haben Dein Vater 1/2 , Du und Dein Bruder je 1/4 geerbt (gesetzl. Erbfolge)

Aus was bestand das Erbe damals? „Nur“ Geld oder gab es da auch eine Immobilie? Wie Du einen Geldanspruch nach all den Jahren durchsetzen könntest, weiss ich nicht,bei einer Immobilie lässt sich m.E. auch nach all der Zeit etwas machen.

Fröhliches Feiertage!
Ingeborg :smile:)

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Hallo, Ingeborg,

ich maße mir nicht an, als Laie mit einer Juristin über juristische Dinge zu streiten. Ich formuliere es daher als Frage :

Ist es nicht so, daß bei der gesetzlichen Erbfolge von Verheirateten auch der Güterstand eine Rolle spielt ? Die von Dir genannte gesetzliche Erbfolge wird durch §1931 Abs 3 (bei Zugewinngemeinschaft ein Viertel mehr für den Ehegatten) und durch §1931 Abs 4 (Bei Gütertrennung und bis zu zwei Kinder erben alle zu gleichen Teilen)
verändert.

Nach §2332 verjährt der Pflichtteilsanspruch zwar nach drei Jahren, aber ich verstehe es doch richtig, dass die Frist erst damit beginnt, dass der Pflichtteilsberechtigte von der ihn beeinträchtigenden Verfügung Kenntnis erlangt ? Das muss bei unserer Fragestellerin ja noch nicht der Fall sein.

Mir war allerdings nicht bekannt, dass die Pflichtteilsberechtigten vom Gericht informiert werden. Aber wenn sie damals vielleicht noch ein Kind war, hat sie vielleicht keine Kenntnis erlangt, weil der Vater als gesetzlicher Vertreter angeschrieben wurde.

Ich denke, vorrangig ist interessant, ob es ein Testament gibt.

Gruss Hans-Jürgen
***

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Hallo Hans-Jürgen,

danke für die ausführlichen Gedanken, die du dir gemacht hast!
Also, so weit ich weiß, gab es damals kein Testament (weder von meiner Mutter noch ein gemeinsames meiner Eltern).

Und ich hab mich damals riesig darüber gefreut, dass mein Vater wieder geheiratet hat - habe mich auch sehr bemüht, ein gutes Verhältnis zu seiner zweiten Frau hinzukriegen, obwohl sie nicht so ganz _mein_ Typ ist .
Das Problem ist einfach, je älter mein Vater wird (seine Frau ist einen ganzen Tack jünger, wie das halt so ist …), desto weniger ist sie an ihm interessiert (wie gesagt, sie wohnen noch nicht mal zusammen), er kann ziemlich sehen, wie er mit allem klarkommt - da ist es schon gut, dass ich gleich nebenan wohne!), und desto mehr ist sie nur noch darauf aus, sein Erspartes auf den Kopf zu hauen. Das klingt jetzt hart, aber genau so läuft’s. Das sollte mir im Grunde auch gleichgültig sein, ich bin nicht auf irgendein Erbe aus - aber ich mach mir wirklich Sorgen, dass irgendwann das Geld fehlt, wenn intensivere Betreuung oder was weiß ich für ihn fällig werden sollte. Und, wie gesagt - ich hab’s nicht besonders dicke, bin freiberufliche Texterin/Autorin und komme bei den flauen Zeiten im Moment selbst gerade mal eben über die Runde.
Also, ich mach mich mal weiter schlau, was ich da machen kann. Herzlichen Dank jedenfalls für deine Mühe!

Schöne Tage noch und einen guten Rutsch

Susanne

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