meine Tochter hat einen Sohn in ihre Ehe eingebracht, weitere Kinder sind nicht vorhanden. Nun glaube ich zu wissen,dass beim Tote ihres Mannes ihr 3/4 seines Erbes zusteht.
Meine frage: stirbt meine Tochter vor ihrem Manne steht dann das Erbe (eventuell auch der Pflichttteil) ihrem Sohn zu?
gem. der gesetzlichen Erbfolge (wenn kein Testament da ist), erbt die Ehefrau die Hälfte des Vermögens des Ehemannes. Die andere Hälfte geht an die Kinder (gemeinsam oder vom Erblasser)
Wenn wie in diesem Fall keine Kinder seiten des Mannes da sind, erbt sie alles.
Der Sohn (Stiefsohn)der Ehefrau erbt nur, von der Mutter - nicht vom Stiefvater.
Also wenn Sie (Ihre Tochter) vor Ihm (Ehemann) verstirbt erbt ihr Sohn nichts.
Hallo,
der sohn ist nur dann erbberechtigt,wenn er adoptiert wurde von dem Mann der tochter.stiefkinder ohne adoption sind nicht erbberechtigt,auch nicht pflichteilberechtigt!
hallo klaus,
wurde der sohn ihrer Tochter vom mann adoptiert, oder nicht?
im normalfall ist ihre tochter haupterbin, aussser der mann hat in seinem testament etwas anderes verfügt.
ein testament ist wichtig. wenn nach dem tode kein testament vorhanden ist, hat ihre tochter probleme, denn nach dem tode werden die konten sofort eingefroren und es ist sehr schwierig einen erbschein ohne testament zu bekommen und ausserdem dauert es ziemlich lange.
wurde der sohn adoptiert, steht ihm im normalfall das ganze erbe zu. suchen sie einen notar auf und lassen sie ein testament erstellen, dann sind sie auf der sicheren seite.
lg sicha
Hallo,
also, ein Stiefsohn, der nicht adoptiert wurde, ist auch kein gesetzlicher Erbe.
Der Sohn Ihrer Tochter kann nur einen Erb- oder Pflichtteil erben, den seine Mutter zuvor beanspruchen konnte. Wenn also der Ehemann stirbt und die Mutter später stirbt, steht ihrem Sohn das geerbte oder der Pflichtteilsanspruch zu(falls die Ehefrau enterbt wurde). Stirbt Ihre Tochter aber vor dem Eheman, erbt der Sohn Ihrer Tochter von dem Ehemann gesetzlich nichts. Diese sollten also ein Testament machen oder noch besser -auch wenn hoher Wert vorhanden - aus Erb- und Schenkungssteuergesichtspunkten heraus eine Adoption in Betracht ziehen.
mfg
PB
Hallo Herr Boger, wenn der Mann stirbt und hat weder Eltern noch eigene Kinder, so erbt die Ehefrau alleine alles.
Wenn die Frau zuerst stirbt, erbt der Ehemann mit dem Sohn gemeinsam.
Pflichtteil ist kein Erbe , dieser Anspruch entsteht nur, wenn die Tochter Ihren Sohn testamentarisch enterbt. Das wäre dann die Hälfte vom gesetzlichen Erbteil.
Gruß
Hilde
Wenn der Mann deiner Tocher zuerst stierbt erbt deine Tochter 3/4 - soweit der Ehemann zum Zeitpunkt seines Todes jedoch weder lebende Eltern, Geschwister nest Abkömmlingen und auch keine Großeltern mehr hat erbt sie alleine.
Stierbt deine Tochter zuerst, erbt der Ehemann 1/2 und das Kind 1/2.
Verstirbt Ihre Tochter vor ihrem Ehemann, so erben - soweit diese im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebten, der Ehemann und der Sohn jeweils zur Hälfte.
Ihre Tochter kann - wie auch ihr Ehemann - jedoch die Erbfolge durch letztwillige Verfügungen (z.B. Testament) ändern.
Wird der Sohn enterbt, so stünde ihm dann - ein Pflichtteil zu, der - nach den vorgenannten Umständen - 1/4 betragen würde.
Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge und der überlebende Ehepartner hat 1/4 Erbanspruch und 1/4 Zugewinnausgleich.
Wurde der Sohn nicht adoptiert, so ist er nicht erbberechtigt gegenüber seinem Stiefvater.
Erbberechtigt mit 50 % Pflichtteilsanspruch wären dann die Eltern des Erblassers, falls die noch leben und keine leiblichen Kinder des Erblassers vorhanden sind.
Leben die Eltern des Erblassers nicht mehr, dann ist dieEhefrau Alleinerbin.