Hallo,
wenn ein Vermieter verstirbt und im Mietvertrag festgelegt ist, dass das Mietverhältnis mit dessen Tod endet - ist das rechtwirksam oder gilt dennoch das Mietverhältnis mit den Erben, bzw. Käufer weiter?
Vielen Dank und viele Grüße
Hallo,
wenn ein Vermieter verstirbt und im Mietvertrag festgelegt ist, dass das Mietverhältnis mit dessen Tod endet - ist das rechtwirksam oder gilt dennoch das Mietverhältnis mit den Erben, bzw. Käufer weiter?
Vielen Dank und viele Grüße
Hallo!
wenn ein Vermieter verstirbt und im Mietvertrag festgelegt
ist, dass das Mietverhältnis mit dessen Tod endet - ist das
rechtwirksam…?
Solche Vertragsklausel ist eine auflösende Bedingung, auf die sich ein Vermieter nicht berufen kann (siehe § 572 BGB). Das Mietverhältnis besteht deshalb weiter. Vertragspartner wird der Rechtsnachfolger des verstorbenen Vermieters.
Gruß
Wolfgang
Hallo,
danke für Deine Antwort.
Verstehe ich das richtig, dass die Bedingung rechtlich NICHT gültig ist?
Viele Grüße
Ja, verstehst du richtig.
vnA
Danke!