Hallo mal angenommen der Erblasser besitzt ein Haus im Werte von ca. 200 000 Euro.
Die beiden Töchter haben keinerlei Kontakt seit 20 Jahren und leben 500 Kilometer entfernt. Sohn hat noch Kontakt aber nicht regelmäßig.
Jetzt liegt der Erblasser im Krankenhaus und keiner weiß wie er das Krankenhaus verlassen wird.
Tot Pflegefall oder gesund.
Jetzt macht sich der Sohn Gedanken wie man sich im Fall des Erbens unter den Geschwistern verhalten soll.
Er wäre bereit mit seiner Frau den Vater im Hause zu pflegen hat aber auch keine Lust nach Zeitraum X das Haus wieder zu verlassen weil die Schwestern verkaufen wollen.
Sohn ist jetzt 50 die Schwestern ein Jahr jünger.
Kompromissvorschlag von ihm wäre ins Haus einzuziehen, den Vater zu pflegen und als Gegenleistung aber mindestens bis zum 60 Lebensjahr in dem Haus wohnen zu bleiben. Danach verkaufen und erst dann alles unter den Geschwistern aufzuteilen.
Die Schwestern wollen verkaufen, davon das Pflegeheim bezahlen und was überbleibt durch drei zu teilen.
Wer hat denn einen Vorschlag der kreativ und fair mit dieser Situation umgeht, ich bin gespannt auf die Vorschläge und Ideen.
MFG
Lu
Hallo,
das ist eine schwere Frage. Und schwer zu beantworten, da man die Verhältnisse nicht kennt und keine Ahnung hat, wie schwer der Pflegefall sein wird.
Punkt 1: Ist es dem Vater möglich, selbst zu sagen, was ER will? Wenn es ihm noch möglich ist, sollte er das Testament ändern. Dem Sohn und seiner Frau auf Lebenszeit das Haus überlassen und dann beim Verkauf das Erbe aufteilen.
2: Ist der Vater den Schwestern so egal, dass sie ihn ins Heim abschieben wollen?
3: Ist ihnen klar, dass dann das Geld sehr schnell verbraucht sein kann?
4: Könnte der Sohn die Schwestern auszahlen und das Haus behalten?
5: Ist überhaupt ein Testament vorhanden, wonach alle Kinder beteiligt sind?
Ich stehe auf der Seite des Sohnes, wenn er bereit ist, seinem Vater das Zuhause zu erhalten und die Pflege zu übernehmen.
Wenn seine Schwestern glauben, dass noch viel Geld übrig bleibt, wenn das Pflegeheim kassiert…
Sie hätten mehr davon, wenn das Haus später verkauft wird. Ein Argument gibt es noch: Wenn das Geld nicht reicht, werden sie herangezogen, soweit sie gut verdienen. Dabei verlieren sie nur.
Auch für sie ist es eine gute Lösung. Sie ist human dem Vater gegenüber. Aber es kann für den Sohn und seine Familie sehr schwer werden und will gut überlegt sein.
Ich bin kein Experte und das Denken der Schwestern ist mir fremd. Da ich 2 Pflegefälle versorge und sehr an ihnen hänge, ein sehr gutes Verhältnis zu ihnen hatte und noch habe, kann ich es nicht verstehen, das das Angebot des Bruders in den Wind geschlagen wird. Geldgier kann man nur mit Geldgier bekämpfen, die Sprache der Schwestern… Ich hoffe, ich konnte ein bissel helfen?
Hallo,
es ist tatsächlich kompliziert, wenn vor dem Eintreten eines Erbfalles keinerlei notariell beglaubigte Erbfolgen oder Zuweisungen gemacht wurden.Wenn man des Zusammenhaltes wegen unter sich keine Einigung erzielen kann, würde ich (nach eigenen gemachten Erfahrungen) darauf bestehen sich mit einem Anwalt-quasi Mediator- an einen Tisch zu setzen und mal sinnvolle und für alle befriedigende Ergebnisse zu diskutieren. Vorher einziehen, pflegen und bis 60.LJ verbleiben, um in diesem Alter nochmals umzuziehen kann nicht befriedigend sein. Ausserdem wird sich das Haus vom Werte her mindern und nicht den gleichen Wert erziehlen wie beim jetzigen Verkauf. Falls einer sich bereit erklärt zu pflegen, sollte auch hier eine Summe x als Arbeitsausfall für Pflegeaufwendungen nach dem Ableben formuliert werden. Auch das notariell festhalten. Also-sich weiter gern haben und Anwalt hinzuziehen, damit es gerecht wird oder zanken bis auf´s Blut (in den meisten Fällen geht´s ja so aus) ohne Mittelsmann.
Hallo Schwester Maria,
ich mache es mal der Übersicht halber in Stichworten:
- zuerst sollte geklärt werden, was der Vater möchte
- in dem Zusammenhang lässt sich dann auch die Finanzierung oder Vergütung der Pflege durch ein/die Kinder klären, sofern es das möchte!
- über ein Erbe zu philosophieren, wenn der Erblasser noch lebt ist aus meiner Sicht zweifelhaft. Sollte er nicht mehr in der Lage sein zu entscheiden, so ist ein gesetzlicher Vormund für diese Entscheidungen erforderlich und dann gelten ganz pragmatisch die deutschen Gesetze
- ein Haus zu Lebzeiten zu verkaufen ohne Einwilligung des Besitzers ist zudem nicht möglich.
- ganz grundsätzlich ist auch zu klären, ob es ein Testament gibt.
Als Lösungsansatz schlage ich einen Mediator (zB mit einer Ausbildung zur gewaltfreien Kommunikation) mit allen beteiligten Kindern vor. Jeder hat seine Bedürfnisse und Motivationen. Eine Lösung zu finden ist aus meiner Erfahrung immer möglich, wenn alle beitragen - ggf. eben auch mit Unterstützung eines Dritten.
Ich aus meiner Position sehe mich nicht in der Lage, hier einen spekulativen theoretischen Vorschlag zu machen - insbesondere, nachdem viel zu wenig Klarheit über die zu erwartende Situation und den Willen des Vaters, der eventuell pflegebedürftig wird, und damit im Mittelpunkt stehen sollte, besteht.
Beste Grüße
Michael
Ist das jetzt ein einfaches Rechenbeisspiel für UNI oder Schule?