Erbe einer Mitwohnung

Hallo,

wenn ein Mieter stirbt, so erlischt ja ein bestehender Mietvertrag nicht automatisch, sondern die Erben (so sie das Erbe annehmen) müssen die aus dem Vertrag entstehenden Pflichten (Mietzinszahlungen etc.) übernehmen. Richtig so?

  • Kann ein Erbe dann auch ganz offiziell in die Mietwohnung einziehen?
  • Was, wenn der Vermieter aus irgendwelchen Gründen den Erben nicht als Mieter haben will? Hat der Vermieter ein „Sonderkündigungsrecht“?
  • Angenommen der Verstorbene wäre seit „ewiger Zeit“ schon Mieter dieser Wohnung gewesen, wie würde sich das dann auf die Kündigungsfristen auswirken (der Erbe erbt ja den seit xx Jahren bestehenden Mietvertrag und es wird kein neuer Mietvertrag abgeschlossen)?

Rätselnde Grüße von
Tinchen
die weder Mieter noch Vermieter ist (*gottseidank*) sondern hier mal wieder nur sinniert.

Hallo,

wenn ein Mieter stirbt, so erlischt ja ein bestehender
Mietvertrag nicht automatisch, sondern die Erben (so sie das
Erbe annehmen) müssen die aus dem Vertrag entstehenden
Pflichten (Mietzinszahlungen etc.) übernehmen. Richtig so?

ja

  • Kann ein Erbe dann auch ganz offiziell in die Mietwohnung
    einziehen?

nein. In § 563 ff BGB ist geregelt, dass nur Angehörige, die mit dem verstorbenen Mieter in der Wohnung wohnen ( einen gemeinsamen Haushalt führen ) das Mietverhältnis fortsetzen können.

  • Was, wenn der Vermieter aus irgendwelchen Gründen den Erben
    nicht als Mieter haben will?

Der Vermieter muss den Erben nicht aufnehmen.

Hat der Vermieter ein

„Sonderkündigungsrecht“?

Nein,

  • Angenommen der Verstorbene wäre seit „ewiger Zeit“ schon
    Mieter dieser Wohnung gewesen, wie würde sich das dann auf die
    Kündigungsfristen auswirken (der Erbe erbt ja den seit xx
    Jahren bestehenden Mietvertrag und es wird kein neuer
    Mietvertrag abgeschlossen)?

Die Erben haben grundsätzlich drei Monate Kündigungsfrist. Gem & 564 BGB kann der Vermieter nach Kenntnis des Todesfalls das Mietverhältnis auch kündigen wenn keine Personen vorhanden sind, die mit dem Mieter einen gemeinsamen Hausstand hatten. Dies muss jedoch innerhalb eines Monats nach dem Todefall geschehen.

Gruss Günter