Erbe einige unklarheiten

Meine leibliche Oma ist Mitte diesen Jahres verstorben.
Da mein Vater bereits seit einigen Jahren ebenfalls verstorben ist, bin ich mit meiner Schwester jeweils zu 1/6 miterbe.Meine Tante und mein Onkel sind jeweils zu 1/3 erbberechtigt.
Wir haben jetzt vom Amtsgericht ein schreiben bekommen.
Laut Angaben meines Onkels beträgt in diesem Schreiben der Nachlass 1728€.
Mein Onkel rief uns an und bat darum,das meine Schwester und ich das Erbe ausschlagen um Kosten zu entgehen (zugegeben das Verhältniss zwischen Onkel und uns ist eher schlecht)
Wir haben auf das Schreiben nicht reagiert und haben somit das Erbe angenommen.
Heute rief mein Onkel ganz aufgeregt an und meinte das etwas schief gelaufen ist und wir das Erbe nicht ausgeschlagen haben.
Wir haben ihm mitgeteilt, das dies bewusst geschah, da ja laut Schreiben vom Amtsgericht nur plus zu vererben war.
Auf einmal sagt er, das da noch einige Schulden sind die sich auf angeblich 4000€ belaufen und wir ja dann dafür auch aufkommen müssen. ( könnte ihm ja eigentlich recht sein)
Desweiteren möchte er, das wir morgen unbedingt zu ihm kommen um ihm eine Unterschrift zu geben, damit die Wohnung gekündigt werden kann. Dies muss wohl angeblich auf einmal bis morgen geschehen.
Meine Schwester und ich haben die arge befürchtung, das dort irgendwas nicht rechtens läuft und wissen nun nicht so ganz, wie wir uns verhalten sollen.
Warum will er unbedingt, das wir das Erbe ausschlagen?
Würde mich freuen, wenn jemand einige Verhaltenstips hätte,damit wir morgen dort nicht ganz so blöd da stehen.
MfG und Danke im Vorraus

das mit der wohnung ist so, dass bis zum 1. des monats gekündigt werden muss, dann ist drei monate noch die miete zu zahlen.grundmiete ohne nebenkosten,
sämtliche schreiben des amtsgerichts nossen an die erben geschickt werden. am besten beim amtsgericht nachfragen oder/und kopie vom onkel anfordern.
sonst nichts unterschreiben

gruß
hexa

guten abend, ihr beiden,
ich würde mich an eurer stelle nicht auf dieses spiel einlassen. denn wenn einer zu mir sagt,es ist dringend und du mußt gleich unterschreiben,dann ist bestimmt etwas nicht in ordnung.an eurer stelle würde ich mir einen rechtsbeistand suchen. bei dem streitwert kann das nicht so teuer werden.zumindest ein beratungsgespräch ist zu empfehlen.hoffe euch ein bisschen geholfen zu haben

Also ich bin kein Experte im Erbrecht. Die Wohnung muss natürlich gekündigt werden bis zum 3. Werktag eines Monats. Es ist also sinnvoll, morgen die Wohnung zu kündigen. Die Kündigungszeit beträgt 3 Monate, es sei denn, der Vermieter ist bereit, Euch vorher aus dem Vertrag zu entlassen. Aber die Wohnung muss ja auch noch geräumt und evtl. renoviert werden.

Auch Schulden werden vererbt. Wenn der Opa Schulden hatte, müssen die natürlich unter den Erben auch aufgeteilt werden. Diesen Punkt solltet Ihr in aller Ruhe angehen. Also nichts unterschreiben, abgesehen von der Kündigung. Keine weiteren Zusätze stehen lassen.

Gruß
Ulla

Hallo,

zunächst einmal: Es gilt ein Sonderkündigungsrecht für die Wohnung der Oma:
http://dejure.org/gesetze/BGB/580.html
Warum die Wohnung bisher noch nicht gekündigt wurde, zumal die Oma sicher schon vor einigen Wochen/Monaten verstorben ist, kann ich nicht nachvollziehen. Hat möglicherweise der Onkel das Inventar der Wohnung erstmal für eigene Kasse verscherbelt?

Wo treffen Sie sich mit dem Onkel? In der Wohnung der Oma? Wäre ja sinnvoll, dann sehen alle Beteiligten gleich, was noch zu tun ist (oder was der Onkel schon getan hat)- vorausgesetzt die Wohnung ist in Reichweite.

Leider drängt sich auch mir der Verdacht auf, dass das mit dem Onkel nicht alles so rechtens ist. Eigentlich müsste er - sofern es stimmt, dass kein Guthaben sondern nur ein Minus zur Debatte steht - froh sein, dass er es nicht allein zu tragen hat. Hat er denn das Erbe ausgeschlagen? Das konnte ich Ihrer Anfrage entnehmen. Wenn er und auch die Schwester des Vaters das Erbe ausgeschlagen haben, würde seine „Besorgnis“ um Sie und die Schwester Sinn machen, andernfalls sicher nicht.

Hören Sie sich in Ruhe an, was der Onkel zu sagen hat und wenn es um die Kündigung der Wohnung geht - es ist Monatsende und wenn die Wohnung gekündigt werden soll, dann besser ganz schnell (zum 30.09.). Sofern Ihr Onkel das Erbe ausgeschlagen hat, ist er auch nicht mehr befugt, die Kündigung der Wohnung zu unterzeichnen, es sei denn, er ist von allen Erben dazu bevollmächtigt worden.

Sofern es noch Schulden gibt, muss der Onkel diese in jedem Fall auch belegen. Oder handelt es sich hier um Beerdigungskosten, die der Onkel möglicherweise bisher allein getragen hat?

Bewahren Sie die Ruhe beim Gespräch. Ich wünsche Ihnen und der Schwester gutes Gelingen!
Freundliche Grüße, uli

… Kündigungsfrist 3 Monate, Kündigung also zum 01.12.2010…

Hallo,
das Erbe kann immernoch ausgeschlagen werden bzw. die Annahme kann angefochten werden mit der Angabe des Grundes, dass man sich über die Zusammensetzung des NAchlasses geirrt hat. Aber das kommt mir doch komisch vor, du hast REcht! Wenn die Wohnung leer steht muss sie gekündigt werden, es sei denn jemand der Erben will in den Mietvertrag eintreten, die nächste drei Monatsmieten sind noch von den Erben zu zahlen, ebenso wie die Wohnung zu räumen ist.
Einerseits ist es nett von eurem Onkel euch darauf hinzuweisen, dass ir ausschlagen sollt, weil da dochnoch Schulden sind, aber wieso hat er dann nicht ausgeschlagen?
Ich würde die Wohnungskündigung unterschreiben, muss jetzt weil sonst läuft die Miete noch einen Monat länger, und dann würde ich mal in der Wohnung mal gucken was da so ist und ggf. mal bei der Sparkasse fragen, ob Oma da Geld hatte, ob die Auskünfte geben kann ich aber nicht sagen!
Hoffe, ich konnte etwas helfen!

Sie haben das Erbe nicht ausgeschlagen. Verlangen Sie ein Nachlassverezichnis und forschen Sie anhand des Erbscheins selber nach Vermögen der Verstorbenen.

Hallo Solid Snake,

ich bin leider kein Rechtsexperte/Jurist. Vielleicht weiß dein Onkel mehr u. es gibt ggfls. ein grösseres Erbe was er Euch verschwiegen hat ??? Vielleicht wollte er Euch aus der Sache raushalten u. erzählt jetzt etwas von offenen Schulden. Keine Ahnung, sind nur Mutmassungen. Vielleicht solltest Du Dir doch Rechtsbeistand einholen, zumindest das 1. Informationsgespräch wird über die Rechtschutz abgedeckt.
Vielleicht kann Dir aber auch jemand hier im Forum weiterhelfen.
Alles Gute, Viel Glück,
Center2010

herzlichen Dank für Ihre erbrechtliche Anfrage.

Die Annahme oder die Ausschlagung einer Erbschaft sollte immer gut überlegt sein.
Die Konsequenzen sollten immer abgewogen werden.

Mit der Annahme der Erbschaft tritt man in die Fußstapfen des Erblasser - mit allen Rechten und Pflichten - also auch Schulden. Insoweit kann die Annahme der Erbschaft wirtschaftlich nachteilig sein - wenn man mehr Schulden als Aktiva erbt.

Des Weiteren entstehen Kosten mit der Abwicklung der Erbschaft, die sie dann auch zu tragen hätten - Beerdigungskosten, laufende Verträge (Miete), usw.

Sie sollten daher umgehend prüfen lassen, ob Sie noch ausschlagen können. Haben Sie die Erbschaft angenommen, könnten sie die Annahmeerklärung allenfalls anfechten.

Insoweit kann ich Ihnen nur raten, unverzüglich einen Fachanwalt für Erbrecht aufzusuchen.

Weitere Hinweise zur Auschlagung des Erbrechts finden Sie auch unter:
http://www.rechtsanwalt-erbrecht-bonn.de

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Buerstedde

Dr. Wolfgang Buerstedde
Rechtsanwalt
Brunnenallee 31a
53332 Bornheim-Roisdorf
Tel. + 49 2222-93118-0
Fax. + 49 2222-93118-2
http://www.dr-erbrecht.de

Hallo,

entschuldigung, ich war leider sehr lange nicht online. Ich kann auch leider keine kompetente Auskunft über Ihre Frage geben. Ich wünsche viel Erfolg im Weiterverlauf Ihres Erfalles.

Mit den besten Grüßen

Stefanie Strunk

Hallo,
ich will versuchen kurz und knapp zu antworten.
Die Erbschaftsausschlagungsfrist beträgt normaler weise 6 Wochen nach Kenntnis des Erbfalles (also nach Tod). Wenn sich jedoch später „100%-tig“ herausstellen sollte, dass offene Schulden den Nachlasswert übersteigen, kann man auch dann noch die Erbschaftsannahme wegen Irrtums anfechten. Sie müssten dann sofort (innerhalb von 3 Tagen) einen Notar aufsuchen, der dann die Erbausschlagung im Nachhinein beurkundet. Solange aber nur der Onkel irgendwelche undurchsichtigen Angaben macht, sollten Sie von ihm und der anderen Erbin klare und versicherte -besser noch belegte - Angaben fordern. Ihn aufsuchen würde ich auf keinen Fall und unterschreiben schon gar nichts!!!
Bestehen Sie auf sofortige schriftliche nachvollziehbare Auskunft. Jeder Miterbe kann bei Gericht übrigens einen Erbschein beantragen. Ist das schon geschehen? Vielleicht sprechen Sie dort -Nachlassabteilung- vor und fragen nach, welche Unterlagen die anderen Erben dort bereits vorgelegt oder Anträge gestellt haben.
Also nicht bange machen lassen, aber wenn nötig, sofort richtig handeln.
Fragen Sie ggf. ruhig noch einmal bei mir nach. Ich antworte, wenn ich nicht gerade im Urlaub bin fast täglich.
MfG
PB

hallo,
Offenbar ist Ihre Frage nicht mehr aktuell, da Sie einen Termin nannten, der jetzt abgelaufen ist. Oder?
H.G.

Hallo,
Mit der Wohnung ist das so, dass ein Sonderkündigungsrecht für 3 Monate nach dem Tod besteht. Vielleicht lief das jetz ab?? Wenn der Mietvertrag nicht für feste Zeiträume abgeschlossen wurde, kann danach natürlich auch noch gekündigt werden, belastet jedoch die Erbschaft.
Gibts vielleicht ein Kaution zurück nach Beendigung des Mietvertrags?

In der Tat sieht es merkwürdig aus, dass der Onkel zur Ausschlagung rät, selbst aber nicht ausgeschlagen hat.

Vielleicht gibt es unbekannte Bankguthaben??
Wenn der Onkel den Wertfragebogen beim Amtsgerict ausgefüllt hat, ergeben sich vielleicht Anhaltspunkte.Sie können dies beim Gericht erfragen bzw. die Unterlage einsehen.
Als Erbe können Sie auch beim Finanzamt-Erbschaftssteuerstelle- nachfragen, welche Banken dort welche Guthaben des Opas mitgeteilt haben. Die Mitteilungen gehen automatisch dort von allen Konten ein.

Mehr fällt mir auch nicht ein. Vielleicht vom Onkel mal eine Aufstellung des Nschlasses verlangen oder mit ihm zusammen erarbeiten…

Mit freundlichen Grüßen!
S.