Erbe einklagen?

Hallo

Folgendes:
Meine Oma ist 2 Jahre vor ihrem Tod mit meinem Cousin nach Spanien ausgewandert.Vor 2 Jahren habe ich einen Brief vom Notar erhalten,in dem stand,dass meine Oma gestorben ist und ich,sowie meine Geschwister erben sollen.Dazu sollte mein Cousin das Erbe offenbaren.Bis heute kamen aber keinerlei Infos.
Jetzt habe ich mich mit meinem Onkel unterhalten und die ganze Familie ist sich sicher,dass mein cousin das Erbe durchgebracht hat.Und das wären pro Kopf ca. 6000-10000 Euro gewesen.
Meine Frage nun:

Kann ich meinen Teil vom Erbe irgendwie einklagen???

Hallo,
das Erbe einklagen geht natürlich, aber ich würde mich hier bei einem Rechtsanwalt beraten lassen, vorallem auch, weil da eventuell ausländisches Recht mit eine Rolle spielt bzw. das Vermögen ja wohl im Ausland gewesen ist!

Hier bin ich leider überfragt.

Liebe PinK-KiZz
Ich gehe davon aus,daß das Kind deiner Oma,also deine Mutter oder dein Vater nicht mehr leben und Ihr dafür das Erbe antretet.
Ich würde nochmal den Notar,der das damals bearbeitet hat kontaktieren.Falls es sich um den Erb- oder Plichtteil handelt,den du und deine Geschwister bekommen sollten verjährt das in 3 Jahren.
Falls kein Geld mehr da ist wird es schwierig.
Aber es ist euch ja auch schon 2 Jahre bekannt.

Nach deutschem Erbrecht kann der Erbe seinen Anspruch gegenüber dem Erbschaftsbesitzer einklagen. Nach spanischem Recht, welches ich nicht kenne, wird es sicher auch vorgesehen sein. Wie Sie es bewerkstelligen müssen, sollten Sie entweder bei einem Anwalt, welcher auf span. Recht spezialisiert ist, erfragen, oder sich mit einem Anwalt in Spanien in Verbindung setzen. Die dortige Anwaltskammer (in der Hauptstadt Ihres Landes) gibt Ihnen Adressen. Vorher sollten Sie sicher sein, dass der Cousin entsprechendes pfändbares Vermögen hat, denn Recht haben und Recht erhalten/durchsetzen ist zweierlei.
Mit freundlichen Grüßen aus dem nördlichen Wesertal
H.G.
(Mitglied seit 2003 und über 1.870-mal Fragen beantwortet)

Hallo,
erst einmal müssen Beweise gesammelt werden und vorliegen, welches Vermögen die Oma tatsächlich hatte und was wann davon der Cousin an sich genommen hat. Wurde es evtl. schon vorher an diesen verschenkt usw.
Wenn diese Tatsache feststehen, kann man den wohl noch in Spanien lebenden Cousin verklagen, und zwar wohl in Spanien mittels eines spanischen Anwalts, ist jedenfalls bresser. Und dann die große Frage, ist bei dem Cousin überhaupt noch was zu holen? Sonst sind alle Kosten umsonst eingesetzt und auch verloren.
Also Vorsicht.
MfG
PB

Hallo PinK-kiZz

Ich bin leider kein Experte - doch gefragt nach meiner persönlichen Meinung:

  1. wenn du einen Brief vom Notar erhalten hast muß ein Testament vorliegen
  2. nachlässig ist dass ihr als Familie euch solange vom Cousin hinhalten habt lassen
  3. wenn es sich um so eine Summe handelt - wäre der Gang zum Rechtsanwalt wohl das beste
  4. Wenn der Cousin jetzt die spanische Staatsbürgerschaft hat - wirds wohl etwas kompliziert
    dann müßte ein EU Rechtsexperte her

Hallo

Tja, da ich keine Rechtsexpertin bin - leider kann ich nicht weiterhelfen.

Da muss Jemand befragt werden der sich mit solche Rechstslage auskennt.

Gruss Cili

herzlichen Dank für Ihre erbrechtliche Anfrage.

Wenn Ihre Oma die deutsche Staatsbürgerschaft hatte, wird sich das deutsche Erbrecht anwendbar sein.

Gegen den unrechtmäßigen Erbschaftsbesitzer könnten sie insoweit - jedenfalls in Deutschland - Ansprüche geltend machen.

Voraussichtlich werden Sie aber einen Anwalt in Spanien beauftragen müssen, gegen Ihren Cousin in Spanien vorzugehen. Dies sollten Sie nicht verschlafen, damit Ihre Ansprüche nicht verjähren.

Soweit sich noch ein Teil des Nachlasses in Deutschland helfe ich Ihnen gerne an den Nachlass zu kommen.
Auch bin ich gerne bereits, soweit erforderlich einen Erbschein, zu beantragen.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Buerstedde

Dr. Wolfgang Buerstedde
Rechtsanwalt
Brunnenallee 31a
53332 Bornheim-Roisdorf
Tel. + 49 2222-93118-0
Fax. + 49 2222-93118-2
http://www.rechtsanwalt-erbrecht-bonn.de

Ja, aber ohne Anwalt läuft da nichts - allein schon wegen des Streitwertes und dem Auslandsbezug. Also - geh zum Anwalt wenn du mehr wissen willst.

ml.

Hallo Pink,
2 Jahre, da haben Sie aber viel Geduld…
Hier kann nach 3 Jahren schon vieles verjährt sein.
Wenn Oma nach Spanien ausgewandert ist, richtet sich die Erbschaft mit allen Nebensachen nach spanischem Recht. In Spanien dann auch noch nach dem Regionalrecht. Sicherlich werden dort deutsche Testamente nerkannt. Also das eröffnete Testament schon mal amtlich ins Spanische übersetzen und dann - anders gehts gar nicht - einen deutschen Anwalt in Spanien beauftragen (Auskünfte müber Anwälte im Internet oder über die Dt. Botschaft in Madrid).

Ich habe 2 Erbfälle in Spanien abgewickelt: es ist dort exotisch, unbegreiflich und langsam, bis Sie dort einen cm weiterkommen. Ein Rechtsstaat hat andere Gesetze und funktioniert anders! Auch die Anwälte haben einen denkbar schlechten Ruf. Außerdem langt der Staat gerade in Erbfällen, wenn sie bekannt werden, gnadenlos zu. Ich bedaure jetzt schon die Erben von den dt. Investoren auf Mallorca…

Also: Auf in den Kampf, Torero!
S.

hallo pink-kizz
ihre oma hat sie und ihre geschwister als erben eingesetzt, also haben sie ein anrecht auf das erbe.
sollte sich ihr cousin mit dem erbe abgesetzt haben, können sie ihn wegen unterschlagung anzeigen.
sie können das erbe einklagen, und haben auch gute chancen ihr geld zu bekommen, falls noch was übrig ist.
lg und viel glück wünscht ihnen sicha

Hallo, es ist zunächst einmal zu klären, ob der Brief von einem spanischen oder deutschen Notar stammt. Falls von einem deutschen Notar, empfehle ich eine Beratung bei der Beratungsstelle des zuständigen Amtsgerichtes oder bei einem Notar. Es ist zu klären, ob es sich um Vermögen in Spanien oder Deutschland handelt und ob der Cousin, der mit der Großmutter ausgewandert ist, Vollmachten von ihr hatte und ob es hier in Deutschland Konten bei Banken gab. Es ist eine ziemlich schwierige Sache, wenn es sich um Vermögenwerte in Spanien handelt. Mehr Auskünfte kann ich leider nicht geben. MfG Löwenkind

Hallo Pink-KiZz,
ich denke schon, dass man seinen Anteil einklagen kann. Nur wenn der Cousin noch in Spanien wohnt, muss man das vielleicht in Spanien machen.
mfg
Lara50

Hallo,

Du kannst sicher das Erbe einklagen, doch habe ich leider keine Ahnung, was Du tun musst, da der Schuldner in Spanien sitzt. Ich weiß auch nicht, ob da nicht ev. spanisches Erbrecht mit eine Rolle spielt. Du kommst nicht darum herum, einen Fachanwalt für Erbrecht zu suchen, der sich in spanischem Recht auskennt.

Ich würde an mich Deiner Stelle bei der Post erkundigen, ob es eine Möglichkeit gibt, ein Einschreiben mit Rückschein nach Spanien zu schicken oder ob es etwas vergleichbares gibt. Dann forderst Du Deinen Cousin mit Fristsetzung von einem Monat auf, eine Liste der gerrbten Gegenstände zu machen und eine Abrechnung zu erteilen. Du weißt darauf hin, dass Du einen Anwalt zu Hilfe nimmst, wenn er nicht umfassend antwortet.

Ingeborg

ja, so wie ich das sehe hast du versäumt deinen Cousin
aufzufordern eine Vermögensaufstellung abzugeben damit du eine Überprüfungsbasis hast.
Deine Oma ist Deutsche - lebte in Spanien - es gilt also Deutsches Erbrecht.
Die Erbansprüche verjähren in 3 Jahren ab dem Zeitpunkt der Kenntnissnahme gerechnet.
Wurde dein Cousin schon mal aufgefordert eine Vermögensaufstellung zum Zeitpunkt des Erbfalles zu machen ? Gibt es ein Testament u. ist dieses bekannt,
oder greift hier die gesetzl Erbfolge. Darüber kann man bei Unwissenheit des Falles nichts sagen.
Noch ist es Zeit, sich ein Bild vom Nachlass zu machen und diesen einzuklagen.

Wir haben diese Anfrage in anonymer Form unseren Rechtsexperten vorgelegt. Herr Rechtsanwalt Norbert Schönleber hat sie wie folgt beantwortet:

Gegen den Cousin als Erbschaftsbesitzer besteht ein Auskunftsanspruch der
notfalls eingeklagt werden müsste. Hat er Geld und Vermögen aus der
Erbschaft unberechtigt
für sich verbraucht, wäre er ersatzpflichtig. Ein Problem könnte allerdings
darin bestehen, dass er jetzt möglicherweise kein Geld mehr hat, auch kein
eigenes Vermögen.
Das Verbrauchen fremden Vermögens aus einem Nachlass wäre aber strafbar, so
dass in diesem Fall im Strafverfahren möglicherweise etwas zu holen wäre.
Unter dem Druck des Strafverfahrens könnte der Cousin dann möglicherweise
doch noch Geld auftreiben, um das Strafmaß zu reduzieren.

Näheres bedarf dann aber einer eingehenden Beratung unter Prüfung aller
Einzelumstände.