Erbe/Erbrecht Vater und Sohn

Hallo,

wie läuft das mit dem Erbe, wenn beide zu 50% auf dem Erbschein stehen?

Es wurde z.B. eine Summe aus einer Gebäudeversicherung z.B. ausgezahlt, da das Haus nicht mehr exestiert und die Hausratversicherung. Ist es jetzt so, das dem Vater (hat mit der Mutter, die verstorben ist, zusammen in dem haus gelebt und sie waren verheiratet) die Hälfte zu steht und die andere Hälfte aufgeteilt wird zu 50% auf den Vater und dem Sohn? Oder wird die komplette Summe des Hauses und des Hausrates zu 50% aufgeteilt auf die beiden Erben?

Viele Grüße und danke für kommende Hilfe

Hallo !

M.K. nach bleibt es bei 50 zu 50 Regelung.

Vor dem Schadensereignis(Brand?) war die 50/50 Regelung laut Testament/Erbschein wirksam. Warum danach nicht mehr ?

Der Sohn hat m.E. auch den hälftigen Versicherungsschutz mitgeerbt.

Andernfalls gäbe es ja die kuriose Situation das vorher 50/50 % galt und nach dem Brandschaden 75/25% .

MfG
duck313

Hi,

nochmal, ich hatte überlesen das beide zu 50% auf dem Erbschein stehen, der Güterstand also nicht mehr von belang ist.

Bleibt weiter die Frage ob das Haus den Eheleuten gemeinsam gehörte?

Wenn das Haus den Eheleuten gemeinsam gehörte, werden nur die 50%, die der Erblasserin gehörten, auf die Erben aufgeteilt.

Gruß
Tina

Hallo Jenny,

mir stellt sich hier ein ganz andere Frage:
Wer ist Versicherungsnehmer der Wohngebäudeversicherung + Hausratversicherung?
Wenn es der Vater ist, hat dieser die Möglichkeit mit dem Geld von der Versicherung das Haus wieder aufzubauen.
Außerdem müsste man wissen, was in dem Schadensbericht der Versicherung steht. Also für was die Zahlung zu verwenden ist.

Also sollte man auf jeden Fall mit der Versicherung Kontakt aufnehmen.

Viele Grüße!