Erbe / Erbverwalter

Sehr geehrter Experte,
meine Frage betrifft das Erbrecht:
mein Opa ist 85 Jahre alt und hat bereits ein Testament verfasst. Er hat mich als „Erbverwalter“ darin festgelegt. Auch hat er eine „Patientenverfügung“ geschrieben wo er mich benannt hat. Seine Tochter, meine Mutter soll nur den Pflichtanteil erben. Allerdings hat er ihr schon einen gewissen Betrag ausbezahlt und möchte, dass dieser Betrag von dem Pflichtanteil abgezogen wird. Geht das so einfach? Wenn dies nicht notariell beglaubigt wurde? Die weitere Frage ist, kann er mich so einfach als Verwalter bestimmen, wenn der Erbberechtigte meine Mutter ist? Muss sie nicht erst das Erbe „ablehnen“? Oder zählt tatsächlich das, was ich Testament hinterlegt ist? Wer muss die Erbschaftssteuer bezahlen?

Die testamentarische Verfügung ist in Ordnung. Wird dadurch der gesetzliche Anspruch der Mutter tatsächlich eingeschränkt, so steht Ihr der Pflichtteilsanspruch zu. Vor dem Erfall erfolgte Zahlungen, die der Pflichtteilsberechtigte angeblich in Anrechnung auf sein Erbe erhalten hat, wären im Zweifel zu beweisen.

Hallo,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Das heißt also, wenn meine Mutter nun unterschreiben würde, dass sie die bereits erhaltene Summe auf ihren Pflichtanteil anrechnen lässt, würde das zählen?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Klar! Mit dem Anerkenntnis der Mutter geht alles!

Aus rechtlichen Gründen kann ich auf Ihren persönlichen Fall nicht eingehen; ich antworte Ihnen in allgemeiner Form zu dem Thema wie folgt:
Es muss unterschieden werden zwischen dem im Testament genannten E r b e n und dem Testamentsvollstrecker (dieser ist nur eine Art Bevollmächtigter). Einen Pflichtteil erhält man nur, wenn man nicht als Erbe oder Miterbe bedacht worden ist. Eine Schenkung ist nur dann anzurechnen, wenn dieses anläßlich der Schenkung zur Bedingung gemacht worden ist (oder unzweifelhaft anzunehmen ist, dass es so beabsichtigt war).
Mit freundlichen Grüßen aus dem nördlichen Wesertal
H.G.
(in 2.340 Tagen 1.641 Mal Fragen beantwortet (Zählung ab Juni 2000)

Hallo, Ich antworte hinter Ihren Fragen:

mein Opa ist 85 Jahre alt und hat bereits ein Testament

verfasst. Er hat mich als „Erbverwalter“ darin festgelegt.

Erbverwalter nicht als Erbe!!!

Auch hat er eine „Patientenverfügung“ geschrieben wo er michbenannt hat.

Okay das geht eigentlich nur mit Ihrer Zustimmung/Uebereinstimmung.
PS: Meine Mutter hat unsere Tochter gefragt!!!

Seine Tochter, meine Mutter soll nur den
Pflichtanteil erben.

Grundatz: Geerbt wird erst, wenn jemand verstorben ist!

Allerdings hat er ihr schon einen gewissen Betrag ausbezahlt und möchte, dass dieser Betrag von
dem Pflichtanteil abgezogen wird. Geht das so einfach?

Nein, nur wenn die bisherige Schenkung als Vorauszahlung auf das Erbe von Mutter unterschieben worden ist. Ein Notar muss dafür nicht bemüht werden

kann er mich so einfach als Verwalter bestimmen

lt Testament sind Sie vorsgechlagen, das Amtsgericht wird sich einschalten und Sie auf Eignung untersuchen

wenn der Erbberechtigte meine Mutter ist?
Hier geht es umd ie Frage des Erbverwalters, bitte nicht verwechseln

Muss sie nicht erst das Erbe

„ablehnen“? Oder zählt tatsächlich das, was ich Testamenthinterlegt ist?

Müsste alles beantwortet sein

Wer muss die Erbschaftssteuer bezahlen?

Das kommt auf die Höhe an

Gruß Martin

Hallo vielen Dank für die umfangreichen Antworten. Ich kommentiere diese hinter den Jhren.

Hallo, Ich antworte hinter Ihren Fragen:

mein Opa ist 85 Jahre alt und hat bereits ein Testament

verfasst. Er hat mich als „Erbverwalter“ darin festgelegt.

Erbverwalter nicht als Erbe!!! (Ich bin sowohl Verwalter als auch Teilerbe. Er möchte das Erbe in der ganzen Familie verteilen)

Auch hat er eine „Patientenverfügung“ geschrieben wo er michbenannt hat.

Okay das geht eigentlich nur mit Ihrer
Zustimmung/Uebereinstimmung.
PS: Meine Mutter hat unsere Tochter gefragt!!! (Ob ich den Zettel unterschrieben habe, weiß ich nicht mehr genau. Aber ich habe die Verfügung gesehen und geprüft bzw. zugestimmt)

Seine Tochter, meine Mutter soll nur den
Pflichtanteil erben.

Grundatz: Geerbt wird erst, wenn jemand verstorben ist!

Allerdings hat er ihr schon einen gewissen Betrag ausbezahlt
und möchte, dass dieser Betrag von
dem Pflichtanteil abgezogen wird. Geht das so einfach?

Nein, nur wenn die bisherige Schenkung als Vorauszahlung auf
das Erbe von Mutter unterschieben worden ist. Ein Notar muss
dafür nicht bemüht werden (Mein Opa hat sie den Erhalt des Geldes unterschreiben lassen, darin wurde auch festgehalten, dass es vom Pflichtanteil abgezogen werden soll)

kann er mich so einfach als Verwalter bestimmen

lt Testament sind Sie vorsgechlagen, das Amtsgericht wird sich
einschalten und Sie auf Eignung untersuchen (Was bedeutet „auf Eignung“, welche Kritereien muss ich erfüllen?)

wenn der Erbberechtigte meine Mutter ist?
Hier geht es umd ie Frage des Erbverwalters, bitte nicht
verwechseln (Ist der Erbberechtigte nicht gleichzeitig auch der Verwalter, gesetz dem Fall es ist nichts anderes bestimmt?)

Muss sie nicht erst das Erbe

„ablehnen“? Oder zählt tatsächlich das, was ich Testamenthinterlegt ist?

Müsste alles beantwortet sein

Wer muss die Erbschaftssteuer bezahlen?

Das kommt auf die Höhe an

Gruß Martin

Grüße, Manuela

DANKE NOCHMAL!!

Guten Morgen!

(Was bedeutet „auf Eignung“, welche Kritereien muss ich erfüllen?)

Einfach ganz normaler Mensch sein.

Ist der Erbberechtigte nicht gleichzeitig auch der Verwalter, gesetz dem Fall es ist nichts anderes bestimmt?)
Als Verwalter kann man auch einen neutralen Nichterben einsetzen.
Verwalter werden nur bei grossen Vermögen eingesetzt. Wenn nicht, braucht man einen Mensch der sich nach dem Tod um alles kümmert, evtl. Erbschein beantragen, oder das Testament beim Amtsgericht abgeben, alle Benachrichtigen, die Beerdigung organisiert und auch das dafür bereitgestellte Geld verwaltet bzw die Rechnungen bezahlt.

Gruß Martin