Erbe-Finanzamt mitteilen

Hallo Zusammen!

A und B sind zu jeweils 50% Erbe. Was und wie (formlos?)müssen A und B dem Finanzamt mitteilen?

Reicht es aus, wenn man die Erbsachen auflistet u. muss man die Freibeträge mit angeben o. werden die je nach Steuerklasse automatisch abgezogen?

Kann lediglich A die Kostenpauschale für Bestattungen geltend machen (B überschreitet die Freibetragsgrenze nicht)?

Danke!!!
Gruss
Stefan

Hallo,

für die Erbschaftssteuererklärung gibt es - wie bei Finanzamtens so üblich - einen netten Formularsatz. Der kommt automatisch, wenn ein Erbschein beantragt wurde, oder Gurndstücke aufgrund öffentlichem Testament umgeschrieben wurden. In sonstigen Fällen dürfte ein Anruf beim FA genügen. BTW: Die Erklärung ist unabhängig davon abzugeben, ob tatsächlich Steuern zu zahlen sind.

Gruß vom Wiz

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