für die Erbschaftssteuererklärung gibt es - wie bei Finanzamtens so üblich - einen netten Formularsatz. Der kommt automatisch, wenn ein Erbschein beantragt wurde, oder Gurndstücke aufgrund öffentlichem Testament umgeschrieben wurden. In sonstigen Fällen dürfte ein Anruf beim FA genügen. BTW: Die Erklärung ist unabhängig davon abzugeben, ob tatsächlich Steuern zu zahlen sind.
Gruß vom Wiz
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