Erbe für minderjährige Tochter ausschlagen?

Hallo!

Die Großmutter eines Kindesvaters ist gestorben und hat per Testament das städtische Tierheim als alleinigen Erben bestimmt.
Dieses aber schlug das Erbe aus und es wurden nacheinander sämtliche möglichen Erben angeschrieben, welche das Erbe ebenfalls ausschlugen. (Geht um den Pflichtteil)

Die Sorge ist begründet, daß es außer Schulden nichts zu erben gibt.

Der unterhaltspflichtige (und -zahlende) Kindesvater schlug das Erbe ebenfalls aus. Für die Tochter kann er es nicht ausschlagen, da er kein Sorgerecht hat. Dies ist nur über die Kindesmutter möglich.

Selbige ist arbeitslos und bezieht Hartz IV. Das Jobcenter versucht jedes Jahr, dem Kindesvater den Hartz-IV Satz zu berechnen, was aber auf Grund seines nicht ausreichenden Verdienstes scheitert.

Kindesvater und -mutter waren nicht verheiratet.

Wenn jetzt die Kindesmutter für die Tochter das Erbe annimmt, und es handelt sich um Schulden, muß der Kindesvater dafür aufkommen?

MFG
Chris

Der Kindsvater haftet nicht. Wenn überhaupt könnte per Titel, welcher 30 Jahre Gültigkeit hat, eine Haftung des Kindes erfolgen
Wenn die Kindsmutter das Erbe annimmt und feststellt, dass es überschuldet ist muß sie das Nachlassinsolvenzverfahren bantragen und das muß relativ zügig geschehen.


Dabei sollte sie bedenken, dass wenn sie das Erbe annimmt ihr auch die gesamte Abwicklung einschl. der Beerdigung obliegt. ramses90

Warum sollte sie das Erbe für ihr Kind annehmen ,gemeint ist wohl nicht ausschlagen. Denn annehmen muss man nicht, das erfolgt durch Schweigen.

Das Kind würde mögliche Schulden erben, die Eltern haben aber damit nichts zu tun.

das Kind wiederum kann wenn es Volljährig wird, diese Schulden begrenzen auf sein Vermögen was es zum Zeitpunkt der Volljährigkeit besaß. Das kann Null sein.
Siehe § 1629a BGB.

Man kann der Mutter nur dringend raten innerhalb der kurzen Frist ab Bekanntgabe, man sei Erbe geworden, hier durch Nachrücken in der gesetzlichen Erbfolge ( 6 Wochen) zum Gericht oder Notar zu gehen und das Erbe formell für das Kind auszuschlagen.

MfG
duck313

Okay, danke für die Antworten. Hat mich sehr beruhigt.

Meine Tochter hat mit diesem ganzen Heckmeck nix zu tun und soll nicht mit nem Schuldenberg leben müssen wenn sie volljährig ist. Zudem habsch keine Lust, mich dann im Ende doch mit dem Mist rumschlagen zu müssen.

Habe meine ex schon drauf hingewiesen, daß sie es lieber ausschlagen soll.

Danke euch.