Hallo!
Die Großmutter eines Kindesvaters ist gestorben und hat per Testament das städtische Tierheim als alleinigen Erben bestimmt.
Dieses aber schlug das Erbe aus und es wurden nacheinander sämtliche möglichen Erben angeschrieben, welche das Erbe ebenfalls ausschlugen. (Geht um den Pflichtteil)
Die Sorge ist begründet, daß es außer Schulden nichts zu erben gibt.
Der unterhaltspflichtige (und -zahlende) Kindesvater schlug das Erbe ebenfalls aus. Für die Tochter kann er es nicht ausschlagen, da er kein Sorgerecht hat. Dies ist nur über die Kindesmutter möglich.
Selbige ist arbeitslos und bezieht Hartz IV. Das Jobcenter versucht jedes Jahr, dem Kindesvater den Hartz-IV Satz zu berechnen, was aber auf Grund seines nicht ausreichenden Verdienstes scheitert.
Kindesvater und -mutter waren nicht verheiratet.
Wenn jetzt die Kindesmutter für die Tochter das Erbe annimmt, und es handelt sich um Schulden, muß der Kindesvater dafür aufkommen?
MFG
Chris