Erbe Geld Und Haus

Habe folgende Fragen:
Meine Halbschwester (Sie hat einen anderen Vater) hat sich vor Jahren ihren Pflichtteil von meinem Vater ( der sie nicht adoptiert hat ) auszahlen lassen. Mein Vater hat nichts schriftlich da meine Schwester es an sich genommen hat! Besteht die Möglichkeit das Geld zurück zu fordern? Da sie es ja irgendwie zu unrecht erhalten hat.
2. Meine Mutter möchte mir gerne Ihr Haus vererben ohne das meine Halbschwester etwas davon abbekommt. Wie kann sie das am besten umgehen ? Wie ist das mit einer Schenkung zu Lebzeiten? Welche wichtigen Dinge sollten im Testament stehen? Braucht man unbedingt einen Notar oder kann man es auch selbst verfassen und zu Hause hinterlegen?
Über Antworten würde ich mich sehr freuen!!

hallo,

bin mir nicht ganz sicher, habe mal gehört, dass es die Möglichkeit einer Verfugung gibt. Dann würde das Haus noch nicht mal in die Erbmasse fallen und auch keine Erbschaftssteuer anfallen.
Aber einfach mal beim Fachanwalt nachfragen - der müsste genaueres wissen.
Gruß

hallo Sandy ,da dein Vater keine Unterlagen hat,wird es schwierig werden,wenn sie es nicht freiwillig zurückgibt .eine Schenkung zu Lebzeiten ist möglich,aber am besten mit Hilfe eines Notars .
Habe folgende Fragen:
Meine Halbschwester (Sie hat einen anderen Vater) hat sich vor
Jahren ihren Pflichtteil von meinem Vater ( der sie nicht
adoptiert hat ) auszahlen lassen. Mein Vater hat nichts
schriftlich da meine Schwester es an sich genommen hat!
Besteht die Möglichkeit das Geld zurück zu fordern? Da sie es
ja irgendwie zu unrecht erhalten hat.
2. Meine Mutter möchte mir gerne Ihr Haus vererben ohne das
meine Halbschwester etwas davon abbekommt. Wie kann sie das am
besten umgehen ? Wie ist das mit einer Schenkung zu Lebzeiten?
Welche wichtigen Dinge sollten im Testament stehen? Braucht
man unbedingt einen Notar oder kann man es auch selbst
verfassen und zu Hause hinterlegen?
Über Antworten würde ich mich sehr freuen!!

Hallo Sandy,

ein Pflichtteil wird erst mit dem Tode des Erblasser fällig. Da DEIN Vater aber nicht der Vater deiner Halbschwester ist, steht ihr von diesem auch kein Erbe oder Pflichtteil zu. Man müsste die Zuwendung als Schenkung werten, wenn es keinen notariellen Vertrag gibt, dass sie eine vorweggenommene Abfindung bekam und dafür auf das Pflichtteil bei Ableben der Mutter verzichtet.
Eure Mutter kann Dir alleine das Haus vererben, wenn sie alleine als Eigentümer im Grundbuch steht.Dann stehen deinem Vater und deiner Halbschwester Pflichtteile zu in Höhe Ihres halben Erbteils. Die kann man nur ausschließen, wenn Beide mit zum Notar gehen und schriftlich darauf verzichten. Ggfls. über eine Abfindungszahlung.

Ein notarielles Testament ist das sicherste. Eine weitere Möglichkeit ist, dass die Mutter das Testament komplett handschriftlich schreibt mit Datum und Unterschrift und es beim Amtsgericht hinterlegt. Dann kann man sicher sein, dass es nicht „verloren“ geht und beim Todesfall auch wirklich gefunden wird.
Testamente gehören nicht Zuhause in die Schublade.Sie müssen ohnehin beim Todesfall gerichtlich bestätigt werden.
Gruß Hilde

hi Sandy in diesem Fall währe ein RA un umgänglich. Weil den brauchen sie später mit sicherheit. MfG Dr. HPW

Zur ersten Frage fehlen ein paar Angaben. Was heißt „sie hat es an sich genommen“? Hat sie es gestohlen? Dann ist es Diebstahl (nach § 242 StGB), der nach fünf Jahren verjährt, wenn es nicht zur Unterbrechung kommt, weil z.B. der Vater im Zeitraum von fünf Jahren nach der Tat immer wieder aufforderte, dass die Halbschwester das Geld zurückgibt.
Wenn die Halbschwester das Geld als Geschenk bekommen hat, es aber darüber nichts Schriftliches gibt, ist für beide in einem Gerichtsverfahren schwer zu beweisen, dass es ein Geschenk, bzw. kein Geschenk war. Dass sie keinen Pflichtteilsanspruch hatte, ist klar. Wenn sie den Vater hinters Licht geführt hat, indem sie ihm einfach erklärte, sie sei pflichtteilsberechtigt und er müsse sowieso zahlen, kommt es darauf an, zu beweisen, dass der Vater bösartig hintergangen wurde, aber auch hier dürfte es schwer sein, irgendwas zu beweisen, denn der Vater hätte sich schließlich selbst schlau machen müssen, bevor er der Stieftochter glaubt. Alles ist im Grunde eine Frage der Beweise, die ihr gegen diese Stieftochter habt. Vielleicht kann man ja auch beweisen, dass Vater nur in Form eines Darlehns aushelfen wollte. Ohne Schriftstück kann er das Darlehn zurückfordern, wann er will. Vielleicht waren Sie oder Ihre Mutter irgendwann mal Zeuge?
Frage 2: Die Mutter ist auch die Mutter der Halbschwester? Dann ist die Halbschwester pflichtteilsberechtigt und hat gegen Sie als Haupterbin sogar noch Pflichtteilsergänzungsansprüche. Das heißt, alles, was die Mama Ihnen in den letzten zehn Jahren vor ihrem Tod schenkt, steht zu einem Viertel in bar der anderen Tochter zu. Übersetzt heißt das: Mutter überweist Ihnen 800 Euro für Ihre Autoreparatur. Ihre Halbschwester krallt sich die ganz gewitzt alle Kontoauszüge am Todestag der Mama, wo eh alle mit anderen Dingen beschäftigt sind. Später fordert sie von Ihnen in bar 25% von dieser und allen anderen Schenkungen, die Sie ordnungsgemäß angeben müssen. Also: Passen Sie auf bei allem, was die Mutter Ihnen schenkt. Keine Überweisungen, keine großen sichtbaren Geschenke!
Das sind aber nur die kleinen Malessen. Wenn Mutter Ihnen das Haus vererbt, dann hat Schwesterlein einen Anspruch auf 25% vom ermittelten Gutachterwert, der sowieso über dem Verkaufswert liegt. Beispiel: Haus wird mit einer halben Millionen bewertet. Schwester hat Anspruch auf sofortige Barauszahlung von 25%. Sie verkaufen das Haus, um den Anspruch zu befriedigen und kriegen nur 300tausend. Dennoch müssen Sie der Schwestr 125tausend zahlen. Außerdem wird sie mit Ihnen um den Wert des Inventars streiten und Sie zu einem Wertermittlungsgutachten zwingen können. Das alles zahlen Sie, nicht die Schwester! Gehen Sie mit Mutter zum Notar und lassen Sie sich das Haus irgendwie jetzt schon überschreiben oder kaufen Sie es ihr offiziell für einen Euro ab. Umgehen Sie das Vererben. Was ich hier alles schrieb, habe ich erlebt und ich bin pleite, während meine Schwester eine Millionen hat.

Hallo,

für eine Verfügung über das Haus zu Lebzeiten benötigen Sie einen Notar, ja. Ein Testament kann Ihre Mutter aber natürlich auch selbst verfassen, wenn sie weiß, wie das geht.

Was die andere Frage angeht, wird es mitunter darauf ankommen, wie lange das her ist. Ich kann Ihnen nur empfehlen, sich anwaltlich beraten zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

hallo sandy
ein testament muss notariell beglaubigt werden.
das geld, dass ihr halbschwester bekommen hat ist weg und da es auch nichts schriftliches gibt, werden sie keine chance haben, es wieder zu bekommen. warum hat er ihr den pflichtanteil ausbezahlt, obwohl sie überhaupt kein recht darauf hat ???.eine schenkung mus 10 jahr vor dem tode des erblassers vollzogen werden.
ein anwalt für erbrecht
wird alles nötige für sie in die wege leiten. ausnahme von der auszahlung des pflichtanteils währe z.b. trachten nach dem leben des erblassers, oder eine eventuelle sucht? der erben. suchen sie auf alle fälle einen anwalt auf und lassen sie das testament ihrer mutter notariell beglaubigen, und lassen sie sich auch gleichzeitig von ihm beraten, wie sie um das vererben bezüglich ihrer halbschwester herumkommen. tun sie das bitte so schnell wie möglich.
ich hoffe, ich konnte helfen.
lg sicha

Sofern die Zuwendung an die Schwester nicht bewiesen werden kann und diee sich evtl. sogar auf eine Schenkung berufen könnte, wäre eine Rückforderung des Geldes schier unmöglich. Hinsichtlich des hauses kann die Mutter diese auf Sie alleine übertragen. Überlebt sie diesen Vorgang um 10 Jahre, enfallen beim Tod die Pflichtteilsansprüche der Schwester.

herzlichen Dank für Ihre Frage zum Erbrecht.

  1. Ob ein Rückforderungsanspruch Ihres Vaters besteht, kann nicht pauschla gesagt werden. Das wäre zu klären.

  2. Zu erwägen wäre die lebzeitige Übertragung des Hauses. Hier sollten sich aber am Besten durch einen Fachanwalt für Erbrecht beraten lassen.

Weitere Hinweise zum Pflichtteilsrecht finden Sie auch unter:
http://www.pflichtteil-erbrecht.de

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Buerstedde

Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Buerstedde
Fachanwalt für Erbrecht
Rathausstr. 16
53332 Bornheim

Tel. 02222-931180
Fax. 02222-931182
[email protected]
http://www.dr-erbrecht.de

Hallo, Pflichtteil-Auszahlung an die Halbschwester ist laut Kontoauszügen des Stiefvaters (bei der Bank anfordern, sind bis zu 10 Jahre rückwirkend anforderbar), möglich. Die andere Sache wird komplizierter, auf alle Fälle einen Anwalt dazuziehen.
Gruß petit

Hallo. wie sagt man so schön . - wo kein Kläger da kein Richter. Das heißt wo nichts schriftliches kann man auch nichts nachweisen. Wer ist der vermögende Dein Vater oder Deine Mutter? ( Ich gehe davon aus Deine Mutter hat Deine Halbschwester zur Welt gebracht und Du bist der gemeinsame Sohn Deiner Eltern? Also, hast Du auch Ansprüche gegenüber beider Elternteile. Ihr solltet wirklich einen Notar damit beauftragen um das per Nachlass Gericht zu regeln.Damit es nach dem tode beider Elternteile keine Streitigkeiten gibt

Geld genommen , was heisst das. Entweder ist das diebstahl oder freiwillige Zahlung .
Diebstahl muss angezeigt werden, freiwillige Zahlungen ohne Beleg - keine Chance .