Erbe gerecht?

Hallo allerseits,

ich melde mich, da ich bezüglich der Erbschaftspläne meiner Eltern sehr verunsichert bin.
Konkret geht es um Folgendes: Meine Eltern besitzen ein Haus, Baujahr 1994, mittlere Ausstattung, 1000m2 Grund. Ähnliche Häuser sind in unserer Gegend für etwa 200.000-250.000 € zu haben.
Das Haus ist das einzige wertmäßig erwähnenswerte Erbe.

Der Plan meiner Eltern sieht so aus: Sie wollen sich ein lebenslanges Wohnrecht eintragen lassen, ggf. auch Nießbrauch - die Form der Sicherung des weiteren Wohnens wurde noch nicht entschieden - und meinem Bruder das Haus übertragen. Mein Bruder bewohnt immernoch sein Kinderzimmer, ist 40 Jahre alt und ist promovierter Architekt…verdient sehr, sehr gut. Das nur nebenbei, damit ihr wisst, das meine Eltern ihr Vorhaben nicht deshalb so machen, weil mein Bruder bedürftig wäre und ohne das Haus zugrunde ginge.
Ich selbst soll mit einer Summe im Bereich 4.000-8.000€ abgefunden werden (meine Mutter meinte, das hätte sie noch nicht genau berechnet).

Ich habe kein Interesse, die Familie mit Erbstreitigkeiten zu zerstören, dennoch hat mich der Plan etwas schockiert. Ich bin sehr verunsichert, was die Bewertung des Vorhabens angeht. Aber momentan fühle ich mich wirklich etwas schlecht behandelt. Mir geht es weniger um die Geldsumme, als dass ich das Gefühl habe, klar von meinen Eltern abgewertet zu werden.

Könnt ihr das nachvollziehen? Oder habe ich da falsche Vorstellungen und der Vorgang ist an sich ganz normal und billig. Bin für jeden konstruktiven Vorschlag dankbar!

Hallo raufer,

ich kann dich gut verstehen obwohl ich Einzelkind bin und ich finde es völlig legitim, Erbschaft und Schenkungen offen anzusprechen.

Gesetzt den Fall, eure Eltern würden gleichzeitig versterben und das Haus hinterlassen, dessen Wert wir einmal einfacherweise bei 200.000 € festsetzen, dann wären nach der gesetzlichen Erfolge du und dein Bruder die Erben zu gleichen Teilen, d.h. jeder bekäme 100.000 €.

Nun wird der Falls so vermutlich nicht eintreten, und man weiß nicht, ob eure Eltern darüber hinaus testamentarisch etwas festgelegt haben (z.B. Berliner Testament, oder nur den Pflichtteil für dich usw.). Auch wissen wir nicht, wie euer Verhältnis zueinander ist. Grundsätzlich dürfen die Eltern mit ihm Vermögen machen, was sie wollen. Im Erbfall, sofern er binnen 10 Jahren nach der Übertragung erfolgt, müsste die Bevorzugung deines Bruder aber berücksichtigt werden.

Allein so, wie du es schilderst, wäre es wirklich ein sehr großes Ungleichgewicht. Mein Rat wäre wirklich, mit allen Beteiligten zu sprechen. Vielleicht ist deinen Eltern gar nicht klar, was sie gesagt haben oder es kam falsch rüber. Also sprecht miteinander, legt die Karten auf den Tisch und das bitte sachlich. Falls ihr allein das nicht könnt, nehmt euch einen Notar zur Hilfe. Dann ist das Ganze auch rechtssicher.

Schöne Grüße
Ann da Cava

Ich würde sagen ja.

Denn deine Eltern dürfen mit ihrem Besitz machen was sie wollen.
Und ob sie dem promovierten Stubenhocker- Bruder das Haus übertragen spielt nur dann eine Rolle für Dich wenn die Eltern bald sterben würden.
Man möge ihnen aber ein langes Leben wünschen !

Wenn der Erbfall innerhalb von 10 Jahren nach der Übertragung anfiele, so hättest Du ggf. einen Ergänzungsanspruch gegen den Bruder auf dein Pflichtteil.
Danach nicht mehr.

Man kann das ungerecht ansehen, in der Regel denken sich Eltern ja etwas dabei.
Rein rechtlich hast Du nur die Möglichkeit auf deinem Pflichtteil zu bestehen.
Aber erst nach dem Todesfall.

MfG
duck313

Hallo,
wenn heute die Übertragung an den Bruder erfolgt und die Eltern nur das Wohnrecht bekommen, der Erbfall innerhalb der nächsten 10 Jahre aber nicht eintritt, dann ist der Wert des Hauses uninteressant weil das Haus dann nicht mehr ins Erbe eingerechnet wird - bei einem Nießbrauch ist das anders - so jedenfalls mein Wissensstand.
Wenn dagegen innerhalb von 10 Jahren ein Elternteil versterben sollte, dann zählt der Verkehrswert des Hauses nach Abrechnung der Abschmelzung (10% pro Jahr nach Übertragung) zu deinem Pflichtteilergänzungsanspruch - mal vereinfacht dargestellt und ohne Gesetz und §§ - ich bin ja auch kein Jurist - habe mich nur in den letzten Wochen mit diesem Thema beschäftigt. Es kommen sicher noch andere mit detailliertem Wissen hier zu Wort.
Gruss
Czauderna

Hallo,

grundsätzlich dürfen die Eltern zu Lebzeiten alles mit ihrem Eigentum machen, wozu sie Lust haben.
Die Anrechung auf einen eventuellen Erbfall bei einer Schenkung wurde ja schon angesprochen.

Offenbar denken die Eltern, du seist am Haus vollkommen uninteressiert. An die finanzielle Bevorteilung deines Bruders denken sie wohl nicht so sehr.

Ich glaube, dass man euch beide für finanziell unabhängig hält, dass aber dein Bruder vielleicht Pläne für das Haus angesprochen hat, die man ihm ermöglichen möchte.

Ohne eure Situation zu kennen, wäre es vielleicht eine Möglichkeit, dass auch du aufzeigst, für die Zukunft Pläne zu haben, für die es hilfreich wäre, ein Haus oder Grundstück sein (Teil)-Eigentum nennen zu können.

Es ist schon ein Problem, wenn „nur“ ein EFH und keine weiteren größeren Werte zu vererben sind.
Letztendlich geht es um die Frage: soll das Haus im Besitz der Familie bleiben? Dann kann es ja nur einer erben. Wenn derjenige jetzt selbst „reich“ ist, könnte er natürlich den entsprechenden Anteil an den anderen Erben auszahlen…

Vielleicht kannst Du ja doch mal mit Deinen Eltern reden über Dein Gefühl der Ungerechtigkeit.

Beatrix

Also erstmal Danke an alle, die geantwortet haben. Zur Klärung: Es geht nicht um rechtliche Ansprüche. Einen Klageweg o.Ä. würde ich niemals bestreiten. Es geht vielmehr darum, ob ich Recht habe, mich unfair behandelt zu fühlen und wie man mit der Situation umgehen sollte.

Hallo,

Biete deiner Mutter doch an, ihr beim Rechnen zu helfen, vielleicht ist ihr nur eine „0“ abhanden gekommen. :wink:

Gruß
Pontius

Hallo,
es ist etwas zu lebenslangem Wohnrecht / Niesbrauch gesagt.
In beiden Faellen kann jeder der Brueder wenig mit dem Haus anfangen, vor dem Tod der Eltern. Der eine wohnt darin, Nutzen, der andere bekommt Geld, auch Nutzen.
Eine Aussage zum Erben finde ich nicht, nichts zum Vermoegensuebergang der 200 Teuros. Worueber also aufregen?

Ja, nach dem, was Du beschrieben hast, würde ich mich auch sehr ungerecht behandelt fühlen.
Ich würde alle miteinander (Deine Eltern und Deinen Bruder) bitten, sich mit Dir mal zusammen zu setzen, weil Du Fragen wegen des Plans Deiner Eltern hast. Bei dem Gespräch stellst Du alle Fragen, die Du hast. Nimm Dir (vorsorglich) einen Zeugen mit.
Und sag auch ruhig von Anfang an, dass Dir die Erbschaftspläne komisch vorkommen und dass Du deswegen verunsichert bist und eine Klärung willst.
Das ist Dein gutes Recht.
LG
Amokoma1

Servus,

freu Dich doch!

Das ist doch mal ne klare Ansage - Du kriegst weiter nichts von ihnen, und Du brauchst Dich im Gegenzug auch nicht weiter um sie zu kümmern, auch nicht, wenn sie mit achtzig winselnd angekrochen kommen.

Die Familienbande hast Du ganz schlicht nicht mehr am Hals.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

Dann rechne einmal so:
Wert des Hauses
davon ab der Wert es Wohnrechtes (mindestens ortsübliche Miete mal Lebenserwartung Deiner Eltern)
davon ab die Erhaltungs-, Renovierungs- und sonstige Kosten auch für diesen Zeitraum.
und diesen Betrag dann geteilt durch zwei-

Wieviel bleibt?

Gruß
Jörg Zabel

Hi,

was mag denn mit „meinem Bruder das Haus übertragen“ gemeint sein? Dass es, wenn die Eltern erst nach 10 Jahren sterben, gar kein Haus mehr zum Erben geben wird? Das hatte auch schon @Guenter_Czauderna gestern geschrieben.

Reden mit allen Beteiligten kann auf jeden Fall helfen.

Gruß
Christa

Redet miteinander, dann kannst du selbst beurteilen, ob du ungerecht gehandelt wirst oder nicht.

Wie gesagt reden, dabei die Emotionen möglichst erstmal außen vor lassen, die Fakten klären. Es hat nichts mit Misstrauen zu tun, wenn da ein Notar bei ist. Grundstückssachen sind sowieso notarpflichtig. Was spricht also dagegen, mit allen Betroffenen einen Termin bei einem Notar zu machen und sich erst einmal beraten zu lassen?

Gruß
AdC

Diese Aussage ist ja nun völliger Kokolores! Vater Staat schert sich einen feuchten. Natürlich wird sie herangezogen. Dabei interessiert den Staat auch nicht, dass ein Kind vorzeitig etwas bekommen hat. Spätestens 10 Jahre nach der Schenkung werden beide Kinder herangezogen. Das gilt völlig egal, welche Vereinbarung untereinander getroffen wurden.

Von Geld für die Alten war nicht die Rede. Ich schrieb nämlich:

Du brauchst Dich im Gegenzug auch nicht weiter um sie zu kümmern, auch nicht, wenn sie mit achtzig winselnd angekrochen kommen.

Die Familienbande hast Du ganz schlicht nicht mehr am Hals.

Schöne Grüße

MM

[Beitrag editiert vom www Team]

Ich halte es - vorsichtig formuliert - für sehr gewagt, aus meinem Beitrag eine Fixierung meinerseits auf Geld herauszulesen. Das dürfte ähnliche Ursachen haben wie jene Teile, welche aus deinem Beitrag wegmoderiert werden mussten.

Von Geld war explizit in deinem Beitrag nicht die Rede, das ist richtig. Es war überhaupt nicht die Rede, worauf du dich bezogen hast. Du hast eine sehr globale Aussage getroffen! Kümmern schließt im Verhältnis erwachsene Kinder zu älteren Eltern gemeinhin aber dieses Kümmern mit ein! Du hast sie schlicht nicht mehr am Hals - stimmt einfach nicht!

Zumal es in dem Beitrag, auf den du geantwortet hast, explizit um Geld geht. Von seelischem Beistand, der den Eltern eventuell zu leisten wäre oder auch nicht, ist da überhaupt nicht die Rede.