Erbe\Geschwister auszahlen,aber

Hallo,

habe schon etliche Stunden im Netz verbracht, aber werde einfach nicht
schlau bei dem Thema " Geschwister auszahlen", deswegen hoffe ich Ihr
könnt mir helfen.

Meine Oma ( 80 Jahre ) hat 2 Kinder, meine Mutter ( 1 geborene)
und meine Tante und sie besitzt eine Eigentumswohnung im Wert von ca. 100 000 € (komplett abbezahlt ).
Es gibt kein Testament, meine Oma meint die Kinder sollen das so regeln,
obwohl mehr als ein angespanntes Verhältnis zwischen den beiden besteht.

Jetzt lese ich immer, dass jeder seinen Pflichteil bekommt und das wenn z.B. meine
Tante dort einzieht meine Mutter ausgezahlt werden müsste.
So wie ich das verstehe mit 50%. Also bei einem Wohnungswert von 100 000 €
würde meine Mutter somit 50 000 € bekommen.Aber ist das wirklich so ?

Derjenige der die Wohnung bekommt steht sich doch aus meiner Sicht dann 3 mal besser,
oder sehe ich das falsch ?

Der Wohnungsbesitzer wohnt mietfrei…erster Pluspunkt.
Der „neue Eigentümer“ verkauft die Wohnung nach ein paar Monaten und
hat dadurch 50 000 € mehr in der Tasche, oder vermietet die Wohnung…?

Alles in allem wird der „Ausgezahlte“ doch dann benachteiligt, oder ?

Vielen Dank für Eure Hilfe

Hi,

ich gehe mal nicht auf die verbotene „Ich“-Frage ein.

Aber A - der in die Wohnung einzieht hat einen Wert von 100.000 - 50.000 = 50.000 €
Und B hat auch 50.000 €

A kann statt dessen auch mietfrei wohnen und zahlt für 50.000 € Zinsen und Tilgung für den Kredit an B ab - oder hat weniger Zinseinnahmen, falls er die 50.000 flüssig hatte.
Und B kassiert Zinsen für 50.000 €

Also keine Ungerechtigkeit

Viele Grüße
Karin

Hallo!

kein Testament = kein Pflichtteil !

es wäre gesetzliche Erbfolge, 2 Kinder = jeder erbt die Hälfte.

es wird alles bewertet, Haus, Bargeld, Schmuck, Möbel, usw.

davon steht jedem 50 % zu.

Es ist überhaupt nicht gesagt, einer der Erben darf dort einziehen und wohnen !
Nicht wenn der andere es nicht will !
Einigt man sich nicht, MUSS Haus verkauft werden. Das geht auch über den Kopf des anderen Erben hinweg. Es gäbe eine Zwangsversteigerung und in der könnte ein Erbe dann selbst das Haus ersteigern. Damit würde er alleiniger Eigentümer des Hauses werden.
Der Versteigerungserlös muss aber 50/50 aufgeteilt werden.

mfG
duck313

Hallo,

ich bin der Meinung, daß beide Kinder eine Erbengemeinschaft bilden und die eine Person ohne der anderen Person gar nichts machen kann.

Wenn eine Person in die Eigentumswohnung einzieht, muß die andere Person zustimmen und 50% der Miete (oder einen Betrag der einer Miete gleicht) gehen an die Person, die nicht in der Eigentumswohnung wohnt.

Der Pflichtteil entspricht übrigens nur die Hälfte von der Hälfte, in diesem Fall 25%.

Gruß

Ty Hardin