Guten Abend,
für die Antworten meiner letzte Frage bedanke ich mich sehr herzlich.
Nun aber folgendes:
Mein Vater ist gerade verstorben, ist mit meiner Mutter aber noch verheiratet. Er hatte eine Lebensgefährtin und hat sie in das Grundbuch seines Hauses mit 150000 Euro eingetragen. In seinem gewerblichen Objekt hat er sie mit 250000 Euro eingetragen. Ist das wirksam, wenn noch keine 10 Jahre verstrichen sind? Das Vermögen ist überschuldet, was heissen soll: Mein Vater hat mich vermögenslos gelassen,
ich habe somit auch keinen Pflichteilsausgleich zu erwarten, da ich ja nicht enterbt wurde.
In dem Erbvertrag steht jedoch, dass ich Alleinerbe sein soll.
Kann es sein, dass auf diese Art und Weise ein Kind leer ausgeht, wenn der Vater andere (Geliebte) als zweiten Rang hinter der Bank einträgt?
Und: Dort ist ein lebenslanges Wohnrecht für die Geliebte eingetragen. Ist das als Schenkung zu sehen, oder kann ich das anfechten?
Ich bedanke mich hier für kompetente Antworten