Erbe Grundbucheintrag

Guten Abend,

für die Antworten meiner letzte Frage bedanke ich mich sehr herzlich.

Nun aber folgendes:

Mein Vater ist gerade verstorben, ist mit meiner Mutter aber noch verheiratet. Er hatte eine Lebensgefährtin und hat sie in das Grundbuch seines Hauses mit 150000 Euro eingetragen. In seinem gewerblichen Objekt hat er sie mit 250000 Euro eingetragen. Ist das wirksam, wenn noch keine 10 Jahre verstrichen sind? Das Vermögen ist überschuldet, was heissen soll: Mein Vater hat mich vermögenslos gelassen,
ich habe somit auch keinen Pflichteilsausgleich zu erwarten, da ich ja nicht enterbt wurde.
In dem Erbvertrag steht jedoch, dass ich Alleinerbe sein soll.

Kann es sein, dass auf diese Art und Weise ein Kind leer ausgeht, wenn der Vater andere (Geliebte) als zweiten Rang hinter der Bank einträgt?

Und: Dort ist ein lebenslanges Wohnrecht für die Geliebte eingetragen. Ist das als Schenkung zu sehen, oder kann ich das anfechten?

Ich bedanke mich hier für kompetente Antworten

Der Vorgang ist recht komplex und bedarf einiger Nachfragen! Schicken Sie mir eine E-Mail an [email protected] Ich werden mich mit Ihnen in Verbinung setzen.

OH, weia.
Wenn Dein Vater ein recht gültiges Testament verfasst hat, war dieses sein letzter Wille. Oder war Er nicht mehr Herr seiner Sinne? Was willst Du da anfechten.? Als leibliches Kind steht Dir ein Pflichterbteil zu. Dieses solltest Du innerhalb von 3 Jahren einfordern. Ich verstehe dieses alles nicht so ganz. Wenn Dein Vater nur Aussenstände / Schulden hat dann sei doch froh, dass Du diese Schulden nicht erbst.

Hallo Karin,

danke für Deine Antwort, aber das ist sehr komplex

Hallo,

die Eintragungen im Grundbuch sind als Schenkung zu sehen.

In der Theorie läuft das folgendermaßen. Das Kind kann vom „Verschenkten Vermögen“ anteilig seinen Pflichtteil einklagen. Mit jedem Jahr, das seit der Schenkung verstrichen ist, wird der Wert des Geschenks um 1/10 vermindert. Also sind z.B. bei 100.000 € nach 5 Jahren noch 50.000 € übrig.

Des weiteren kann auch die Ehefrau (also die Mutter) noch ihren Pflichtteil einklagen.

Dafür sollte man sich aber schläunigst einen Fachanwalt für Erbrecht nehmen, dass da keine Fristen verstreichen.

Auch mit dem lebenslangen Wohnrecht der Geliebten sollte sich der Anwalt auseinandersetzen.

Ich hoffe, ich konnte wenigsten ein bißchen weiterhelfen.

Grüße
Caddy

Hallo Caddy,

ganz lieben Dank für die Antwort !!!
Weisst Du, wie hoch ein Pflichteilsanteil ist?
Das würde mich noch interessieren
Lieben Gruss von Ninja

Der Pflichtteil ist die Hälfte des gesetzlichen Erbes.

Ganz lieben Dank

Der Pflichtteil ist die Hälfte des gesetzlichen Erbes.

Hallo Cindy,

die Darlegung der Grundbuch-/Erbsituation fand ich sehr einfach und prägnant dargestellt. Da ich absoluter Laie auf dem Gebiet bin möchte ich meinen Dank dafür aussprechen.

Meine Fragen wären nämlich aus der anderen Sichtweise: Was kann ich tun, um eine Immobilie vor der Aufteilung unter Erben zu bewahren bevor der Eigentümer nicht mehr da ist? und der nächste in er Folge Solzialhilfe empfängt?

Danke schon mal im voraus.
Gruß
Lissi