Erbe Grundschuld für frühere Tätigkeiten

Folgende Situation stellt sich dar.
Vater hat eine Grundschuld zugungsten seiner Ehefrau eingetragen. Die Ehepartner haben einen Gütertrennungsvertrag vereinbart. Ebenfalls sind noch 4 weitere Geschwister vorhanden die zu gleichen Teilen erben sollen.
Nun zu der Frage:
Zu welchen Teilen erfolgt die Vererbung der eingetragenen Grundschuld im Falls dass die Mutter vor dem Vater ableben sollte?

Soweit keine anderlautende Verfügung getroffen wurde, beerbt der Ehegatte die Erblassserin zunächst zu 1/2-Anteil vorab und tritt dann nochmals hinsichtlich der 2. Hälfte mit den Kinderen gemeinsam an, so dass die Kinder je 10 % der Grundschuld erhalten. - nur was tun die Erben mit einem solchen Grundschuldanteil? Valutiert die Grundschuld noch beim Tode der Erblasserin in irgendeiner Form?

Hallo,

leider kann ich diesbezüglich nicht weiterhelfen.

Grüße
M.Rettig

Sorry, kann ich dir nicht weiterhelfen.