Hallo zusammen. Mein Mann und seine Schwester werden von seiner Oma ein Haus erben…
Es gehörte früher seinem Vater 50% und seiner Oma 50%.
Als mein Mann noch ein Kind war hat sein Vater eine neue Frau kennengelernt und geheiratet. Mit ihr hat er ein 3. Kind bekommen. Als sie ein Monat alt war starb sein Vater.
Seltsamer weiße hat mein Mann und seine Schwester nichts geerbt… Obwohl der Vater wohlhabend war. Nur ins Grundbuch vom Haus wurden beide eingetragen.
Meine Frage : was steht seiner Halbschwester und Stiefmutter zu wenn die Oma stirbt?
Im Testament hat die Oma nur meinen Mann und sein Schwester bedacht. Aber es gibt doch ein väterliches Erbteil…
Also von der väterlichen Hälfte ???
Sorry … kann man das auch etwas weniger konfus erzählen? Warum ist es kein Erbe, wenn man ins Grundbuch eingetragen wird? Wem gehört das Haus denn momentan? Und welche väterliche Hälfte soll die Großmutter vererben??? Grundsätzlich kann man nämlich nur sein eigenes Zeig vererben und nicht das von anderen Leuten …
Gruß,
Max
Leider nicht… Finde es selber total verwirrend …
Ich möchte wissen was Stiefmutter und Halbschwester erben. Von den 50% des Hauses erben die zwei nichts. Aber von dem väterlichen 50% bekommen sie doch bestimmt etwas ab oder?
Im Grundbuch stehen alle 6 Personen. ( Oma, Sohn, Tochter, Stiefmutter, Halbschwester)
Aber die Oma wohnt in dem Haus.
Aber der Vater ist doch schon tot? Was soll da noch vererbt werden?
Ah… Also ich meinte welchen Anteil muss mein Mann an Stiefschwester und Stiwfmutter auszahlen?
Erzähl es einfach doch nochmal zusammenhängend von Anfang an und mit allen Details. Da stehen nämlich garantiert nicht sechs Personen zu gleichen Teilen im Grubndbuch, sondern vermutlich eine Erbengemeinschaft und eine Person. Und wer ist die sechste Person?
Also: die Oma von meinem Mann hat ihrem Sohn die Hälfte des Hauses überschreiben.
Kurz darauf lernt er eine neue Frau kennen. Bekommt mit ihr ein 3. Kind.
Stirbt!
Die Hälfte des Hauses wurde dann aufgeteilt an die Kinder und Stiefmutter. (Ehefrau des Vaters zum damaligen Zeitpunkt.)
Im Grundbuch stehen nur so zahlen
ZB. Oma 1.
Oma 2.1
Stiefmutter 2.2.1
Halbschwester 2.2.2
Mein Mann 2.2.3
Seine Schwester 2.2.4
Zu 3.2.2.2 bis 4 in Erbgemeinschaft
Zu 3.2.1 bis 3.2.2.4 in Erbgemeinschaft - Anteil 1/2-
Da die Oma sehr stark an Demenz erkrankt ist, können wir sie nicht fragen. Wir wollen gerne wissen was auf uns zu kommt wenn die Oma stirbt weil wir ja dann die Stiefmutter und Halbschwester ausbezahlen müssen…
Es tut mir sehr leid das es so unverständlich rüber kommt. Für mich ist das alles nur soooo kompliziert.
Es ist eigentlich nicht verwirrend, sondern ganz einfach: Die Oma vererbt das, was ihr gehört hat (und nur das!) an ihre Erben. Das sind ihre drei Enkel. Wenn einer davon rechtswirksam enterbt ist, bekommt er den Pflichtteil.
Der Oma gehört ein Teil vom Haus - also vererbt sie genau diesen Teil. Alles andere - wer da nun in den Haus wohnt und was beim Tod des Vaters angeblich nicht vererbt wurde - ist drumherumgerede, das eigentlich nichts zur Sache tut.
M.
Und ich bin mir sicher, da hast du einige Zahlen nicht mit abgeschrieben.
Ist eine sehr verzwickte Situation, da kann man nur raten, einen Anwalt zu konsultieren, der kann Licht in die Angelegenheit bringen.
Hallo Bobby.
The Allison hat recht, so wichtige fragen müssen schon genauer geklärt werden, das kann doch nicht alle Welt Kosten, wenn ihr mal zur Ortsamtlichen Beratung geht, oder zur Verbraucherzenrale.
Gruß
Mücke.
Danke
Wir haben jetzt einen Termin beim Anwalt gemacht. Es ist viel zu kompliziert
Servus,
bei der Verbraucherzentrale gibt es weder Notare noch Anwälte, die in anderen Rechtsfragen als Verbraucherrecht Auskunft erteilen.
Und Ortsämter gibt es nur in Bremen, Hamburg, Dresden und Rostock.
Max hat den recht einfachen Sachverhalt bereits vollständig beschrieben, mehr ist dazu nicht zu sagen. Vielleicht ist allenfalls noch das Märchen von einem Eigentum an Grundstücken unabhängig vom Grundbuch mal wieder auszuräumen.
Schöne Grüße
MM
Servus,
vermutlich ist die ganze Mischpoke in der zweiten Abteilung als dauernde Last eingetragen…
Schöne Grüße
MM
Ist eine sehr verzwickte Situation,
Nein - eigentlich gar nicht. Im Grunde genügt ein Blick ins Grundbnuch, und man kann sofort sagen, wer was bekommt. Im Grundbuich steht nämlich genau drin, wieviel von dem Haus der Oma gehört. Und das wird, wenn tatsächlich ein Testament vorliegt, zwischen den beiden Geschwistern aufgeteilt, wobei die Halbschwester zusätzlich zu dem, was ihr an dem Haus sowieso schon gehört, einen Pflichteilsanspruch auf 1/6 des Wertes des Anteils der Oma hat.
Verzwickt ist bloß, dass der Fragesteller da noch eine Menge anderen irrelevanten Kram mit reinrührt und dafür im Gegenzug die wichtigen Sachen auch auf Nachfrage nicht sauber beantwortet. -)
Wahrscheinlich ist der Gang zum Anwalt hier das beste. Wird auch nicht lange dauern, der Termin. Allerdings kann sein, dass dem Fragesteller die Antwort nicht gefallen wird, weil tatsächlich das meiste von dem, was er glaubt dass eine Rolle spielt, keine Rolle spielt.
Gruß,
Max