Erbe ich oder nicht?

hallo, ich bitte um HIlfe!
Mein FAll:
meine Mutter war 18 Jahre mit meinem Stiefvater verheiratet und ist dann leider an Krebs gestorben.
so nun hat er eine neue Freundin die mir eine üble sache anghängt hat ( ich denke sie will mich raus haben, ich habe nie etwas schlimmes getan)
mein stiefvater ist leider blind und glaubt dieser frau.
ich habe nun angst das er ihr alles vererbt , denn das wird ihr ziel sein.
es geht um ein Haus eine lebensversicherung und vermögen.
Er hat keine kinder, nur mich als stieftochter.
und dann hat er noch zwei geschwister die aber wesendlich älter sind als er.
wie sieht das aus würde mir etwas zustehen wenn seine geschwister nicht mehr da sind?

Hallo,

Ihre Frage lässt sich so nur sehr schwer beantworten. Die Frage hängt unter anderem davon ab, ob es ein Testament gibt und welchen Inhalt dieses hat. Außerdem wäre es wichtig zu wissen, ob Ihr Stiefvater Sie adoptiert hat, denn nur dann hätten Sie nach seinem Tod erbrechtliche Ansprüche. Hat er Sie hingegen nicht adoptiert, dann stehen Ihnen nur Ansprüche gegen den Nachlass Ihrer Mutter zu.

Sie sehen, da gibt es reichlich Klärungsbedarf. Deshalb kann ich Ihnen nur raten, sich anwaltlich beraten zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Hallo chrissy mit dem Tod deiner Mutter hast Du Anspruch auf dein Erbe von deiner Mutter.Hat Dich dein Stiefvater adoptiert? Was für einen Güterstand hatten sie??

Gesetzlich erben nur Blutsverwandte, also NEIN, es sei denn er macht ein Testament.

also hätte ich einen pflichteil bekommen müssen als meine mutter gestorben ist?
also ihren teil, ein testerment von hr gibt es nicht!

also hätte ich einen pflichteil bekommen müssen als meine mutter gestorben ist?
also ihren teil, ein testerment von hr gibt es nicht!

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hallo chrissy1234
genau kenne ich mich da nicht aus.
aber wenn ihr stiefvater sie als kind anerkannt hat, sie also adoptiert hat, haben sie vielleicht anrecht auf ihren pflichtanteil.
sie können versuchen, jetzt schon ihren pflichtanteil zu erhalten, da ihre mutter ja verstorben ist. aber genaueres kann ihnen ein anwalt für erbrecht sagen, denn ich denke es währe gut, wenn sie sich mit einem solchen in verbindung setzen würden.
tut mir leid, dass ich nicht 100% ihre frage beantworten kann.
lg sicha

Hallo,

wenn Ihre Mutter kein Testament hinterlassen hat, dann haben Sie deren Vermögen gemeinsam mit Ihrem Stiefvater geerbt. Wenn Ihre Mutter keine weiteren Nachkommen hatte, dann beträgt Ihr Anteil an der Erbengemeinschaft 1/2.

Wie gesagt, lassen Sie sich bitte anwaltlich beraten. Das geht in diesem Rahmen nicht. Ich stehe Ihnen hierfür gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

also hätte ich einen pflichteil bekommen müssen als meine
mutter gestorben ist?
also ihren teil, ein testerment von hr gibt es nicht!

Hallo, muss Dir leider mitteilen, dass Du nicht mit Deinem Stiefvater blutsverwandt und somit auch nicht nach dem gesetzl. Erbrecht erbberechtigt bist, es sei denn, er hat zu Deinen Gunsten eine letztwillige Verfügung (Testament) hinterlassen. Hast Du das Erbteil oder zumindest den Pflichtteil am Erbe Deiner Mutter erhalten ? War Deine Mutter Miteigentümerin des Hauses ? Dann steht Dir zumindest der gesetzl. Anteil am Hausgrundstück zu !! Mach Dich am besten über einen Notar schlau und versuche erst mal, herauszufinden, welche Vermögenswerte Deine Mutter hatte und ob sie am Grundstück beteiligt war. MfG Löwenkind

Hallo,
erst einmal die Frage, hat Ihr Stiefvater Sie adoptiert? oder nennen Sie ihn nur Stiefvater. Wenn er Sie nämlich nicht adoptiert hat, sind Sie gar nicht erbberechtigt. Oder sind Sie sein außereheliches Kind?
Bitte mich erst informieren, dann antworte ich weiter.
MfG
PB

Hallo, 1)wann ist Deine Mutter gestorben? Hatte sie Vermögen?

Gab es ein Testament? Wie lautet es?

Ohne diese Antworten kann ich Dir nicht antworten.
Ingeborg

hallo,

mein Stiefvater hat während der Ehe mit meiner Mutter eine
große Wohnung von seiner mutter überschrieben bekommen.
also eig. ist es ein haus mit großem Grundstück, nur seine
schwester hat die obere Wohnung bekommen und er die untere,
garten keller und speicher sind geteilt, wird also von beiden
benutzt und es gibt noch eine garage für jeden.
so nun ist die mutter meines Stiefvaters gestorbnen und meine
mutter also seine frau (18jahre verheiratet) 1 Jahr später an
krebs.
Müßte ich normalerweise nicht einen Teil bekommen? ich habe
nie einen erbschein gesehen!
er behauptet meine mutter hätte schulden bei der bank gehabt
1600€ ca die er bezahlt hat und ich somit nichts erbe…
da stimmt doch was nicht…
wenn die beiden doch zum zeitpunkt der überschreibung
verheiratet waren und es keine gütertrennung gab muss ich doch
was bekommen oder?

denkt jetzt bitte nicht ich bin heiß auf das erbe!
meine mutter ist fast auf den tag genau 1 Jahr tot (5.OKtober)
und de neue von meinem vater hat mich rausgeekelt, ich will
das eigentlich für meine mutter tun.
Ihr letzter wunsch war es das meine Tochter mal in diese
Wohnung zieht, habe da aber nichts schriftlich…
dann will ich wenigstens das geld das mein stiefvater
eventuell auszahlen muss die 12 jahre bis sie 18 ist anlegen
und ihr als erbe der oma übergeben…
ein testerment gab es nicht!
vielen dank für eure hilfe!

Hallo,

wenn ich Dich richtig verstehe, ist das gesamte Vermögen das Vermögen Deines Stiefvaters, Deine Mutter konnte Dir also nichts vererben. Ohne Testament hast Du keinerlei Ansprüche gegenüber Deinem Stiefvater, daran ändert auch die lange Ehe nichts.

Es tut mir leid für Dich.

Ingeborg

Hallo,

noch eine ergänzende Anmerkung: auch wenn während der Ehe eine Zugewinngemeinschaft bestand, bleibt das jeweilige Vermögen beim Partner. Bei einem Zugewinnausgleich werden Erbe und Schenkungen bei der Berechnung herausgenommen, auch insoweit ist da nichts zu holen.
Ingeborg

Hallo!

Sorry, da kann ich Dir leider nicht weiterhelfen…

Bin mir nicht sicher, aber ich denke, wenn er Dich nicht adoptiert hat, steht Dir auch kein Pflichteil zu… Kenne aber mich zu wenig aus, danke für Deine Anfrage…

GLG

Hallo,hat der stiefvater sie adoptiert?wenn ja,würden ihnen teile des vermögens als pflichtteil zustehen.also auch,wenn er ein testament hat und andere dabei als erben eingetragen sind.gibt es kein testament und sind sie nicht adoptiert,dann würde die gesetzl.erbfolge eintreten und dann in dem fall nur die geschwister erben,da er mit der neuen frau ja nicht verheiratet ist.sie würden dann leer ausgehen.
ich hoffe,ich konnte helfen.

Ihnen steht auch so was zu, da Sie leibliche Tochter der Verstorbenen war. Das wird aber doch auch irgendwo geregelt sein, was mit Ihnen ist??? Testament der Mutter o. ä. Selbst wenn Ihr Vater der „Neuen“ alles vererbt, haben Sie Anspruch auf den Erbteil Ihrer Mutter bzw. dann den Pflichtteil, wenn Ihr Stiefvater alles vererbt bekommen hat von Ihrer Mutter und Sie von der Mutter enterbt worden wären (was ich aber nicht glaube. Ich kenne Ihr Verhältnis ja nicht, das Sie zu Ihrer Mutter hatten, aber wenn eine Mutter ein leibliches Kind hat und den Stiefpapa heiratet, sichert sie doch ihre Kinder ab oder meinen Sie nicht?). Fragen Sie doch einfach Ihren Vater, ob es ein Testament o. ä. gibt von Ihrer Mutter. Wenn er Ihnen da keine Auskunft gibt, bleibt leider nur der Gang zum Anwalt.

LG aus Stuttgart

Es tut mir leid, Stiefkinder sind nicht erbberechtigt haben auch keinen &gt:stuck_out_tongue_winking_eye:flichtteilsanspruch. Es sei denn es ist ein Testament vorhanden in dem sie als Erbe eingetragen sind.

Wenn das Vermögen auch Deiner Mutter gehört hat bekommst Du Dein Erbe. Ob nun 50% oder nur die 25 % Pflichtteil hängt davon ab was geregelt wurde unter Deinen Eltern (Testament). Das kannst Du auch jetzt schon einfordern. Die 25 % stehen Dir auf jeden Fall zu. Wenn es ganz dumm läuft ist von dem Vermögen wenn Dein Stiefvater verstirbt nichts mehr da. Wenn er der neuen Frau alles überschreibt, ist nach 10 Jahren Schenkungsfrist für Dich nichts mehr da.