Erbe im Ausland nicht auffindbar

Guten Tag,
folgendes Problem hat sich bei mir eingestellt. Ich habe vor ca. 9 Wochen ein Schreiben eines Erbenermittlers erhalten indem mir mitgeteilt wurde, dass ich nunmehr als Erbe 3. Grades ermittelt wurde. Der Erbenermittler konnte mir noch keine Quote nennen da es möglich wäre, dass es noch weitere Erben gäbe. Ich habe sämtliche Urkunden dem Ermittler geben können die mich als einzigen Erben unseres Geschlechts ausweisen nur eine nicht. Eine Tante meinerseits lebte im Ausland. Ich habe vor ca. 10 Jahren einen Postrückläufer erhalten auf dem vermertk war, dass meine Tante verstorben sei. Ein genaues Datum habe ich aber nicht. Die Sterbeurkunde bzw. das Datum benötigt jedoch der Ermittler um einen Erbschein ausstellen zu können! Ich habe nunmehr sämtliche Behörden sowie die deutsche Botschaft kontaktiert. Leider kann mir keiner eine Auskunft geben da es in diesem Land keine Meldedaten gibt. Kann mir jemand sagen, wie ich trotzdem an einen Erbschein komme bzw. was es mit einer öffentlichen Bekanntmachung auf sich hat?
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen.

http://www.frag-einen-anwalt.de/Erbenermittler–ich-…
Hi, im Link dürften alle Fragen beantwortet werden.
MfG ramses90.

Hallo Ramses90,
vielen Dank für Deinen Link.
Die Zusammenarbeit zwischen dem Erbenermittler und mir läuft sehr gut. Ich bin sehr zufrieden mit diesem. Es ist insoweit nur nachweisbar, dass ich der einzige Erbe bin. Es existiert nur eine Notiz der ausländischen Post über den Tod meiner Tante. Hier benötige ich für den Erbschein eine Sterbeurkunde bzw. das genaue Datum, damit ich als einziger Erbe beurkundet werden kann. Die Auslandsbehörden können mir diese Daten nicht nennen bzw. nicht beurkunden.

Hi, auch im Ausland muss doch d. Tod bei irgend einer Behörde gemeldet worden sein, die den Tod dann auch bestätigen kann.
Wenn da eine Erbermittlung eingeleitet wurde, muss d. Behörde doch durch irgend jemand Kenntnis vom Todesfall erlangt haben oder wurde das seitens d. Erbin wegen d. Postnotiz eingeleitet?
Persönlich, vor Ort im Ausland d. Todesbestätigung einholen. Wäre das eine Möglichkeit?
MfG ramses90.