Erbe im Ausland, wielange anfechtbar?

Hallo zusammen,
vor kurzem ist meine Grossmutter verstorben.
(Daraus folgt in diesem Falle, dass ich als Haupterbe scheinbar stehe.)

Das an sich ist schon kaum auszumalen, wenngleich wohl unausweichlich.
Im Zuge dessen fallen mir im Kreise der Verwandschaft einige Dinge seltsam auf, die scheinbar mit dem Testament zu tun haben.
Basisch gesehen geht es hier wohl um Geld. Und eine ETW und einige Sachgegenstaende die noch vor Beerdigung aus ihrer Wohnung verschwunden sind.

Unter anderem wurde meine Addresse- ich wohne im Ausland - falsch uebermittelt, und seltsamerweise will mir niemand eine Kopie zukommen lasse, hier und da noch einige zw.den Zeilen-Botschaften. 
Meine Frage: Ist es grundsaetzlich moeglich, nach der Vollstreckung ein Erbe/ Testament anzufechten?
(Selbst wenn ich wollte, wuerde es mir a) finanziell
und b) von hier aus (Portugal) recht schwer fallen.

Ich waere fuer Meinungen oder Kenntnisse sehr dankbar!
Danke vorab!!

vor kurzem ist meine Grossmutter verstorben.
(Daraus folgt in diesem Falle, dass ich als Haupterbe
scheinbar stehe.)

Inwiefern? Enkel zählen nach deutschem Ernrecht mangels anderlautender Erbeinsetzung nicht zu den Erbberechtigten :smile:

Meine Frage: Ist es grundsaetzlich moeglich, nach der
Vollstreckung ein Erbe/ Testament anzufechten?

Ein Erbe fällt einem zu oder eben nicht; da kann man sich nicht „reinklagen“. Ein Testament kann man anfechten, so es denn objektive Anfechtungsgründe gäbe.

Nachlassverteilung oder geschmälerten Nachlass aber nicht neu erfinden nur weil man behauptet, dass es im Zeitpunkt des Erbfalls „mehr“ gewesen sein muss.

Selbst wenn man als Erbe oder Pflichtteilsberechtigter einen Auskunftsanspruch gegen die Erben bzw. Erbschaftsbesitzer hätte, dürft der bzgl. des vermeindlich beiseite geschafften Hausrats nun nicht wesentlich anders beziffert werden.

G imager

Hallo,
laut Erfolge sind erstmal die leiblichen Kinder deiner Großmutter erbberechtigt.
Verzichtet dein Vater/Mutter, je nachdem welcher Elternteil deren Kind war auf seinen Erbteil, rückst du nach.
Gleichermaßen, wenn dieser Elternteil von dir verstorben sein sollte oder du ausdrücklich im Testament bedacht wurdest.

Wurdest du weder im Testament erwähnt oder der Elternteil von dir weilt unter den Lebenden, der rechtmäßiger Erbe ist, bekommst du rein gar nichts und hast keinerlei Ansprüche.

Wenn ein Testamentsvollstrecker deinen Namen nicht im Testament vorgefunden hat und du nicht in direkter Erfolge stehst, muss man dir auch keine Kopie zukommen lassen oder dich zur Testamenseröffnung laden.
Solltest du erbberechtig sein, mußt du beweisen können, das sich entsprechende Wertgegenstände im Haus befunden haben. Nur aufgrund von hören-sagen wird das nichts.

Grüße

Ach ja vergessen, auf die eigentliche Frage zu antworten.
Soltest du in der Tat einen Anspruch haben, kannst du diesen innerhalb von zwei Jahren nach Kenntnis des Ablebens geltend machen.

Ach ja vergessen, auf die eigentliche Frage zu antworten.
Soltest du in der Tat einen Anspruch haben, kannst du diesen
innerhalb von zwei Jahren nach Kenntnis des Ablebens geltend
machen.

Hä?

ZwangstextZwangstextZwangstext

Gut, wahrscheinlich war ich etwas ungenau. Ich BIN als Haupterbe eigetragen mit 30 % der liquiden Mittel und bin auch einziger nahestehender Verwandter. Meine Tochter ist auf meinen Wunsch von meiner Omi mit hineingenommen worden. Laut meiner Tante sollte sie das Apartment meiner verstorbenen Mutter bekommen.
Das scheint aber wesentlich veraendert worden zu sein am Sterbebett. wie mir eine Tante mitteilte. Auch was aus der Wohnung entnommen wurde Stellt mehr eine Orientierung da, um Verstaendlich zu machen was da vor sich geht. Mich persoenlich wundert nur, waru meine wirkliche Adresse scheinbar absichtlich nicht eingereicht wurde, obgleich bei der Bestattung und zu anderen Zeitpukten saeuberlich notiert. Und warum scheinbar irgendeine Frist ausgesessen wird in dieser Sache. Also, koennte man auch nach der Vollstreckung, wenn, das Testament anfechten?

Gut, wahrscheinlich war ich etwas ungenau. Ich BIN als Haupterbe eigetragen mit 30 % der liquiden Mittel und bin auch einziger nahestehender Verwandter. Meine Mutter war das einzige Kind.
Meine Tochter ist auf meinen Wunsch von meiner Omi mit hineingenommen worden. Laut meiner Tante sollte sie das Apartment meiner verstorbenen Mutter bekommen.
Das scheint aber wesentlich veraendert worden zu sein am Sterbebett. wie mir eine Tante mitteilte. Auch was aus der Wohnung entnommen wurde Stellt mehr eine Orientierung da, um Verstaendlich zu machen was da vor sich geht. Mich persoenlich wundert nur, waru meine wirkliche Adresse scheinbar absichtlich nicht eingereicht wurde, obgleich bei der Bestattung und zu anderen Zeitpukten saeuberlich notiert. Und warum scheinbar irgendeine Frist ausgesessen wird in dieser Sache. Also, koennte man auch nach der Vollstreckung, wenn, das Testament anfechten?

Gut, wahrscheinlich war ich etwas ungenau. Ich BIN als
Haupterbe eigetragen mit 30 % der liquiden Mittel und bin auch
einziger nahestehender Verwandter. Meine Mutter war das
einzige Kind.

Leider macht das die Sache noch immer nicht deutlicher. Wenn der Erbe mit 30% im Testament bedacht ist, warum ist er dann Haupterbe? Und was ist mit den restlichen 70%?

Was würde denn im fiktiven Testament stehen?

Meine Tochter ist auf meinen Wunsch von meiner Omi mit
hineingenommen worden. Laut meiner Tante sollte sie das
Apartment meiner verstorbenen Mutter bekommen.

Wer jetzt? Die Tante oder die Tochter? Ist das eine Tante väterlicherseits?

Das scheint aber wesentlich veraendert worden zu sein am
Sterbebett. wie mir eine Tante mitteilte.

Nochmal welche Rolle spielt die Tante?

Auch was aus der

Wohnung entnommen wurde Stellt mehr eine Orientierung da, um
Verstaendlich zu machen was da vor sich geht.

Wer hat was entnommen?

Mich persoenlich

wundert nur, waru meine wirkliche Adresse scheinbar
absichtlich nicht eingereicht wurde, obgleich bei der
Bestattung und zu anderen Zeitpukten saeuberlich notiert.

Warum setzt sich der Erbe nicht mit dem zuständigen Nachlaßgericht auseinander? Wenn die Mutter des Erben das einzige Kind der Erblasserin war und auch schon verstorben ist, hätte der Enkel ja einen Pflichtteilsanspruch. Gibt es noch weitere Enkel?

Und

warum scheinbar irgendeine Frist ausgesessen wird in dieser
Sache. Also, koennte man auch nach der Vollstreckung, wenn,
das Testament anfechten?

Welche Frist denn jetzt?

Vielleicht sollte man mal erklären, um was genau es eigentlich geht. Warum will man ein Testament anfechten, wenn man doch Haupterbe ist.

Man beachte aber, daß das ganze den Forumsregeln entsprechen sollte, „Ich“ ist demnach tabu.

Die Frist zur Anfechtung eines Testamentes findest Du hier

Gruß
Tina

Hallo,

meine Tochter mag Puzzle sehr gerne. Schlecht ist immer wenn Teile fehlen.
Dein Text ist auch ein Puzzle mit etlichen fehlenden Teilen.
Ich schlage vor du sammelst dich noch mal und stellt dann den Sachverhalt deutlch dar.

ml.