Erbe im Ausland

Hallo,

angenommen wir haben einen deutschen Erblasser in D.

Einer der Erben befindet sich im Ausland (ständiger Wohnsitz z. B. Kanada, Staatsbürgerschaft aber Deutsch).

Ich vermute hinsichtlich der Erbschaft gilt allein deutsches Recht? Liege ich da richtig?

Hi, da liegst Du richtig!
MfG ramses90

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