Hallo,
mein Vater ist im Oktober verstorben. Die Witwe möchte nun meine beglaubigte Geburtsurkunde und eine Kopie des beglaubigten Reisepasses um dss Erbe einzuleiten. Ich kenne diese Frau nicht. Auch die Verständigung ist nicht möglich. Einen RA für Erbrecht in Mazedonien kann ich nicht ausfindig machen. Auch weiß ich nicht ob überhaupt ein Erbe vorhanden ist. Wie soll ich mich verhalten ?
herzlichen Dank für die Anfrage zum Erbrecht.
Ich nehme an Ihr Vater ist in Mazedonien verstorben und hatte ausschließlich die maz. Staatsbürgerschaft.
Voraussichtlich wird sich dann das Erbrecht nach mazdeonischen Recht richten. Dann wäre ggf. sinnvoll zu klären, ob das dortige gesetzliche Erbrecht gilt, oder ob eine wirksame letzwillige Verfügung besteht.
Dann sollten Sie versuchen dort einen entsprechendne Anwalt aufzusuchen.
Gerne bin ich bereit zu prüfen, ob deutsches Erbrecht anwendbar ist.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Buerstedde
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Buerstedde
Fachanwalt für Erbrecht
Rathausstr. 16
53332 Bornheim
Tel. 02222-931180
Fax. 02222-931182
[email protected]
http://www.dr-erbrecht.de
Hallo,Se
mein Vater ist im Oktober verstorben. Die Witwe möchte nun
meine beglaubigte Geburtsurkunde und eine Kopie des
beglaubigten Reisepasses um dss Erbe einzuleiten. Ich kenne
diese Frau nicht. Auch die Verständigung ist nicht möglich.
Einen RA für Erbrecht in Mazedonien kann ich nicht ausfindig
machen. Auch weiß ich nicht ob überhaupt ein Erbe vorhanden
ist. Wie soll ich mich verhalten ?