Servus,
hätt mal wieder ne Frage.
Meine Ex(Noch)Frau hat in der Ehe geerbt. Wir haben eine Zugewinngemeinschaft. Fließt ihr Erbe in die Scheidungsmasse ein ja oder nein?
Gruß Steffen
Servus,
hätt mal wieder ne Frage.
Meine Ex(Noch)Frau hat in der Ehe geerbt. Wir haben eine Zugewinngemeinschaft. Fließt ihr Erbe in die Scheidungsmasse ein ja oder nein?
Gruß Steffen
Hallo Steffan,
Meine Ex(Noch)Frau hat in der Ehe geerbt. Wir haben eine
Zugewinngemeinschaft. Fließt ihr Erbe in die Scheidungsmasse
ein ja oder nein?
Nein. Erbschaften und Schenkungen sind von der Zugewinngemeinschaft ausgeschlossen; sprich: Deine zukünftige Ex kann das Geld allein verprassen. Anders würde es sich zum Beispiel mit einem Lottogewinn verhalten.
Grüßlis
Renee
Hallo, Steffen,
Renée hat „im Prinzip“ recht.
Aber, wenn das Haus zu Beginn der Ehe geerbt wurde, ihr lange verheiratet wart (oder sonst der Wert des Grundstückes deutlich gestiegen ist), dann ist der Wertzuwachs unter Berücksichtigung des Lebenshaltungskosten- Index ausgleichspflichtig. 
Servus,
hätt mal wieder ne Frage.
Meine Ex(Noch)Frau hat in der Ehe geerbt. Wir haben eine
Zugewinngemeinschaft. Fließt ihr Erbe in die Scheidungsmasse
ein ja oder nein?Gruß Steffen
Hallo Renee,
rein interessehalber: Warum sind Lottogewinne ausgeschlossen? Auch wenn man bereits getrennt lebt??
Gruß Rosamunde
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Guten Morgen,
rein interessehalber: Warum sind Lottogewinne ausgeschlossen?
Gute Frage… Eigentlich eine Frechheit, gelle? Aber ebenso sieht es auch bei Abfindungen und Schmerzensgeldern aus (Na klasse! Du läßt Dich vom Auto anfahren und der Alte kassiert mit…):
_ Zugewinnausgleich bei hohem Lottogewinn, Abfindung etc.:
Im Rahmen des gesetzlichen Güterstands (Zugewinngemeinschaft = Güterstand, wenn kein anderer Güterstand notariell vereinbart ist) ist auch ein Lottogewinn auszugleichen, der kurz vor Zustellung des Scheidungsantrags von einem Ehepartner alleine gewonnen wird.
Im entschiedenen Fall hatte der Ausgleichsverpflichtete kurz vor Einreichung des Scheidungsantrags einen erheblichen Lottogewinn gemacht. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass dieser Lottogewinn auszugleichen ist, er fällt nicht in das sogenannte „privilegierte Anfangsvermögen“ des § 1374 Abs. 2 BGB.
Entschieden wurde bereits vorher, dass als Zugewinn beispielsweise auch auszugleichen sind:
Die Urteile zeigen, dass es sich oft empfiehlt, bereits für die Dauer des Getrenntlebens vor Einreichung eines Scheidungsantrags güterrechtliche Vereinbarungen zu treffen, so dass höchstpersönliche Ansprüche nicht auch noch ausgeglichen werden müssen, obwohl sie erst in der Trennungszeit angefallen sind._
Quelle: http://www.ra-lederer.de/lederer/news.html
Was lernen wir daraus? Mädels, niemals ohne Gütertrennung bzw. Ehevertrag heiraten. *schmunzel*
Kaffeeschlürfende Grüße
Renee