Erbe in Südtirol unterschlagen

Guten Abend zusammen,
mein Freund ist in Südtirol geboren und hat noch 3 Geschwister.Der Vater ist 1997 verstorben .
Vor einigen Wochen ist mein Partner nach Südtirol gefahren um die Mutter im Heim zu besuchen.Bei diesem Besuch traf er dann auch seine Geschwister.In einem Gespräch erwähnte dann die jüngere Schwester das sie damals alle drei(jeder) rund 67Millionen itl.Lire ausgezahlt bekommen haben. Jetzt ist die Hölle los,da mein Partner nur einen kleinen Bruchteil ausgezahlt bekommen hat.Er ist verärgert und denkt nun,das da etwas nicht mit rechten dingen zugegangen ist. Seit dem geht niemand mehr ans telefon .Alle sind sauer,das sich mein Partner nun informieren will.
Nun kommen so einige Fragen auf,wie hat es überhaupt noch sinn diesbezüglich nachzuforschen? wenn ja wie kann man das nachforschen?
Welche Rechte bzw Möglichkeiten hat man?
Sollte sich herausstellen das diesbezüglich etwas unterschlagen worden ist, Kann man da noch etwas machen.Ich meine es sind ja doch schon17j her???
Ich bedanke mich im voraus für ihre Hilfe

(Zum Glück ist das kein fiktiver Fall - so reicht es wohl, wenn ich ganz pauschal darauf hinweise:smile:

Ist der Vater in Italien gestorben, befand sich alles unbewegliche Vermögen in Italien und war er auch „nur“ Italiener, so richtet sich das Erbrecht auch nach italienischem Recht - davon wiederum habe ich spontan gar keine Ahnung.

Wie kann man das Nachforschen: (1) Hier einen fiktiven Fall darstellen mit der Hoffnung, dass sich jemand spontan in der Sache auskennt oder einem die Recherchearbeit abnimmt oder (2) einen Anwalt beauftragen mit der Hoffnung, dass der sich spontan in der Sache auskennt oder einem die Recherchearbeit abnimmt.
Sicher gibt es noch andere, im Wesentlichen wohl aber ähnliche Wege (zB die Recherchearbeiten selbst vornehmen).

Schöne Grüße

Hi, das ist inzwischen verjährt.
http://erbrecht-abc.info/italien-annahme-der-erbschaft/
MfG ramses90

Hallo, danke für die Seite.

Allerdings kann die Lage auch komplizierter sein: Wenn man es genau nimmt, wurde das Erbe ja tatsächlich schon angenommen, so dass die Frist gar nicht mehr anwendbar sein muss. Die nächste Frage könnte dann sein, inwiefern Ansprüche gegen die anderen Erben bestehen und wann ggf diese verjähren.

Schöne Grüße

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Hallo!

Anwalt fragen und zwar einen Südtiroler Anwalt bzw. einen der sich mit Südtiroler Recht auskennt. Im Erbrecht gibts aus historischen Gründen Abweichungen vom sonstigen italienischen Recht, wobei ich da konkret jetzt keine Ahnung hab.

(selbst in Nord- und Osttirol weicht das bäuerliche Anerbrecht Tirols vom sonstigen österreichischen Recht ab - ein immer wieder erstaunliches Kuriosum).

Gruß
Tom