Hallo,
vielleicht kann mir hier jemand ein paar Tipps zum Erbrecht geben.
Folgender, fiktiver Sachverhalt:
Franz war verheiratet mit Gertrud. Getrud hatte einen Sohn aus erster Ehe. Dieser wurde von Franz mit erzogen, jedoch nicht adoptiert. Franz hat vor seinem Tod kein Testament aufgesetzt. Er hat noch zwei Geschwister.
Franz verstirbt und Gertrud beantragt keinen Erbschein. Sie zahlt die Grundsteuer für das Franz gehörende Grundstück weiter. Das Grundstück bleibt weiterhin eingetragen auf Franz.
20 Jahre später stirbt Gertrud ebenfalls. Es wird abermals kein Erbschein erstellt und das Grundstück ebenfalls nicht umgeschrieben.
Peter ist der Sohn von Getrud und deren Alleinerbe. Die Geschwister von Franz sind inzwischen auch verstorben.
Nun die Frage: Was muss Peter tun, um als Eigentümer des Grundstücks eingetragen zu werden? Wo muss was beantragt werden? Welche Dokumente sind erforderlich und wo kann er diese erhalten? Sind ggf. vorhandene Erben der Geschwister des Franz erbberechtigt?
Vielen Dank im Voraus für die Antworten.