Nach den Tod der Mutter hat Hr,A gemeinschaftlich mit seinen Geschwister 20 000 Euro
vom Sparkassenkonto der Mutter geerbt.Da sich die Geschwister zu Lebzeiten der Mutter nicht um Sie gekümmert haben hat Hr.A um die Geschwister zu ärgern seine Unterschrift zur Auflösung des Konto verweigert nun soll die Unterschrift eingeklagt werden.
Gibt es eine Möglichkeit sich seinen Anteil auf sein Konto Auszahlen zulassen ohne persönlich wie von der Sparkasse verlangt zur Unterschrift alle gemeinsam anwesend zu sein.
hallo.
Nach den Tod der Mutter hat Hr,A gemeinschaftlich mit seinen
Geschwister 20 000 Euro
vom Sparkassenkonto der Mutter geerbt.Da sich die Geschwister
zu Lebzeiten der Mutter nicht um Sie gekümmert haben hat Hr.A
um die Geschwister zu ärgern seine Unterschrift zur Auflösung
des Konto verweigert nun soll die Unterschrift eingeklagt
werden.
ach komm, das ist doch kindergarten. die mutter is tot und die geschwister haben nix besseres zu tun als sich wegen der paar kröten in die haare zu kriegen?
Gibt es eine Möglichkeit sich seinen Anteil auf sein Konto
Auszahlen zulassen ohne persönlich wie von der Sparkasse
verlangt zur Unterschrift alle gemeinsam anwesend zu sein.
nein. man hätte mama zu lebzeiten dazu bringen sollen, ein testament zu machen. das hätte die nichtsnutzigen geschwister sicher mehr geärgert.
gruß
michael
Tatsächlich besteht eine Erbengemeinschaft des A mit seinen Geschwistern und eine Kündigung der Bankkonten der Erblasserin ist nur gemeinschaftlich übereinstimmend möglich.
Und jeder erbt nicht anteilig die Einlage eines Sparkontos, sondern den Geamtnachlass, mithin auch die Verbindlichkeiten und Nachlassforderungen.
Nachvollziehbar, dass A eine Kontenauflösung verweigert, bis die Verbindlichkeiten einschliesslich der Bestatterrrechnung der Erblasserin geklärt sind, bevor überhaupt feststeht, ob der zur Auszahlung kommende Reinnachlass tatsächlich über 20.000 EUR liegt 
Unbeschadet dessen kann jeder der Miterben sich aber gern die Haßkappe aufsetzen und (Stufen-)Klage erheben. Das beschleunigt die Auszahlung nicht im Mindesten, ganz im Gegenteil, kostete aber richtiges Geld, dass dem Nachlass entnommen würde. Wenn man sein Erbteil also lieber mit den Anwälten teilen möchte, nur zu.
G imager