so ich hab da ne frage
wie ich schon mal fragte wie das mit den beerdigungs kosten sind
wir waren beim amtsgerricht eine woche über 6 wochen frist
amtsgerricht hat das erbe ablehnen angenommen
und somit sind wir keine erben mehr wie sie sagen
haben das schreiben den anwahlt der schwester meiner mutter geschickt
heut kam nen brief wo er geschreiben hat
das in dem schreiben ja steht das es über die frist war und wir daher miterbe sind
allerdings haben wie das erbe abgelehnt und unterschrieben beim amtsgericht durch bekommen
da meine frage
kann der anwahlt das wieder gegenanfichten ???
und hat der anwahl überhaupt ne changse gegen das amtsgericht anzukommen
Da Sie die Frist nicht eingehalten haben, erfolgte die Erbschaftsannahme automatisch. Egal ob das Gericht Ihre Erklärung angenommen hat oder nicht.
Sie habe nun noch die Möglichkeit der Anfechtung wegen Irrtums. Ohne eigenen Notar oder Anwalt wird Ihnen dieser Vorgang zu kompliziert sein.
Hallo N3RO,
ich kann nicht verstehen frage, was mit kosten für beerdigung und den zusammenhang und so, ist nicht sinn in die frage, mu0t du fragen konkret und das man tut verstehen.
Gruß petit
wenn das Erbe nicht fristgerecht ausgeschlagen wurde ist man Erbe! Das Amtsgericht nimmt jede Erklärung zu protokoll. Über die Wirksamkeit eurer Erklärung wird bei Protokollierung nicht geprüft. Das ist dem erbscheinsverfahren vorbehalten. Insoweit könnte der rechtsanwalt Erfolg haben.
entschuldigung aber ich muss vorerst etwas loswerden.
Ihre Schreibweise sollten Sie vor dem Absenden vorsorglich überprüfen. Es ist ein Zumutung für den Leser und es schmerzt diesen Text zu lesen. Auch nimmt es einem die Lust darauf zu antworten, wenn zunächst der text entziffert werden muss.
Trotzdem will ich mal nicht so sein.
Bezüglich Ihrer Anfrage:
Wenn Sie über der 6 Wochenfrist beim Amtsgericht waren und dort das Erbe ausgeschlagen haben, was das Amtsgericht trotz der Fristüberschreitung akzeptiert hat. So ist dieses im Normalfall bindend. Jedoch wird ein guter Erbrechtanwalt eventuell eine Möglichkeit finden. Schließlich waren Sie ein Woche nach Fristablauf zum ausschlagen des Erbes beim Gericht. Es wäre interessant zu wissen, wass genau Sie dort unterschrieben haben.
Die Frage die sich aus Ihrem „Text“ stellt ist jedoch eine andere: Sicherlich hatten Sie einen guten Grund das Erbe auszuschlagen, warum sollten Sie es nun antreten wollen?
wir waren beim amtsgerricht eine woche über 6 wochen frist :amtsgerricht hat das erbe ablehnen angenommen
und somit sind wir keine erben mehr wie sie sagen
haben das schreiben den anwahlt der schwester meiner mutter
geschickt
heut kam nen brief wo er geschreiben hat
das in dem schreiben ja steht das es über die frist war und
wir daher miterbe sind
allerdings haben wie das erbe abgelehnt und unterschrieben
beim amtsgericht durch bekommen
da meine frage
kann der anwahlt das wieder gegenanfichten ???
und hat der anwahl überhaupt ne changse gegen das amtsgericht
anzukommen
Hallo,
meines Erachtens hast Du alles richtig gemacht. Frage doch mal beim Amtsgericht nach, was die meinen (persönlich hingehen mit Schreiben vom Anwalt).
hallo N3RO,
im normalfall ist nach der frist das erbe verfallen.sie können es beim anwalt versuchen, aber auch er hat ihnen schon mitgeteilt, dass es nicht geht. sie haben nur die chance, es zu verlängern, wenn sie nachweisen können, dass sie den brief zu spät erhalten haben oder aus wichtigen gründen ( Urlaub u.s.w. ) die frist nichr einhalten konnten.
lg sicha
wenn Sie nach Ablauf der 6-Wochenfrist beim Amtsgericht die Erbschaft ausgeschlagen haben, ist die Ausschlagung wirkungslos.
Ob Sie ausgeschlagen haben oder nicht, ist völlig ebal. Die gesetzlichen Erben müssen -wenn kein Vermögen vorhanden ist, wovon die Beerdigungskosten bezahlt werden können, die Beerdigungskosten trotzdem tragen, also bezahlen.
Natürlich nur die normalen, wenn einer der Erben oder sogar andere Angehörige eine Beerdigung bestellen, die über das kleine Kostenübel hinausgehen, müssen die Besteller (wer die Musik bestellt …) das Bestellte auch selber bezahlen.
Hallo,
wenn sie rechtswirksam ausgeschlagen haben, haben sie mit dem Nachlass nichts zu tun.
Wenn die Verstorbene Ihre Mutter war, und es ist nichts zum erben da, müssen sie trotzdem die Bestattung zahlen.
Wenn die Mutter soviel Vermögen hinterlässt, dass die Bestattung davon bezahlt werden kann, sollte die Beerdigung daraus bezahlt werden. Wenn nichts da ist zahlen zuerst die Kinder der Verstorbenen, wenn keine Kinder da sind die Eltern und erst dann folgt die Schwester.
Gruß
Hilde
Sofern das Amtsgericht die Frist nicht beachtet hat, kann der Gegenawalt die Entscheidung anfechten. Danach muß dann in einem Gerichtsverfahren entschieden werden.
Wenn die Ausschlagung wirksam erfolgt ist, kann diese von der Gegenseit nicht mehr wirksam angegriffen werden.
Allerdings kann auch derjenige für die Beerdigungskosten haften, der diese beauftragt hat - auch ohne Erbe zu sein. GGf. besteht dann aber eine Rückgriffsanspruch gegenüber den Erben.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Buerstedde
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Buerstedde
Fachanwalt für Erbrecht
Rathausstr. 16
53332 Bornheim