ich hab eine kurze Frage bezüglich des Erbes meiner Oma und Opa. Meine Oma ist vor ca. 2 Wochen verstorben. Jetzt bin ich als enkelin mit meinem Vater also deren Sohn im Testament. Sonst niemand. Gibt sonst auch keinen mehr von unehrlichen Kindern würde ich wissen.
Nun ist es so das das Reinvermögen 100.000 beträgt wie ichd as rausbekommen habe. Ich könnte allerdings obwohl mein Opa noch am leben ist auf meinen Pflichtanteil bestehen. Wie hoch wäre dieser?
Nach meiner Rechnung nicht soviel… ca. 1/8 des Vermögens das wären nach meiner Rechnung…
100.000 = 100 %
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50.000 = 50% Oma
50.000 = 50% Opa
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Oma verstorben 25% von Opas Anteil bekommt oma
Demnach hat sie jetzt 75%.
Die restlichen 25 % werden zwischen mir und meinem vater aufgeteilt.
Hieße das wenn ich jetzt auf meinen Pflichtanteil bestehe das dieser 12.500 beträgt oder 6.250?
WIe ist das wenn mein Opa jetzt auch verstirbt. Bekomme ich dann nochmal einen Pflichtanteil.
Guten Tag,
ich verstehe nicht ganz:
Gibt es nun ein Testament oder nicht, was steht darin?Wird der Opa nicht berücksichtig? Wurde der enterbt? Wie? Der hat auch Anspruch auf Pflichtanteil!
Oder gibt es kein Testament sondern die gesetzliche Erbfolge, dann bekommen Sie gar nichts.Opa die Hälfte und der Sohn also Ihr Vater die andere Hälfte. Ende
Gruß Martin
Es tut mir leid, da kann ich Dir leider nicht helfen.
Ich kenne mich zwar gut zwischen dem Alten und Neuem Testament aus, doch diese Beziehen sich auf die Bibel. Juristerei ist nicht so mein Gebiet.
Aber so viel ich weiß, bin mir nicht sicher, würdest Du Deinen Pflichtteil so oder so bekommen wenn Dein Opa sterben sollte. Somit würde ich mich nicht jetzt darauf berufen da es für ihn sicher Probleme geben kann (finanziell). Aber frage lieber einen in diesem Fachgebiet.
Ich hab mihc mehrmals verschrieben was mir eben aufgefallen ist.
Es ist so mein Opa ist noch am Leben meine Oma verstorben. Die beiden haben vor 3 Jahren das Testament geändert und mich die Enkelin mit reingesetzt. Gleichgestellt mit meinem Vater.
Heißt wenn beide verstorben sind 50 für mich 50 % für meinen Vater.
Meine Frage ist da mein Opa noch lebt. Und wenn ich jetzt auf meinen Pflichtanteil bestehe bei einem Reinvermögen von insgesamt 100.000. WIe hoch der Pflichtanteil für mich wäre wenn ich JETZT drauf bestehen würde.
Wäre dieser nach meiner Rechnung jetzt bei 1/8 von den 100.000 also 12.500 €. Oder bei 1/8 von 50.0000 (die Hälfte weil einer noch lebt) also 6.250.
Durch Ihren Vater sind Sie von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen. Von dieser Erbfolge hängt das Pflichtteilsrecht ab. Also Pflichtteil: Nein! Testamentarische Erbfolge nach der Oma: Ja.–
Zur anderen Frage: Würde Ihr Vater den Tod des Opas nicht erleben, dann würden Sie als Enkelin an die Stelle treten, und würden pflichtteilsberechtigt sein. Das Recht entsteht aber nur, wenn Sie z.B. durch Testament vom Erbe ganz oder teilweise ausgeschlossen worden sind.
ich stehe im Testament mit drinne. Es war der Wunsch von meiner Oma und Opa das ich gleichgestellt mit meinem Vater bin. JEDER HAT DEN GLEICHEN ANSPRUCH.
Generell steht mir nichts zu wenn man nur Enkel ist.
Da es aber wunsch von beiden war habe ich noch von keinem die Antwort auf meine eigentliche Frage bekommen.
Wie hoch ist der Pflichtanteil wenn ich jetzt mein Geld bekommen will?
Scheinbar haben Sie meine Antwort nicht richtig gelesen! Meine Antwort bezog sich auf das Pflichtteilsrecht (I H R E Frage !!).
Selbstverständlich besteht Ihr Erbanspruch aus dem Testament.
Zur Verdeutlichung: Pflichtteil und Erbe aus einem Testament können logischer Weise nicht nebeneinander bestehen (Ausnahme zum Beispiel: Das Erbe laut T. ist geringer als der Pflichtteil).
Bitte lesen Sie unsere Antworten gut durch, denn wir helfen alle in unserer Freizeit und möchten unnötige Post weitgehend vermeiden!
Falls es Ihnen um die Durchsetzung Ihres E r b anspruchs gehen sollte, dann geht es um eine völlig andere Frage.
das habe ich verstanden das der Pflichtteil wesentlich geringer als mein Anspruch den ich bekomme wenn beide verstorben ist.
Es ist jetzt so nochmal zur verdeutlichung. Opa Lebt noch. ICH möchte auf meinen Pflichtteil bestehen und auf das spätere Erbe sozusagen verzichten. Da ich nun ja meinen Pflichtteil in anspruch nehme. Normalerweise stehen mir nach dem Tod beider. 50% zu.
Ist es jetzt aber so das wenn ich auf den Pflichtteil bestehe es 1/8 von 100.000 sind. oder 1/8 vom Anteil meiner Oma.
Die Teilung war so. 50 % gehören meinem Opa 25% von Omas verstorbenen Anteil gehören auch meinen Opa. Die restlichen 25% soll ich mir mit meinem Vater teilen.
NUN aber die wirkliche Frage die mich interessiert sind es 12.500 € wie oben genannt oder 6.250.
LG
Ich hoffe jetzt ist es wirklich für alle verständlich…
50% stehen mir und 50 % stehen meinem Vater nach dem Tod beider zu. Wenn mein Vater tot ist damit hat das nun kein Millimeter zu tun. SO IST DAS TESTAMENT.
Eigentlich sollte ich alles Erben. Nun wurde es aber so gemacht das beide gleiche Anteile kriegen. 50% er 50% ich.
Warum also sollte ich jetzt keinen Anspruch auf meinen Pflichtteil haben sondern erst wenn beide Tod sind. Da ich dann ja sowieso meine 50 % krieg von den 100.000. Da bringt mir mein Pflichtteil ja nix mehr da der viel weniger ist und ich diesen so oder so kriege.
Oma TOT ihr gehörten 50%
Opa Lebt ihm gehören 50%
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Opa kriegt 25% von Omas anteil so hat er 75%
die restlichen 25% ist der Teil den ich mir mit meinen Vater teile wenn ich jetzt drauf bestehe. so habe ich das verstanden
heißt das bei 100.000 gesamtvermögen das mir jetzt 1/8 davon zu stehen in dem fall von den 25% die 25.000 sind 12.500? oder sind es doch 6.250
Sie wünschen eine Einzelfall-Rechtsberatung. Wenn ich eine Metzgerei hätte: würden Sie sich dann anmaßen, mich zu fragen, ob ich Ihnen 3 Paar Grillwürste und einen Ring Salami kostenlos rüberreiche?!
Fragen Sie Ihren Anwalt! Der hat 7 Jahre studiert, um solche Fragen zu beantworten: und er lebt vom Honorar.
Nun scheint es so zu sein (leider kenne ich den Testamentsinhalt nicht), dass Sie als Miterbin nach dem Tode des Zuletztversterbenden (des Opas) eingesetzt worden sind. Und dass Sie nicht gern bis dahin abwarten, sondern jetzt bereits Geld haben möchten. Ist es so?
Die rechtliche Lage ist aber wie folgt:
Sie sind n i c h t pflichtteilsberechtigt.
Ihre Vorstellungen, Bedürfnisse und Wünsche finden keine rechtliche Berücksichtigung; Ihre Zahlen etc. haben keinerlei Grundlage.
Falls das Testament so, wie ich annehme, abgefaßt worden ist, dann war es gerade das Ziel, den Überlebenden von Geldforderungen freizuhalten.