Liebe/-r Experte/-in,
bitte in nachfolgender Sache um Rat oder Tip der weiteren Behandlung - die Sachlage schildere ich stichwortartig:
Erbschaft mit Ackerland, Gartenland und ein Haus im Gesamtwert von 400.000,00 € vom Nachlassgericht aufgestellt. Ohne Testament, drei gleichrangige Erben.
Die Erben sind sich einig, daß ein Erbe alles übernimmt das Haus mit 40 Jahren stark sanieren muss und dafür an die beiden anderen Erben je 50.000,00 € nach einem Zahlungsplan auszahlt - alles notariell festgehalten.
Über einen Steuerberater wurde bekannt, daß hier eine Schenkung vorliegt in der Differenz vom tatsächlichen Erbmaß zur vereinbarten Geldsumme und etwa 15% Schenkungssteuer fällig werden.
Fragen hierzu: Ist der Sachverhalt vom Steuerberater richtig gesehen und wie kann diese Schenkungssteuer, die keiner will, obwohl die Erben sich einig sind umgangen werden.
Für eure Antworten schon im Voraus dankeschön
Mit freundlichem Gruß
Mayer Werner
Ja sicher zahlen und lächeln 7.500 Euro für eingen guten Zweck! Bleiben noch 42.500 mehr als viele andere haben, die LINKEN würde vermutlich den Satz auf 50% erhöhen, bleiben ja immer noch fürs Nichtstun 25.000 Netto!!!
Gruß
Hallo,
immer vorausgesetzt, die angegebenen Zahlen stimmen und der Nachlassnettowert war und ist 400.000,00 €.
Dann hätte jeder Erbe also 133.333.33 € geerbt. Wenn dieser Erbe nun mittels eines Auseinandersetzungsvertrages auf seinen Anteil teilweise verzichtet und nur 50.000,00 € nimmt, also dem einen Erben quasi 83.333,33 schenkt, ist da seine schenkungsteuerliche Sache. Wenn natürlich der Nachlasswert gar keine 400.000,00 € ausmacht, da die Immobilie aufgrund seines heruntergekommenen Zustandes nur einen viel geringeren Wert hat, und alles in allem das Erbe nur ca. 150.000,00 € ausmacht, dann ist auch alles in Ordnung.
Wenn natürlich die Erben - innerhalb von 6 Wochen ab Erbfall - auf Ihren Erbanspruch teilweise verzichten, und nur seinen Pflichtteilsanspruch oder noch weniger geltend macht, ist das eine Erbausschlagung dann fällt das Erbe wohl an die Abkömmlinge der verzichtenden Erben, wenn die dann auch verzichten (und nicht minderjährig sind, also verzichten können), dann erbt der eine übrig bleibende Erbe das verbleibende Vermögen. Einen Erb- und Pflichtteilsverzicht oder Teilverzicht kann man nämlich nur zu Lebzeiten mit dem Erblasser vereinbaren.
Gehen Sie am besten zu einem Notar - sofort - und lassen sich von diesem einen Rat geben, dem Sie dann alle Umstände erläutern und der dann in Kenntnis aller Umstände dann auch einen brauchbaren Rat geben kann. Die Kosten für eine Auskunft usw. sind im guten kleine Rahmen - er ist kein Rechtsanwalt, den Sie auch nicht konsultieren sollten, denn der ist teuer - und sollten aufgebracht werden.
MfG
PB
Hallo,
ob tatsächlich Schenkungssteuer anfällt, hängt vom objektiven Verkehrswert des Grundstücks ab. Das Amstgericht hat da irgendetwas hingeschrieben, weil die eine Basis für die Kosten der Testamentseröffnung haben müssen und machen es sich da rel. bequem. Die Festlegung des Amtsgerichts ist für das Finanzamt nicht bindend, um nicht zu sagen, unerheblich.
Ich würde zur Problemlösung vorschlagen, dass Ihr zum einen mit dem Finanzamt sprecht, welchen Wert es anzusetzen wird. Vorher würde ich mit der Landwirtschaftskammer mit einem der Berater sprechen, die haben meist gutes Wissen, was die Höfe in der Region wert sind. Damit kann man auch beim Finanzamt argumetieren. Der Renovierungsaufwand müsste in jedem Fall bei der Wertermittlung wertmindernd berücksichtigt werden.
Ingeborg
Hallo, Leider kann ich Ihnen nicht helfen. Ruth
ohne Testament - wird das ganze - gesetzliche Erbfolge -und somit eine Erbengemeinschaft. Wo bittaschön wird hier Schenkungssteuer fällig ?.