Hallo,
folgende Frage:
mein Vater ist verstorben, er hat ein Testament hinterlassen, das Testament ist noch nicht eröffnet, aber mein Vater gab mir eine Abschrift und das Original seines Testaments zur Aufbewahrung (er hatte Sorge das es sonst verschwindet), das ich nach seinem Tod auch beim Nachlassgericht abgegeben habe:
Das Testament ist handschriftlich und wurde nach Beratung durch einen Fachanwalt für Erbrecht aufgesetzt.
Durch die Kopie weiss ich was in dem Testament steht unter anderem folgender Wortlaut:
„Im Falle meines Todes setze ich meine Kinder (Name) zur Miterbin zu 5/10 und (Name) zur Miterbin zu 5/10 ein. Ersatzerben meiner Kinder sind deren jeweiligen Kinder.
Meine Kinder erhalten im Wege des Vorausvermächtisses den gesamten Hausrat und das gesamte Inventar meines Anwesens (Straße), Kunstgegenstände einschließlich der zu meinen Hobby dienenden Gegenständen und den in meinem Eigentum stehenden Pkw“
Dazu muss ich jetzt sagen, das meine Mutter verstorben ist und mein Vater in 2.ter Ehe verheiratet war, mein Vater wollte nicht das seine 2. Frau etwas von seinem Haus bekommt, da es sein Haus und das meiner verstorbenen Mutter war, und vor der 2. Ehe schon vorhanden und bezahlt war, (er hatte seine Gründe, die spielen aber hier keine Rolle) deshalb ist ihr Name im Testament nicht erwähnt, sondern nur das er in 2. Ehe verheiratet ist.
Das Haus meines Vaters ist momentan nicht bewohnt.
Jetzt wollte ich die Schlösser austauschen, da einige Dinge die zum Hausrat gehörten weg gekommen sind. Ich selbst habe nichts weg genommen. Sagte die persönlichen Dinge seiner 2. Frau können weg genommen werden, über alles andere müssen wir sprechen.
Fettgedruckter TextDa die 2. Ehefrau meines Vaters nicht im Testament erwähnt wird, erbt sie auch ? oder bekommt sie nur den Pflichtteil.Fettgedruckter Text
Sie sagt, ja denn sie ist genau so Erbin und könnte aus diesem Grund alles nehmen und uns Kindern gehört nur die Hälfte.
Fettgedruckter TextIst ein Pflichtteilberechtigter auch Erbe?Fettgedruckter Text
Da es auch noch andere Dinge gibt, werden wir uns zwar einen Anwalt nehmen, aber bis zum Termin, nagt, das Ungewisse schon, deshalb wäre es schön wenn jemand auf meine dringendsten Fragen eine Antwort wüsste.
Im Voraus vielen Dank.