Guten Tag,
meine Frage ist folgende. Nehmen wir an ein Ehepaar hat eine Immobilie und beide sind im Grundbuch eingetragen. Der Mann verstirbt und die Frau möchte keinen Erbschein beantragen. Kann die Frau die Immobilie nun ohne den Erbschein verkaufen oder an eine dritte Person überschreiben?
Vielen Dank!