HILFE gebeten!!!
Vielleicht kennt sich jemand aus, auch wenn sich die ganze Geschichte sehr sehr kompliziert anhört.
Ich mache es kurz!
Vor ca. 5 Jahren ist die Mutter meines Schwiegervaters gestorben. Mein Schwiegervater hat eine Schwester, die damals eine Vollmacht für die Konten der Mutter hatte.
Es gab kein Testament und mein Schwiegervater wollte gerne die Konten von seiner verstorbenen Mutter mit seiner Schwester teilen. Was sie überhaubt nicht wollte, weil sie meinte das ganze Geld ihr gehören würde, weil sie mit der Mutter bis zuletzt zusammen gewohnt hat.
Die Konten liefen auf die Mutter und an zweiter Stelle standen die beiden Kinder.
Darauf hin ist mein Schwiegervater damals zum Anwalt und hat bis heute gekämpft.
Nach 5 Jahren taucht aufeinmal ein alter Schmierzettel mit Handgeschrieben ein angebliches Testament auf. Fraglich? Die Mutter konnte garnicht deutsch schreiben nur griechisch!!!
Fazit: Die saatsanwaltschaft hat das Testament, aber nur das Testament begutachten lassen, in die anderen Akten hatte der Gutachter überhaupt keinen Einblick, wie lange sich schon die ganze Sache zieht. Ende vom Lied: Das Testament soll echt sein! Fall verloren! Kann das alles sein??? Hat man noch chancen, besonders mein Schwiegervater ist sehr geknickt, nicht noch dazu ist er an Krebs erkrankt und wollte sich sein Leben wenigstens mit dem Erbe erleichtern, wobei es um eine 6 Stellige Summe geht.
Bitte um Hilfe
Hallo,
ja, das hört sich recht komplex an. Also eigentlich hätte das Testament mit anderen handschriftlichen Vermerken der Verstorbenen verglichen werden müssen. Wenn das das Gericht gemacht hat und es stimmt alles überein, dann ist es wohl leider so. Was stand denn im Testament? Dass die Schwester Alleinerbin ist? Falls ja, dann hat auf jeden Fall der Bruder ein Recht auf seinen Pflichtteil. Der Pflichtteil ist immer der halbe Anteil des normalen Erbteils. Also wenn er mit seiner Schwester zur Hälfte Erbe gewesen wäre und seine Schwester eingesetzt worden ist, dann würde ihm 1/4 des Erbes zustehen. Das Ganze bei der Schwester anfordern und wenn sie es nicht herausgibt, dann muss es wohl über einen Anwalt laufen.
Ich hoffe ein wenig weitergeholfen zu haben.
Grüße
M. Rettig
Hallo Rettig,
vielen Dabk für die schnelle Antwort!
Im Testament stand das die ganzen Konten der Tochter gehören sollen und ein Haus was in Griechenland ist dem Sohn. Das Geld wäre für die Grabpflege. Wenn noch überhaupt noch eas vorhanden ist, den über die hälfte hat seine Schwester direkt nach dem Tod der Mutter die Konten fasst leer geräumt. Das wäre so der letzte Wille der Mutter. Nur was sehr suspekt ist, die Mutter konnte gebrochen Deutsch sprechen, ich konnt mich nicht mir ihr Problemlos verständigen, es musste immer einer zur hälfte übersetzen. Und dann sollte sie so perfekt schreiben können? Wir haben ja schon mitlerweile den zweiten Anwalt, weil der erste die ersten zwei Jahre nichts produktives gebracht hat. Dann haben wir zu einem anderen gewechselt.
Was mich nur wundert, warum taucht erst jetzt ein Zettel auf, nach so vielen Jahren??? Warum hat sie nicht von Anfang an gesagt, wo sie das erste Schreiben bekommen hat von unserem Anwalt, das ein Testament vorliegt?
LG
Dazu müsste man alle Vorgänge -also auch das Gutachten, Testament etc.- kennen. Wenn der Schw.vater noch keinen Erbscheinsantrag gestellt hat, könnte der Fall vor dem Nachlassgericht aufgerollt werden, denn das staatsanw.liche Verfahren hat bekanntlich ein anderes Ziel und hat keinen direkten Einfluss auf das Erbscheinsverfahren, wenn z.B. keine Schriftvergleiche stattgefunden haben.
Schwester und Bruder sind doch wohl die gesetzlichen Erben, wenn das Test. nicht gilt. Einen derartigen Erbschein sollte der Bruder/Schw.vater beantragen. Seine Schwester muss über die Kontenverwaltung abrechnen und Belege vorlegen. Wenn das Test. allerdings gilt und der Schw.v. „enterbt“ worden ist, dann hat er stattdessen einen Pflichtteilsanspruch. Als Laie können Sie dieses nicht durchfechten. Den Satz „…und an zweiter Stelle standen die beiden Kinder.“ versteht man bei dieser Sachlage nicht.
Noch Fragen?
MfG aus dem Norden Niedersachsens
H.G.