also hab mal gefragt …meine Mutter hat meinen Vater als Alleinerben eingesetzt nun will mein vater zum Anwalt und meine Tochter als Alleinerbin einsetzen…habe ich denn gar kein recht auf irgendeinen Anteil???
Falls Ihre Muttter stirbt, steht Ihnen nach ihr ein Pflichtteilsanspruch zu, den Ihr Vater Ihnen auszahlen muß. Steht der Vater im Grundbuch zu 1/2-Anteil drin, rücken Sie mit ihrem Pflichtteilsanspruch, welcher der Hälfte des geseetzlcihen anteils enspricht nach.; geliches gilt für den Anteilsanspruch am sonstigen Nachlaß, soweit keine Vermächtnisse vorab zu erfüllen wären. Insoweit könnte Ihr Vater nur mit Ihrer Zustimmung das Haus auf sein Enkelkind übertragen. Stellen Sie ihm aber mal die Fage, wer sich um ihn im Alter kümmern soll!?!
Doch, Dein Pflichtanteil als leibliches Kind.
also hab mal gefragt …meine Mutter hat meinen Vater als
Alleinerben eingesetzt nun will mein vater zum Anwalt und
meine Tochter als Alleinerbin einsetzen…habe ich denn gar
kein recht auf irgendeinen Anteil???