Hallo meine Mutter ist vor kurzen verstorben…mein Vater und sie haben ein gemeinsames Haus, mein Vater lebt noch…nun will mein Vater demnächst zum Anwalt und sein Testament machen…er will meiner Tochter das gemeinsame Haus vermachen…meine Tochter ist jetzt 10 Jahre alt! Habe ich ein Anrecht auf einen Pflichtanteil…bzw wenn meine Tochter das Haus erbt muss sie mich dann auszahlen?
Soweit Ihre Eltern kein anderslautentes Testament gemacht habe, ist nach dem Tod Ihrer Mutter die gesetzliche Erbfolge eingetreten. Sie und Ihr Vater hätten dann die Mutter zu je 1/2-Anteil beerbt. Ihr Vater wäre mit Ihnen gemeinsam , er zu 3/4-Anteil und sie zu 1/4-anteil Eigentümer des Hauses. Folglich kann Ihr Vater hinsichtlich des Hauses alleine keine Verfügung treffen; das geht nur mit Ihnen gemeinsam. Er kann allerdings ein Testament errichten, welches Ihre Tochter alleine als Seine Nachfolgerin im Eigentum seines 3/4-Anteils vorsieht. In dem Falle stünde Ihnen von diesen 3/4-Anteil Ein Pflichtteilsanspruch von 3/16-Anteil zu. Im Ergebnis wären Sie dann mit Ihrer Tochter gemeinsam in Erben- gemeinschaft Eigentümerin des Hauses, die Tochter(Enkelin) zu 9/16-Anteil und sie mit 7/16-Anteil. Sie können die Erbengeneimschaft zu jeder Zeit auflösen, in Sie den Vater bitten, Ihren Anteil sofort auzuzahlen, und wenn er das nicht kann oder will, das Haus zum Zweck der Aufhebung der Erbengemeinschaft versteigern lassen. Dann erhält jeder seinen Anteil aus dem Versteigerungserlös nach Abzug der Kosten und evtl. noch auf dem Haus lastender Bankschulden. Klüger wäre es ab auch sein Ableben und damit Ihren Plichtteilsanspruch nach dem Vater abzuwarten, weil dies Ihre spätere Geamtversorgung verbessert.
Hallo,
Du hast nach dem Tode Deines Vaters einen Pflicht Erbteil Anspruch.Aber diesen Anspruch hättest Du auch jetzt schon vom Teil Deiner Mutter.!! Bevor Deine Tochter noch nicht volljährig ist und in dieser Zeit Dein Vater verstirbt, müsstest Du das Erbe verwalten. Außer Er hätte einen Verwalter beauftragt.Wenn DeineTochter als Allein Erbin Deines Vaters eingesetzt wird mußt Du Dir deinen Pflichtteil von Ihr holen. Aber ich denke der Notar wird Deinen Vater schon richtig beraten.
Es gab ein Testament in dem meine Mutter meinen Vater zum Alleinerben eingesetzt hat…mein Vater will die Woche zum Anwalt und meine Tochter als Alleinerbin einsetzen…hab ich denn dann überhaupt ein Anspruch auf irgendwas?