Erbe - Pflichtteil

Hi @ll,

das (letzte) Testament meiner Mutter sagt: alles zu mir
Mein Bruder wird wohl den Pflichtteil einklagen…

Nun ist es aber so, dass die 2 Kinder meines Bruders eine Immobilie gemeinsam bekommen hätten sollen - dieses inoffizielle Testament war aber nur mündlich.
Ich kann meiner Nichte+Neffe das ja nu nicht schenken (Freibetrag ist da lächerlich)…

Fragenkatalog:

  1. kann ich vom Testament abweichen und meines Bruders Kinder als Erben benennen?
  2. kann ich vom Testament abweichen und meinem Bruder einen kleineren Teil als den Pflichtteil zuerkennen plus die Immobilie (alleine weitaus mehr als der Pflichtteil) mit der Auflage, diese seinen Kindern zu schenken?
  3. wer legt letztendlich fest, wer was bekommen wird? (also wer könnte dazwischen grätschen… Probleme bereiten)
  4. Wie wird der Wert einer Immobilie ermittelt?
  5. wie, wo und wann erfolgen die Grundbuchänderungen?

seufz… wenn man nur selbst Jurist wäre…

LG
Ce

Zu 1 und 2:
NEIN mit der Einschränkung bei 2) wenn der Bruder einverstanden wäre dass sich sein Pflichtteil verringert, dafür aber seine Kinder bedacht werden.
Das Problem des geringen Freibetrages an Neffe/Nichte bleibt aber.

Du könntest das Erbe ablehnen,dann träte gesetzliche Erbfolge ein und der Bruder erbt alles, kann es mit hohem Freibetrag auf seine Kinder teilweise übertragen und Du könntest deinen Pflichtteil fordern. Das klingt seltsam ist aber möglich !
zu 3)
Das müssen die Erben unter sich ausmachen. In der Regel geht das einvernehmlich. Der Pflichtteilsberechtigte hat natürlich Anspruch auf Offenlegung des Erbes und kann dann aus dem Wert seinen Teil bemessen und in Geld verlangen.
zu 4) Nach dem Wert den sie bei einem Verkauf zum jetzigen Zeitpunkt halt wert ist. Dazu sind keine großen Berechnungen (Gutachten, kann aber im Streitfall nötig sein, Kosten gehen von der Erbmasse ab). In der Regel sollte ein Blick in die Immobilienseiten einer Zeitung oder von vergleichbaren Häusern/Wohnungen am Ort ausreichen (wenn man sich einig ist)

zu 5) wann ? wenn Du sie beantragst, dass du als neuer Eigentümer einzutragen bist. Also wirst du einen Erbschein brauchen (Nachlassgericht)

MfG
duck313

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Zwei Eigentuemer nacheinander koennen zweimal Steuer kosten.

Das ist richtig, Schenkung/Erbe an Bruder (Geringer Freibetrag 20.000 € und Steuerklasse II , Steuersatz beginnt bei 15 % und ab 75.000 -300.000 € = 20 %) Dann Bruder an Kinder, sehr hoher Freibetrag (400.000 € je Kind und Steuerklasse I, Start bei 7% bis 75.000 € darüber bis 300.000 € dann 11 %.

Aber das Problem hier ist, man darf nicht an Bruder verschenken oder vererben mit der Auflage das Erbe/Geschenk weiterzugeben an Kinder. Das ist unzulässig.