Erbe - Pflichtteilsergänzungsanspruch - Hartz4

Hallo,

meine Fragen sind sicherlich nicht leicht zu beantworten, aber ich vertraue einfach auf Ihre fachliche Kompetenz.

Folgende Konstellation ist gegeben:

am 05.06.2011 ist mein Vater (Witwer) gestorben. Als Erben sind 2 Kinder vorhanden, mein Bruder und ich.

Mit notariellem Vertrag v. 22.01.2007 hat mein Vater meinem Bruder unentgeldlich eine Immobilie übertragen, im Vertrag steht wörtlich unentgeldlich. Eingetragen im Grundbuch wurde die Immobilie am 11.06.2007.

Am 01.02.2009 wurde mein Vater zum Pflegefall und kam in ein Altenwohnheim/Pflegeheim. Mit gleichem Datum hat mein Vater der Tochter meines Bruders ein Kraftfahrzeug im Wert von ca. 6.000 Euro geschenkt.

Laut eröffnetem öffentlichem (notariellem) Testament sind mein Bruder und ich „gleichberechtigte“ Erben.

Nun habe ich zum Erbe folgende Fragen:

Handelt es sich bei der überschriebenen Immobilie um eine Schenkung?

Habe ich einen Pflichtteilsergänzungsanspruch was die überschriebene Immobilie betrifft?

Wenn bei 2. ein Pflichtteilsergänzungsanspruch für mich zutrifft, ab wann beginnt die 10-Jahresfrist zu laufen, 22.01.2007, 11.06.2007 oder 01.02.2009?

Wenn bei 2. ein Pflichtteilsergänzungsanspruch für mich zutrifft, wie wird der Wert der Immobilie errechnet?

Wenn bei 2. ein Pflichtteilsergänzungsanspruch für mich zutrifft, wie ist der Wert des geschenkten Kfz anzusetzen?

Da ich in den letzetn 5 Jahren keinen Überblick über die Vermögensverhältnisse meines Vaters hatte, mein Bruder hat sich um meinem Vater gekümmert (ich wohne 500km von meinem Vater/Bruder entfernt) und mein Bruder hat Vorsorge- oder Betreuungsvollmacht. Kann ich von meinem Bruder die Anfertigung eines Inventarverzeichnisses des Vermögens meines Vaters verlangen? Kann ich ferner von meinem Bruder verlangen, mir sämtliche Abrechnung des Alten-/Pflegeheims verlangen? Kann ich von meinem Bruder verlangen mir alle Kontobewegungen meines Vaters offen zu legen?

Ist es legal, wenn ich mich mit meinem Bruder über die Zahlung einer „Pauschale“ einige und ich mein Erbe ausschlage? Und was muss im Rahmen einer Pauschale berücksichtigt werden (reicht ein normaler schriftlicher Vertrag, oder muss es ein notariellem Vertag sein)?
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Ich bin zurzeit Hartz4-Bezieher. Wenn ich zum Zeitpunkt des Geldflusses der Erbschaft (lt. Testament und auch der Zahlung meines evtl. Pflichtteilsergänzungsanspruch) einen 400-Euro-Job habe und ich mich deswegen auch bei der Arge abgemeldet habe, wird mir das Erbe als Einkommen als Zufluss angerechnet (wenn ich mich im Monat nach dem Zufluss wieder bei der Arge melde und Hartz4 beantrage und von dem gezahlten Erbe auch nichts mehr vorhanden ist).

Für Mühe und auch Ihre Antwort bedanke ich mich im Voraus

Hallo,

tut mir leid, aber für solche Fragen müßtest du schon einen Anwalt konsultieren. Selbst wenn hier jemand Zwerg allwissend spielen sollte, rate ich dringend dazu.

Da ich ebenfalls Hartz-IV-Empfänger bin und meine Eltern nicht ganz unvermögend sind, habe ich schon vor etlichen Jahren auf meinen Pflichtteil verzichtet. Bei uns kam ein Notar, ich nehme also an, das wird der übliche Weg sein. Wenn du also deinem Bruder ‚trauen‘ kannst - weil, das mitta Pauschale steht natürlich nicht drinnen - wäre das der einfachste Weg. In diesem Fall wäre es taktisch indes nicht ganz geschickt, wenn du wegen des geschenkten Autos und Konsorten ihm gegenüber schon angefangen hättest, aufzurechnen.

LG

Martin

hallo,

diese angelegenheit kann ich leider nicht zu ihrer zufriedenheit beantworten. es wäre besser, wenn sie gerade wegen der erbschaftsangelegenheit noch einmal jemand anders fragen würden, de da mehr drüber sagen kann.
fakt ist, dass eine „schenkung“ zu lebzeiten erstmal bindend ist. ein gericht KANN entscheiden, dass dennoch ein pflichtteil ausbezahlt werden muss. dazu ist allerdings ein wertgutachten erfoldferlich, dass sich auf den wert der immobilie zum zeitpunkt der schenkung bezieht. das wird eion riesiger aufwand.

(unter uns gesagt: ich würde mit dem bruder eine aussergerichtliche einigung anstreben. wenn sie sich mit ihm privat auf ene summe einigen … ihr problem :wink: … muss keiner weiter mitkriegen!)

ansonsten gilt: ihr bruder oder sonstwer, muss einblick in die hinterlassenschaft/ das erbe gewähren. allerdings ist kaum nachvollziehbar, welche beweglichen sachen schon beiseite geschafft wurden - hier hat der, der weiter weg wohnt, einfach mal schlechte karten. :frowning:

offziell angetretenes und veräußertes erbe zählt beim amt immer als einkommen, sobald es „flüssig“ gemacht, also verkauft wurde. wird ein erbe angetreten und geht in das vermögen über, so gelten die freibeträge, also was jeder nach lebensjahren an vermögen haben „darf“.

wie gesagt, stellen sie die frage bitte noch einmal anderen, weil ich mich bei den hier betreffenden erbschaftssachen nicht genau auskenne.

ich hoffe dennoch, dass sie „glück“ haben und wenigstens einen teil des erbes „retten“ können.

mit frdl. grüßen,
hansemann

Hallo,
als Hartz IV-Experte kann ich leider keine Angaben zum Thema „Erbe“ machen. Es bleibt nur allgemein festzuhalten, dass Geld im Rahmen des Arbeitslosengeld II (ALG II)-Bezuges in dem Monat als Einkommen angerechent wird, in dem es zufließt. Besteht in zu diesem Zeitpunkt kein ALG II Bezug, wird es auch nicht weiter als Einkommen berücksichtigt. Danach kann es, soweit es noch vorhanden ist, als Vermögen gewertet werden. Die ARGE kann einen Nachweis über den Verbleib des Geldes verlangen, wenn ein Antrag gestellt wird und nachvollziehbar ist (z.B. im Kontoauszug), dass im Monat zuvor noch ein nicht unerhebliches Vermögen (z.B. 50.000,-€) auf dem Konto als Guthaben vorhanden war. Eine wirtschaftliche Verwendung des Geldes nachweisen zu können ist empfehlenswert.

Ich hoffe, ich konnte ein wenig weiterhelfen.

Gruß
flottebiene

Hallo Maik4711,
Als erstes mein Herzliches Beileid. ich hoffe du hast die Kraft für die Angelegenheit zu meistern.
du stellst mir sehr viele komplizierte Fragen.
Bei deinen Fragen kann dir da nur ein Anwalt für Erbschaftsangelegenheiten helfen.
Ich hatte auch das gleiche Schicksal getroffen mit meinem Vater, er aber hatte Schulden uns überlassen von 2 verschiedenen Banken. Da hatte ich auch von einem Anwalt mir Rat geholt, er sagte, wir sollten doch lieber eine Erbausschlagung machen.Mit der Erbausschlagung war es damit alles erledigt für uns Kinder, Enkel und Urenkel.
Bei sieht es aber etwas anders aus.
Dein Vater hat eine Mobilie deinem Bruder vererbt und das Auto an die Tochter deines Bruders verschenkt.
Ich weiß auch nicht wie das ist.
und was hast du geerbt wenn ich fragen darf.
wenn es Geld ist wird das Erbe an Harzt IV angerechnet.
z. b. du erbst 3000 Euro und du bekommst zum Beispiel vom Amt 300 Euro, dann bekommst du für 10 Monate kein Hartz IV mehr. erst dann darfst du wieder einen Antrag auf Hartz IV stellen.
ich hoffe ich konnte dir ein wenig behilflich sein.
Qualle2008 (Carola)

Hi Maik,

das sind doch eher Erbschaftsfragen als Hartz IV-Fragen. Sorry damit kenne ich mich nicht aus.
Das einzige was ich sagen kann, ist, dass Erbe nicht wie Einkommen, sondern wie Vermögen angrechnet wird. D.h. da gibt es etliche Freigrenzen.

Sorry nochmal.
R.

Tut mir leid, bin kein Anwalt und habe hier keine pers. Erfahrungen.

Hallo, ich bin Privatperson, habe aber Anwalt in der Familie u. wir hatten so einen ähndlichen Fall. Da wo ich sicher bin antworte ich.

unentgeldlich eine Immobilie übertragen: das ist dann eine schenkung, es kommt aber auf den wert an, schenkungen sind nur bis zu einer gewissen summe möglich und es gilt eine gewisse jahresfrist, in der diese auf das erbe mit an gerechnet wird. dürfte hier der fall sein.

Auto ist Schenkung zulässig, es sei denn nachweisbar er hatte demenz oder konnte keine Geschäfte mehr ausführen.

überschriebenen Immobilie um eine Schenkung? JA

Habe ich einen Pflichtteilsergänzungsanspruch was die
überschriebene Immobilie betrifft? Wenn diese eine gewisse Summe überschreitet, ferner kommen Schenkungen in die Erbmasse wenn sie innerhalb einer gewisssen Jahresfrist liegen, das dürfte hier der Fall sein.

Pflichtteilsanspruch ab Todesfall

Beauftragen Sie ein Wertgutachten vom Gericht, diese sind neutral u. es wird anerkannt:
5.

Beim KFZ haben Sie kein Pflichtteilsanspruch, weil die Tochter nicht als Erbe eingesetzt ist.

Inventarverzeichnisses des Vermögens meines

Vaters verlangen? Nein da er beauftragt war.

Kann ich von meinem Bruder verlangen mir alle Kontobewegungen
meines Vaters offen zu legen? Nein, da ihr Vater ihn zu Lebzeiten bestimm hat. Und Ihr Vater muss keinen Nachweiss über seine Geldgeschäfte nachweisen. Nur wenn ihr Vater nicht geistig in der Lage war u. Sie den Verdacht haben, hier wurde Veruntreuung gemacht, dafür müssen Sie aber einen Anwalt beauftragen.

Sie können das Erbe ausschlagen u. gütlich einigen. Würde ich aber nie machen, weil wenn Sie das Erbe ausschlagen haben Sie keinen Einblick mehr nachträglich in die Sachen.

Notarielle Beglaubigung bzw. sie gehen zum Amtsgericht u. schlagen es dort aus, aber nur, wenn Sie gleichzeitig die Vereinabarung v. Ihrem Bruder haben.

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Das mit dem Erbe und der Idee bei Hartz ist nicht schlecht aber strafbar. Es sei denn es wäre nachweisbar nichts vorhanden! Keine Konten oder so. Wenn es ihre Frau oder Kinder haben und hier Gütertrennung ist ok.

Für Mühe und auch Ihre Antwort bedanke ich mich im Voraus

gruss katja

suche einen anwalt auf, bieten an f. kostenberatung oft 50 euro. wenn das zu teuer frage bitte nach bei www. anwalt24.de
dort nocheinmal schildern und für 25 euro einsatz bekommst du eine juristische anwort

Hallo Maik4711,
deine Anfrage ist wirklich sehr umfangreich und wird dir nicht den Gang zu einem Anwalt ersparen.
Da treffen so viele Probleme aufeinander, dass alleine dadurch och viele Fragen offen bleiben werden, weil sich im Gespräch noch viele Fakten ändern werden und da erst noch viele Fakten zur Sprache kommen werden.
Bedenke auch, dass wir hier keine Rechtsberatung machen können und dürfen. Ich kann dir nur meine Einschätzung vermitteln, soweit es mit meiner Erfahrung möglich sein kann.

Hier geht es auch um Fristen von Hartz IV Ab wann man wieder alles zurückzahlen muss usw.
Mir ist bekannt, dass man nach sechs Monaten nicht mehr zur Rückzahlung von Hartz IV belangt werden kann.
Bei einer Prozesshilfe können nach meinem Wissen die Behörden bis zu drei Jahren das bezahlte Geld für Anwalt und für den Prozess zurückfordern.
Alleine nter diesen beiden Gesichtspunkten ist ein kluges handeln notwendig und da ist eine Hartz IV Abmeldung mal nicht schlecht. Vielleicht ist es auch hilfreich solange Geld zu leihen wegen den Fristen. Das kann aber sich sofort wieder ändern, wenn bekannt wird wann genau Du mit dem Erbe konfrontiert wurdest.
Das alleine kann dir nur ein Anwalt sicher sagen.

Nun wollen wir mal die einzelne Punkte durchleuchten und versuchen verständlich rüber zubringen.

Zu 1.) dürfte eine Schenkung sein und hat keinen weiteren
späteren Einfluß auf das Erbe, wenn der Vererber noch leben sollte.

Achtung:
Das wurde vom Gesetzgeber 2010 abgeändert. Für jedes Jahr wo über der 10 Jahresfrist vergeht, bis der Erbfall eintritt, wird vom Schenkungsbetrag jährlich 20% abgezogen.

Zu 2.) eine Rückerstattung einer Schenkung (§ 518 BG) die in den letzten 10 Jahren erfolgte besteht nur, wenn der Schenker verarmt und seine Pflegekosten nicht mehr zahlen konnte.
Oder wenn der Beschenkte § 530 Widerruf der Schenkung wegen Undanks handelt, kann man eine Rückforderung stellen.
Ein Pflichtteilanspruch besteht und muss beim Erbe mit eingerechnet werden.

Zu 3.) Die Frist beginnt, wenn Du vom Tod des Erblassers (Vater) erfahren hast.

Zu 4.) Man kann den Wert an Hand der Gebäudeversicherung hochrechnen. Marktgerechter ist aber ein Gutachten.

Zu 5.) Hier dürfte nur die summe ausschlaggebend sein, wenn das irgendwo festgehalten wurde.

Zu 6.) Der Betreuer muss dem Vormundschaftsgericht einen jährlichen Bericht zu kommen lassen mit allen Kosten. Vorab kannst Du das nicht erfahren, sondern nur mit dem gültigen Erbschein. Da wird dir eine Aufstellung vom Vormundschaftsgericht zur Verfügung gestellt.

Zu 7.) rate ich dringend dazu einen Anwalt zu Rate ziehen. Einen Vertrag kann man leicht brechen und Du läufst dem Geld nach. Bei einer notariellen Beglaubigung oder Vertrag gibt es keine Schlupflöcher mehr. Ich schätze dass das wegen deiner Hilfsbedürftigkeit ist, da gebe ich zu bedenken, dass ein Geldtransfer immer von der Behörde entdeckt wird durch eine Abfrage. Deine Abmeldung müsste nach meiner Info mindestens über sechs Monate gehen.

http://www.rechtsanwalt-news.de/familienrecht/gesche…

http://www.guter-rat.de/recht/Erbrecht_Teil_3__20240…
mfg falkoo

Die Erbfrage stellt sich nicht, da es kein Erbe gibt, sondern lediglich eine schenkung verfügt wurde! Überlebt der Schekende die Schenkung um 10 Jahre, dann haben Sie keine Ergänzungsansprüche im erbfall, soweit die Schenkungen betroffen sind. Wird der Schendkende innerhalb der genannten Frsit zum Sozialfall, kann die Schenkung von Amtswegen zugunsten des Schenkenden wie auch durch diesen selber aufgrund eigetretener widriger Umstände zurück verlangt werden.

Sorry, aber das ist für einen Laien zu kompliziert. Wie ich im Netz gefunden habe, streiten sich hier auch die Gelehrten. An Deiner Stelle würde ich einen Anwalt einschalten.

Wegen Hartz 4 und Erbe verprassen wäre ich sehr vorsichtig. Hat derjenige, der seine Bedürftigkeit selbst herbeiführt überhaupt Anspruch auf Leistungen? Wird im Falle der Erbschaft ein Zeitraum bestimmt, den man mit dem Erbe auskommen muss?

Ist eine Erbschaft Vermögen (Schonvermögen oder verwertbar) oder Einkommen?

Ich denke hier muss ein Fachanwalt her. (Zu bezahlen aus der Erbschaft oder auf Beratungsschein wegen Hartz 4)

LG
Franz57

Hallo,

tut mir leid. Weder die Leistungsgewährung nach dem SGB-II noch das Erbrecht sind mein Spezialgebiet.

mfg

Hallo,

also für Erbschafen bin ich leider kein Experte. Wenn man sich allerdings einen Monat lang von Hartz IV abmeldet und in der Zeit ein Erbe kassiert und sich im nächsten Monat wieder anmeldet und alles Geld weg ist, sieht das schon ein wenig nach Betrug aus. Kommt aber auf die Summe an. Wenn man nur einen Monat lang abgemeldet ist, wird das sicherlich als Einkommen bzw. Zufluss mit angerechnet.
Zu den restlichen Fragen kann ich nicht so viel schreiben, weil ich wie gesagt, kein Erbschaftsexperte bin.
Viele Grüße

Hallo,

zu den Fragen des Erbes/der Schenkung und des Pflichtteilsergänzungsanspruchs kann ich keine zuverlässige Auskunft geben, da es sich dabei um Erbrechtsfragen handelt. Hierzu wäre die Auskunft eines Notars oder Rechtsantwaltes notwendig. Was den Anspruch auf Auskünfte zum Vermögen durch deinen Bruder betrifft, glaube ich, dass er die Vermögensverhältnisse offen legen muss. Allerdings bin ich keine Rechtsanwältin.

Um einen Rechtsanwalt zu beauftragen, hast du u. U. Anspruch auf Beratungsbeihilfe, die du beim Amtsgericht beantragen kann. Dabei musst du deine finziellen Verhältnisse belegen durch Hartz-IV-Bescheid und Gehaltsabrechnung vom 400-Euro-Job. Außerdem musst du belegen, warum du eine Rechtsberatung benötigst.

Hier findest du Beratungsmöglichkeiten in deiner Nähe:
http://www.my-sozialberatung.de/adressen

Was das Thema Hartz-IV betrifft, kann ich Folgendes sagen: Es gilt das Zufluss-Prinzip: dann, wenn das Geld auf deinem Konto eingeht, wird es angerechnet. Also, kommt das Geld im Juli, dann wird es von Juli an beginnend in 6 Monaten angerechnet, wenn es aufgeteilt wird, oder als Gesamtbetrag in dem entsprechenden Monat. Die Ausschlagung des Erbes, wenn es denn etwas zu erben gibt (also keine Schulden vererbt werden), kann zum Verlust des Alg2-Bezugs führen, da das Amt unterstellt, dass die Bedürftigkeit selbst herbei geführt wurde.

Wenn es sich um eine Summe handelt, von der man leben kann, empfiehlt es sich, sich aus dem Leistungsbezug abzumelden. Wenn man sich aus dem Leistungen abmeldet und mind. 4 Wochen aus dem Bezug draußen ist, dann
handelt es sich nicht bei dem Erbe nicht mehr um Einkommen, sondern um Vermögen (Stichwort:
Schonvermögen - 250 Euro x Lebensjahr + 750 Euro Barvermögen).

Ich hoffe, es hilft ein Wenig weiter.

Viele Grüße
Cindy

frisch aus dem Urlaub:
Sorry, Erben ist nicht mein Metier.
Eine erste Auskunft beim Anwalt kostet 20 Euro - das scheint mir hier notwendig!

Gruß
strandperle02

Sorry, aber das sind Fragen für einen Fachanwalt.
MfG