Hallo,
meine Fragen sind sicherlich nicht leicht zu beantworten, aber ich vertraue einfach auf Ihre fachliche Kompetenz.
Folgende Konstellation ist gegeben:
am 05.06.2011 ist mein Vater (Witwer) gestorben. Als Erben sind 2 Kinder vorhanden, mein Bruder und ich.
Mit notariellem Vertrag v. 22.01.2007 hat mein Vater meinem Bruder unentgeldlich eine Immobilie übertragen, im Vertrag steht wörtlich unentgeldlich. Eingetragen im Grundbuch wurde die Immobilie am 11.06.2007.
Am 01.02.2009 wurde mein Vater zum Pflegefall und kam in ein Altenwohnheim/Pflegeheim. Mit gleichem Datum hat mein Vater der Tochter meines Bruders ein Kraftfahrzeug im Wert von ca. 6.000 Euro geschenkt.
Laut eröffnetem öffentlichem (notariellem) Testament sind mein Bruder und ich „gleichberechtigte“ Erben.
Nun habe ich zum Erbe folgende Fragen:
Handelt es sich bei der überschriebenen Immobilie um eine Schenkung?
Habe ich einen Pflichtteilsergänzungsanspruch was die überschriebene Immobilie betrifft?
Wenn bei 2. ein Pflichtteilsergänzungsanspruch für mich zutrifft, ab wann beginnt die 10-Jahresfrist zu laufen, 22.01.2007, 11.06.2007 oder 01.02.2009?
Wenn bei 2. ein Pflichtteilsergänzungsanspruch für mich zutrifft, wie wird der Wert der Immobilie errechnet?
Wenn bei 2. ein Pflichtteilsergänzungsanspruch für mich zutrifft, wie ist der Wert des geschenkten Kfz anzusetzen?
Da ich in den letzetn 5 Jahren keinen Überblick über die Vermögensverhältnisse meines Vaters hatte, mein Bruder hat sich um meinem Vater gekümmert (ich wohne 500km von meinem Vater/Bruder entfernt) und mein Bruder hat Vorsorge- oder Betreuungsvollmacht. Kann ich von meinem Bruder die Anfertigung eines Inventarverzeichnisses des Vermögens meines Vaters verlangen? Kann ich ferner von meinem Bruder verlangen, mir sämtliche Abrechnung des Alten-/Pflegeheims verlangen? Kann ich von meinem Bruder verlangen mir alle Kontobewegungen meines Vaters offen zu legen?
Ist es legal, wenn ich mich mit meinem Bruder über die Zahlung einer „Pauschale“ einige und ich mein Erbe ausschlage? Und was muss im Rahmen einer Pauschale berücksichtigt werden (reicht ein normaler schriftlicher Vertrag, oder muss es ein notariellem Vertag sein)?
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Ich bin zurzeit Hartz4-Bezieher. Wenn ich zum Zeitpunkt des Geldflusses der Erbschaft (lt. Testament und auch der Zahlung meines evtl. Pflichtteilsergänzungsanspruch) einen 400-Euro-Job habe und ich mich deswegen auch bei der Arge abgemeldet habe, wird mir das Erbe als Einkommen als Zufluss angerechnet (wenn ich mich im Monat nach dem Zufluss wieder bei der Arge melde und Hartz4 beantrage und von dem gezahlten Erbe auch nichts mehr vorhanden ist).
Für Mühe und auch Ihre Antwort bedanke ich mich im Voraus
… muss keiner weiter mitkriegen!)