Erbe recht und abfolge

Hallo,

ich habe folgende frage. Ich wurde vom 2 ehemann meiner Mutter (mitlerweile lebt sie in der 4 ehe), im alter von 7 jahren adoptiert. jetzt bin ich 21 und möchte mich wieder von meinem Leiblichen Vater (1 ehemann) adoptieren lassen.
Bei der adoption gibts 2 möglichkeiten

  1. alles ist wieder wie vorher Mutter = Mutter / Vater = Vater also leibliche eltern.
  2. ich werde nur von meinem Vater adoptiert und hätte dann rechtlich gesehen keine Mutter mehr.

nebenbei ich bin für variante 1. jedoch hat mein Vater bedenken wegen seiner firma ( Vater = chef ).
fals mein Vater verstereben würde bsp autounfall würde ich die hälfte erben ( Meine halbschwester (Vaterlicher seits) und ich je 1/2 ) wenn jetzt ich noch versterben würde autounfall nr.2 würde das erbe da ich keine kinder habe an meine eltern sprich meine mutter gehen.
kurz gesagt die halbe firma meines vaters würde an meine mutter gehen und damit hat mein vater probleme.

begründung seine jetzige ehefrau arbeitet in dieser Firma und er möchte nicht das meine mutter (seine 1 ehefrau) seine jetzige frau ärgert rum komandiert oder sonstiges, kurz er möchte meine mutter nicht in seiner firma

Jetzt die eigentliche frage:
Gibt es eine Möglichkeit damit ich meine mutter im beschriebenen fall aus dem erbe meines vaters firma (über mich) ausschließen kann?

ich habe mal gehört das man per testament nicht nur die erben sondern auch die darauffolgenden erben festlegen kann. Stimmt das und wenn ja kann dann mein vater per testament sagen sein erbe soll erst an mich und dannach NICHT an meine mutter sondern meine schwester gehen
geht das oder gibts da probleme?

theoretisch kann mein vater wenn ich mal nachkommen haben sollte das testament ändern, und alles geht normal weiter.

Ich weis das dies eine komplizierte frage ist und danke schon jetzt jedem der sich die zeit und nerven hier für nimmt.

Hallo, da brauchst du Auskunft von einem Fachanwalt für Erbrecht, um alles richtig zu machen.

Hallo,

ich habe folgende frage. Ich wurde vom 2 ehemann meiner Mutter
(mitlerweile lebt sie in der 4 ehe), im alter von 7 jahren
adoptiert. jetzt bin ich 21 und möchte mich wieder von meinem
Leiblichen Vater (1 ehemann) adoptieren lassen.
Bei der adoption gibts 2 möglichkeiten

  1. alles ist wieder wie vorher Mutter = Mutter / Vater = Vater
    also leibliche eltern.
  2. ich werde nur von meinem Vater adoptiert und hätte dann
    rechtlich gesehen keine Mutter mehr.

nebenbei ich bin für variante 1. jedoch hat mein Vater
bedenken wegen seiner firma ( Vater = chef ).
fals mein Vater verstereben würde bsp autounfall würde ich die
hälfte erben ( Meine halbschwester (Vaterlicher seits) und ich
je 1/2 ) wenn jetzt ich noch versterben würde autounfall nr.2
würde das erbe da ich keine kinder habe an meine eltern sprich
meine mutter gehen.
kurz gesagt die halbe firma meines vaters würde an meine
mutter gehen und damit hat mein vater probleme.

begründung seine jetzige ehefrau arbeitet in dieser Firma und
er möchte nicht das meine mutter (seine 1 ehefrau) seine
jetzige frau ärgert rum komandiert oder sonstiges, kurz er
möchte meine mutter nicht in seiner firma

Jetzt die eigentliche frage:
Gibt es eine Möglichkeit damit ich meine mutter im
beschriebenen fall aus dem erbe meines vaters firma (über
mich) ausschließen kann?

ich habe mal gehört das man per testament nicht nur die erben
sondern auch die darauffolgenden erben festlegen kann. Stimmt
das und wenn ja kann dann mein vater per testament sagen sein
erbe soll erst an mich und dannach NICHT an meine mutter
sondern meine schwester gehen
geht das oder gibts da probleme?

theoretisch kann mein vater wenn ich mal nachkommen haben
sollte das testament ändern, und alles geht normal weiter.

Ich weis das dies eine komplizierte frage ist und danke schon
jetzt jedem der sich die zeit und nerven hier für nimmt.

Hallo,
dann musst Du Dich damit auseinandersetzten ein Testament aufzusetzen und dieses beim zuständigen Amtsgericht hinterlegen.
Dieses Testament sollte Deine Mutter ausschliessen.

Hallo,

ausschließen kannst du deine Mutter vom Erbe nicht, denn kann sie immer noch Ihren Pflichtteil (Hälfte des eigentlichen gesetzlichen Erbes --> 1/4 der Firma) einklagen.

Deine Mutter könnte aber theoretisch einen Wisch beim Notariat unterschreiben, in dem sie auf das Erbe der Firma in dem Falle deines Todes verzichtet.

Am Besten Termin beim Notariat machen und genau so ein Schreiben aufsetzen lassen. Dann kann auch kein Pflichtteil mehr eingeklagt werden. Allerdings solltest du dann noch ein Testament schreiben, in dem dann festgehalten ist, wer deinen Anteil an der Firma erben soll.

Grüße
Caddy