Hallo, meine Frage:
Mein Mann hat in einer früheren Ehe von seinen Elten 50.000 DM erhalten. Er hat es in den Hausbau gesteckt. Die Ehe wurde geschieden und das Haus verkauft. Die Zuwendung seiner Eltern sollte aber außschließlich dem Sohn als vorzeitiges Erbteil gelten. Alle Sohne haben es so erhalten. Es gibt aber keine Belege wie Kontoauszüge mehr. Die Ex- Frau streitet auch nicht ab. Sie behauptet nur, dass es eine Schenkung an Beide gerichtet wäre.
Ist eine gerichtliche Klage erfolgsversprechend.
Desweiteren gab es eine Lebensversicherung bei der nur mein Mann Versicherungsnehmer war. Seine Ex- Frau stand nur als Bezugsberechtigte mit drin. Diese Versicherung ist vollständig beim Verkauf des Hauses zur Kreditablösung eingeflossen. Kann mein Mann mit Klage auf Zugewinnsausgleich die Hälfte dieser Versicherung von seiner Ex-Frau einklagen, da die Versicherung als alleiniger Versicherungsnehmer ihm zuzuordnen wäre.
EILT!
Vielen Dank
Anne