A und B haben zwei Töchter (D, E) und einen Sohn (F). Sie setzten in einem gemeinsamen Testament den Sohn F zum Alleinerben ein und D und E auf den Pflichtteil. Nachdem A gestorben ist, stirbt kurz darauf auch Sohn F.
Wer erbt nach dem Tod von B?
Wie ist die Rechtslage?
Meines Erachtens erben die Töchter (D und E) je 50 %.
Aber genau kann ich das nicht sagen, das ist jetzt nur meine persönliche *Logik*
Ich hoffe es kann jemand besser weiterhelfen!
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Wenn B stirbt und F eingesetzt hat, und F zu dem Zeitpunkt noch lebt, dann beerbt F B, anstelle von F treten dann dessen Erben.
Ganz einfach eigentlich!
Wenn B stirbt und F eingesetzt hat, und F zu dem Zeitpunkt
noch lebt, dann beerbt F B, anstelle von F treten dann dessen
Erben.
Ganz einfach eigentlich!
F starb aber vor B
Nach dem Tod von B erben die zwei Töchter D und E
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Sorry, hatte mich wohl verlesen.
Es gibt drei Möglichkeiten, im Testament steht was von Ersatzerben oder die Abkömmlinge (Kinder von F) treten ein oder es tritt gesetzliche Erbfolge ein (alle Kinder von B erben)
Das kommt auf das Testament drauf an!
D und E wurden doch auf den Pflichtteil gesetzt, um genau das zu verhindern!?!
hallo,
wenn sich aus dem Testament nichts Gegenteiliges ergibt, dann dürfte es ein Fall des § 2069 BGB, der speziell für einen solchen vorgesehen ist. Danach sind als Ersatzerben die Abkömmlinge des F anzusehen, sofern vorhanden.
Mit freundlichen Grüßen aus dem nördl. Wesertal
H.G.
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Hallo later1950,
meine Anwort kommt leider etwas spät. Ich kann auch nicht beurteilen ob sie korrekt sein wird, denn ich bin eigentlich kein Rechtsexperte.
Ich gehe mal davon aus, dass Sohn F kein Testament gemacht und auch keine Nachkommen hat.
Demnach müsste die gesetzliche Erfolg eintreten.
B würde dann alles von F erben. Nach dem Tod von B
(falls B auch kein Testament gemacht hat) erben
D und E zu gleichen Teilen.
Falls das so nicht richtig ist, würde ich mich über eine Nachricht sehr freuen.
mfg Lara50