Erbe = Überraschungspaket?

liebe Experten!

Wie ist das eigentlich:

Wenn jemand stirbt, woher erfahren die Erben eigentlich, was der Verstorbene besessen hat und was er an Schulden hatte?

Oder ist das ein Überraschungspaket und man weiß nie, ob man bei Annahme des Erbes nicht mehr Schulden geerbt hat als Vermögen?

Das interessiert mich wirklich mal.

Sind Angehörige berechtigt, Konten und Unterlagen zu durchforsten nach offenen Rechnungen und Verbindlichkeiten des Verstorbenen? Oder macht das der Notar, der das Testament vollstreckt?

Für eine umfassende Erläuterung wäre ich sehr dankbar!

Gruß, Noi

Hallo.
Die Testamentseröffnung macht ein Notar. Alle Erbberechtigten werden informiert. Erbt eine Person von einem Erblasser den er nicht kennt (zum Beispiel entfernte Verwande oder im Ausland lebende Personen oder man ist Nachkomme eines direkten, bereits verstorbenen Erbberechtigten) und dessen Lebensumstände nicht bekannt sind, sollte man ein gewisses Mass an Vorsicht walten lassen. Man kann auch Schulden erben. Ist das Erbe angetreten gibts kein zurück mehr.
Gruss Peter

Hi,

nachdem man vom Erbe erfahren hat, hat man 6 Wochen Zeit das Erbe aus zu schlagen. Wenn man also nicht weiß was Sache ist macht man einen Termin im Nachlassgericht in 5 1/2 Wochen und versucht anschließend fest zu stellen ob das Erbe positiv oder negativ ist. Dafür hat man dann eben die 5 1/2 Wochen Zeit. Ist das Erbe negativ schlägt man das Erbe am gemachten Termin aus, ist das Erbe positiv beantragt man an besagtem Termin einen Erbschein.

MFG

Hallo.
Die Testamentseröffnung macht ein Notar.

Und wenns kein Testament gibt?

sollte man ein gewisses
Mass an Vorsicht walten lassen. Man kann auch Schulden erben.
Ist das Erbe angetreten gibts kein zurück mehr.

Schulden muß man aber nicht erben.
Mal über Nachlassverwaltung und über Nachlassinsolvenzverfahren informieren.

Grüße
Krümelchen

Hallo.
Die Testamentseröffnung macht ein Notar.

Und wenns kein Testament gibt?

Dann tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft und man wird vom Nachlassgericht angeschrieben.
Die 6 Wochen Frist läuft ab dem Tag an dem der Brief im Briefkasten lag.

MFG

Ist das Erbe angetreten gibts kein zurück mehr.

das ist unsinn: http://www.kanzlei-zeitler.de/ratgeber-online/ratgeb…

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Hallo,

Die Testamentseröffnung macht ein Notar

Nö, die macht das Nachlassgericht (ob ggf. speziell in BW das staatliche Notariat zuständig ist, habe ich jetzt nicht nachgesehen).

Gruß vom Wiz

Hallo,

in der Tat ist das oft ein Überraschungspaket, zumal man ohne ausreichende Vollmacht und aufgrund des noch fehlenden Erbscheins bei Banken, … oft nichts erfährt. Daher sollte man - steht die Sache auf der Kippe - auf jeden Fall rechtzeitig fachlichen Rat einholen.

Über Nachlassinsolvenz, Nachlassverwaltung und Dürftigkeitseinrede ist eine Beschränkung der Haftung des Erben auf den Nachlasswert möglich, und kann ein - unsicherer - Erbrest für den Erben gesichert werden.

Gruß vom Wiz

Wenn jemand stirbt, woher erfahren die Erben eigentlich, was
der Verstorbene besessen hat und was er an Schulden hatte?
Oder ist das ein Überraschungspaket und man weiß nie, ob man
bei Annahme des Erbes nicht mehr Schulden geerbt hat als
Vermögen?

Hier ist Detektivarbeit gefragt und man ist ift auf das Entgegenkommen der Stellen angewiesen die Auskunft geben könnten. Bei einem Testament kann man ja wenigstens noch eine Legitimation vorweisen, bei gesetzlicher Erbfolge ist das noch schwieriger.

Oder macht das der Notar, der das Testament vollstreckt?

Du soltest weniger Rosamunde Pilcher Filme schauen.:wink:

ml.

*grins*

Oder macht das der Notar, der das Testament vollstreckt?

Du soltest weniger Rosamunde Pilcher Filme schauen.:wink:

dachte ich mir fast, dass man das gar nicht mehr so nennt.

hast mich zum Schmunzeln gebracht!

Gruß, Noi

Und wenns kein Testament gibt?

Dann tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft und man wird vom
Nachlassgericht angeschrieben.
Die 6 Wochen Frist läuft ab dem Tag an dem der Brief im
Briefkasten lag.

Aber auch nur in den Bundesländern mit amtl. Erbenermittlungspflicht.

ml.

Hallo,

Die Testamentseröffnung macht ein Notar.

Dieser Irrglaube ist wohl nie tozukriegen!
In BaWü ist dies zwar der Fall, aber auch nur weil hier die Beziksnotare auch gerichtliche Nachlassaufgaben wahrnehmen.

Ansonsten wird das Testament durch den Rechtspfleger des Nachlassgerichts eröffnet, in 99 % der Fälle ohne Beteiligte!!!

ml.